Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor

Am 29. März 2012 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue 
Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind 
zwölf Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht drei Stellen und beim 
Bundesfinanzhof zwei Stellen zu besetzen. 

Für das Bundesarbeitsgericht und das Bundessozialgericht werden in 2012 keine 
Wahlen durchgeführt.

Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und 
der Bundesministerin der Justiz gemacht werden. 

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der 
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen 
Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten 
Mitgliedern zusammen.

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