Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr passiert den Bundesrat

Zu der heutigen Befassung des Bundesrates mit dem Gesetz zur Schlichtung im 
Luftverkehr erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Die Schlichtung im Luftverkehr wird endlich Realität. Zum ersten Mal bekommen 
Passagiere das Recht auf eine schnelle, kostenlose und effektive Schlichtung im 
Luftverkehr. Wenn Airlines die Ansprüche ihrer Kunden bei Verspätung, 
Annullierung oder Überbuchung und bei Gepäckschäden nicht erfüllen, wird die 
Schlichtungsstelle sich schnell und für den Fluggast grundsätzlich kostenlos um 
eine einvernehmliche Streitbeilegung bemühen. 

Passagiere dürfen sich einen wirklichen Mehrwert von der Einrichtung der 
Schlichtung versprechen, denn die beiden großen Airline-Verbände haben ihre 
freiwillige Teilnahme an der Schlichtung zugesagt. Durch die freiwillige 
Teilnahme erhöht sich die Akzeptanz der Schlichtungsergebnisse für die 
Airlines. Die Freiwilligkeit ist damit ein Erfolgsgarant für das neue 
Schlichtungsverfahren im Luftverkehr. Auch die Luftfahrtunternehmen haben 
Vorteile: Sie sparen durch das Schlichtungsverfahren Zeit und Kosten einer 
gerichtlichen Auseinandersetzung und können eher als bei einer streitigen 
Zivilverfahren, die Kundenbindung erhalten.

Die Schlichtungen werden grundsätzlich durch privatrechtlich organisierte, von 
den Unternehmen getragene Schlichtungsstellen durchgeführt. Unternehmen, die 
sich an der freiwilligen privaten Schlichtung nicht beteiligen, werden einer 
subsidiären behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet 
werden. 

Zum Hintergrund:

Gerade zur Reisezeit passiert es häufiger, dass Flüge überbucht sind, 
annulliert werden oder sich verspäten. Auch ist es nicht selten, dass 
Reisegepäck verloren geht oder beschädigt bzw. verspätet abgeliefert wird. In 
all diesen Fällen haben Fluggäste aus dem internationalen, europäischen und 
nationalen Recht umfangreiche Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Diese 
Ansprüche nutzen in der Praxis aber nur wenig, wenn sie nicht auch tatsächlich 
schnell, kostengünstig und unbürokratisch durchgesetzt werden können. Dies 
sollen die Neuregelungen gewährleisten, wonach künftig Zahlungsansprüche bis zu 
5.000 Euro mit Hilfe der Schlichtungsstelle durchgesetzt werden können. 

Voraussetzung für das Funktionieren der Schlichtung ist ihre Akzeptanz durch 
die Luftfahrtunternehmen. Die Luftfahrtunternehmen können allerdings gesetzlich 
nicht zur Akzeptanz der Schlichtungsvorschläge gezwungen werden. Deshalb setzt 
das Gesetz zunächst auf eine freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich, d. 
h. durch die Luftfahrtunternehmen organisierte Schlichtungsstellen. Erfüllen 
sie die gesetzlich festgelegten Anforderungen, insbesondere an die 
Unparteilichkeit der Stelle und die Fairness des Verfahrens, können sie von der 
Bundesregierung anerkannt werden (§ 57 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)). 
Unternehmen, die sich nicht freiwillig an der Schlichtung beteiligen, werden 
einer behördlichen Schlichtung beim Bundesamt für Justiz überantwortet (§ 57a 
LuftVG). Das Verfahren ist für den Fluggast - abgesehen von Missbrauchsfällen - 
zunächst kostenlos.

Die im Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. (BDL) 
zusammengeschlossenen deutschen und die in dem Board of Airline Representatives 
in Germany e.V. (BARIG) organisierten ausländischen Fluggesellschaften haben 
sich zur freiwilligen Teilnahme an einer Schlichtung bereit erklärt. Auch von 
den großen, nicht in einem Verband organisierten ausländischen Airlines gibt es 
sehr positive Signale, dass sie teilnehmen werden. Die irische Airline Ryanair 
ist seit dem 20. März 2013 Mitglied im Trägerverein der Schlichtungsstelle für 
den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp) und ist damit das erste 
Luftfahrtunternehmen, das sich an einer privatrechtlich organisierten 
Schlichtungsstelle freiwillig beteiligt. Streitigkeiten zwischen Fluggästen und 
Ryanair können somit bereits jetzt von der söp geschlichtet werden. Dies ist 
ein sehr positives Signal. 

Das Gesetz wird am 1. November 2013 in Kraft treten. Alle ab diesem Zeitpunkt 
entstehenden Fluggastansprüche werden dann geschlichtet werden können.

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