Sehr geehrte Damen und Herren,

 

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht nach dem gestrigen BGH-Urteil zur Immunität bei Kriegsverbrechen:

 

"Für Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord und Kriegsverbrechen darf 
es keine Straflosigkeit geben. Kriegsverbrecher dürfen sich nirgendwo sicher 
fühlen. Schreckliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen 
müssen vor Gericht gebracht werden - im Sinne der Opfer und der Gerechtigkeit. 
Wenn Kriegsverbrecher sich in Deutschland befinden, können sie vor deutschen 
Gerichten angeklagt werden. Das ist der Kern des Völkerstrafgesetzbuchs. 

 

Auch Schergen eines herrschenden Regimes können sich nicht auf Immunität 
berufen, wenn ihnen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 
vorgeworfen werden. Diesen seit den Nürnberger Prozessen gegen die 
NS-Hauptkriegsverbrecher international etablierten Grundsatz hat der 
Bundesgerichtshof gestern bekräftigt. 

 

Der Generalbundesanwalt kann seine beharrlichen und systematischen 
Ermittlungen, die weltweit Beachtung finden, konsequent fortsetzen.

 

Vor neun Monaten hat ein Strafprozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz 
begonnen, in dem es um die mutmaßliche Beteiligung der Angeklagten an 
tausendfachen schrecklichen Folterungen und Misshandlungen in Gefängnissen des 
syrischen Assad-Regimes geht. Es ist der weltweit erste Prozess, der Licht ins 
Dunkel der syrischen Folterkeller bringen und die Täter der entsetzlichen 
Gräueltaten zur Rechenschaft ziehen will. Der Prozess ist ein Signal der 
Hoffnung für viele Opfer der schrecklichen Verbrechen, die als Flüchtlinge in 
Deutschland Schutz gesucht haben."

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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

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