Sehr geehrte Damen und Herren, 

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht mit +++ Sperrfrist zum heutigen Beschluss des Bundestages (derzeit im 
Plenarablauf um 22.30 Uhr) +++:

"Ich freue mich, dass der Bundestag unserem Gesetz heute zugestimmt hat.

Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren ist eine 
schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre, die künftig unter Strafe steht. Solche 
Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar. Die Handyfotos werden in 
Chatgruppen geteilt oder sogar kommerziell vertrieben. Die neue Strafvorschrift 
wird als Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch verankert. 
Das zeigt: Solche Fotos und Videos verletzen nicht nur die 
Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung.

Wer schwer verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier 
fotografiert, verletzt jeden menschlichen Anstand. Oft werden dabei auch noch 
Rettungskräfte behindert, die alles tun, um Leben zu retten. Das Fotografieren 
von Verstorbenen ist bislang nicht strafbar. Diese Lücke schließen wir jetzt. 
Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer 
verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden."

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-de-persoenlichkeitsschutz-692672
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/111319_Kabinett_Persoenlichkeitsschutz.html


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und für Verbraucherschutz
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