Bundesjustizministerium mit dem Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet

Das Bundesministerium der Justiz ist heute von der Deutschen Gesellschaft für 
Gesetzge-bung mit dem "1. Preis für gute Gesetzgebung 2011" ausgezeichnet 
worden. Gewürdigt wird das Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG). 
In Zusammenarbeit mit der Stif-tung Apfelbaum soll der Preis hervorragende Akte 
auf dem Gebiet der Gesetzgebung sowohl dem Fachpublikum als auch einer 
möglichst breiten Öffentlichkeit vorstellen und dadurch die Qualität der 
Gesetzgebung insgesamt fördern. Der Preis wird in diesem Jahr bereits zum 
dritten Mal vergeben.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hob in ihrem 
Festvortrag die hohen Maßstäbe hervor, die das Bundesverfassungsgericht an die 
Verständlichkeit der Ge-setzgebung stellt. Es fordert, dass Bürgerinnen und 
Bürger "in zumutbarer Weise die Rechts-lage im Einzelfall erkennen und ihr 
Verhalten danach einrichten können." Wer den Inhalt ei-nes Gesetzes nicht 
verstehe, werde es schlecht befolgen können, so Leutheusser-Schnarrenberger. 

Sie wies auf den "Redaktionsstab Rechtssprache" des Bundesjustizministeriums 
hin, ein Instrument, dessen sich andere Häuser bei der Abfassung von Gesetzen 
schon früh bedie-nen sollten. "Hier wird juristisch und übrigens auch politisch 
neutral das Gesetz auf seine Normklarheit hin geprüft. Die besten Ergebnisse 
gibt es, wenn der Redaktionsstab in einem frühen Entwurfsstadium zu Rate 
gezogen wird."  


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Bundesministerium der Jusitz
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

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