Sehr geehrte Damen und Herren, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt zum heute im Bundeskabinett behandelten Evaluierungsbericht zum Straftatbestand der Nachstellung (Stalking, § 238 StGB) und ihren Vorschlägen für eine Gesetzesänderung:
"Stalking ist für Betroffene oft schrecklicher Psychoterror - mit traumatischen Folgen. Stalker verfolgen, belästigen und bedrohen Menschen häufig Tag und Nacht, und das über lange Zeit. Die Übergriffe reichen bis hin zu körperlicher und sexualisierter Gewalt. Ich möchte die Betroffenen besser schützen. Es müssen mehr Stalking-Fälle vor Gericht kommen und die Täter konsequent zur Verantwortung gezogen werden. Der Straftatbestand der Nachstellung hat bisher zu hohe Hürden. Das zeigt der heute beschlossene Evaluierungsbericht. Der Straftatbestand greift bisher nur bei beharrlichem Täterverhalten und schwerwiegenden Eingriffen in das Leben der Betroffenen. Ich möchte die Anwendung der Strafvorschrift erleichtern und die Strafbarkeitsschwellen senken. Auch im Netz und über Apps werden Menschen immer wieder ausgeforscht und eingeschüchtert, falsche Identitäten vorgetäuscht und Betroffene diffamiert. Auch diese Taten möchten wir ausdrücklich als digitales Stalking unter Strafe stellen. Meinen Gesetzentwurf werde ich in Kürze vorlegen." Erläuterungen: Den heute vom Bundeskabinett zur Kenntnis genommenen Evaluierungsbericht zum Straftatbestand der Nachstellung (§ 238 StGB) finden Sie hier: https://bmjv.de/DE/Service/Fachpublikationen/Evaluierung_238StGB.html Der Bericht wird nun dem Deutschen Bundestag übersandt. Stalking richtet sich meist gegen Frauen, seltener aber auch gegen Männer. Nach wissenschaftlichen Untersuchungen werden 11 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal im Leben Opfer von Stalkern (Dreßing, Gass, Schultz, Kuehner: "The prevalence and effects of stalking - a replication study", Deutsches Ärzteblatt 2020, Heft 20, S. 347 ff., abrufbar unter https://www.aerzteblatt.de/archiv/213935/Haeufigkeit-und-Auswirkungen-von-Stalking). Nachgewiesen werden muss derzeit ein "beharrliches" Nachstellungsverhalten, das geeignet ist, die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend" zu beeinträchtigen. Diese Hürden sollen abgesenkt werden. Im Gesetzestext soll das Wort "beharrlich" durch "wiederholt" und das Wort "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden. Der Strafrahmen soll weiter eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vorsehen. Zugleich soll der Gesetzentwurf aber eine Neuregelung für besonders schwere Fälle vorsehen, bei denen eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden kann. Hierzu sollen u.a. Fälle von Nachstellungen über lange Zeiträume oder Taten gehören, durch die der Täter eine Gesundheitsschädigung des Opfers oder einer dem Opfer nahestehenden Person verursacht. ______________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen Ihre Pressestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de> Internet: www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/>
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