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Menschenrechte: Wachsendes rechtsstaatliches Instrumentarium gegen Despoten

Zum Internationalen Tag der Menschenrechte erklärt Bundesjustizministerin 
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger:

Menschenrechte können sich nicht selbst schützen. Dem Recht des Stärkeren muss 
die Stärke des Rechts entgegengesetzt werden. Wirksamer Schutz gegen Folter, 
Gewalt, Vertreibung und Unterdrückung kann nur von der Gemeinschaft freier 
Rechtsstaaten geleistet werden. Daher ist Menschenrechtspolitik heute auch 
glücklicherweise nicht mehr innere Angelegenheit der Staaten, sondern sie ist 
zur Weltinnenpolitik geworden und ein nationales Querschnittsthema. Das ist ein 
beachtlicher Fortschritt, der zu verstärkter Wachsamkeit und zu größerem 
Engagement verpflichtet. 

11 Jahre nach den Terroranschlägen am 11. September 2001 befinden sich die 
Menschenrechte nicht mehr in der Defensive. Offene Forderungen nach sogenannten 
Menschenrechtsrabatten prägen nicht mehr die Debatte. Die Bundesregierung hat 
die Balance von Freiheit und Sicherheit wiederhergestellt und die 
Sicherheitsgesetzgebung der Vorgängerregierungen beendet. 

Diejenigen, die von der deutschen Politik nachhaltige Impulse für die 
Verbesserung der Menschenrechtssituation weltweit erwartet hatten, sind nicht 
enttäuscht worden. Erstmals nehmen Menschenrechte ein eigenes Kapitel im 
Koalitionsvertrag, auf dessen Grundlage die Bundesregierung arbeitet, ein. Mit 
den Änderungen im Rom-Statut und unserem Einsatz zur Reform des Europäischen 
Menschenrechtsgerichtshof wurden zentrale Ziele konkret umgesetzt.

Der Bundestag den vor kurzem den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zu den 
Änderungen des Römischen Statuts einstimmig angenommen. Deutschland ratifiziert 
damit als einer der ersten Staaten die Änderungen des Römischen Statuts, die 
auf der Überprüfungskonferenz in Kampala beschlossen wurden. Die Definition des 
Tatbestandes der Aggression markiert einen Meilenstein im internationalen Kampf 
gegen die Straflosigkeit. 

Die universelle Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes ist eine 
bahnbrechende Errungenschaft des internationalen Menschenrechtsschutzes. 
Anknüpfend an das Vermächtnis der Nürnberger und Tokioter Prozesse leitete die 
Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes eine neue Ära im Kampf gegen 
die Straflosigkeit ein. Die Täter grausamster Völkerrechtsverbrechen können 
nicht mehr auf ihre Immunität vertrauen, sondern müssen grundsätzlich davon 
ausgehen, dass sie sich vor einem zentralen, überparteilichen Gericht für ihr 
Handeln verantworten müssen. Menschenrechte können schließlich mit Mitteln des 
Rechtsstaats Zähne zeigen. Das Völkerstrafrecht verfügt über ein ständig 
wachsendes Instrumentarium gegen Despoten in vermeintlich rechtsfreien Räumen. 

Trotz des nationalen Engagements und der Fortschritte in Deutschland dürfen die 
weltweiten Rückschritte und Probleme nicht unerwähnt bleiben. Der 
Friedensnobelpreis für die Europäische Union muss uns erinnern und mahnen. 
Europäische Politiker müssen selbstbewusst außerhalb Europas für die 
Menschenrechte eintreten. Ich habe bei meinen Reisen nach China und in die 
Türkei darauf gedrungen, dass Verfahrensrechte beachtet und Haftbedingungen 
verbessert werden. Die Verteidiger der Menschenrechte brauchen unsere 
Unterstützung. Ende November konnte ich dem inhaftierten türkischen 
Menschenrechtler und Anwalt Muharrem Erbey den Ludovic-Trarieux-Preis nur in 
Abwesenheit verleihen. Ich werde weiter darauf dringen, dass Muharrem Erbey in 
Freiheit kommt und die Untersuchungshaft  Drei Jahre Untersuchungshaft sind 
rechtsstaatlich nicht hinnehmbar.


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