Sehr geehrte Damen und Herren, zur vom Europäischen Parlament beschlossenen Position zum E-Evidence-Paket erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:
"Es ist gut, dass das Europäische Parlament jetzt seine Position zu E-Evidence beschlossen hat. Ich bin zuversichtlich, dass sich die Positionen des Rates und des Europäischen Parlaments zu einer starken gemeinsamen Lösung zusammenführen lassen. Gemeinsam mit der künftigen portugiesischen EU-Ratspräsidentschaft haben wir uns auf zügige und konstruktive Verhandlungen vorbereitet. Wir müssen diese wichtige Reform für die strafrechtliche Zusammenarbeit in Europa bald abschließen. Es ist höchste Zeit, den Ermittlungsbehörden effektivere rechtsstaatliche Instrumente im digitalen Raum an die Hand zu geben. Zur Bekämpfung von Terror, organisiertem Verbrechen oder sexualisierter Gewalt müssen Staatsanwaltschaften schnell auf elektronische Beweismittel zugreifen können, unabhängig davon, wo die Server stehen. Dabei müssen unsere Grundrechtsstandards in jeder Phase des Verfahrens geschützt sein, vor allem das Telekommunikationsgeheimnis und der Schutz der Privatsphäre. Effektive Strafverfolgung und hohe rechtsstaatliche Standards sind keine Gegensätze, sondern gehören zusammen." (Hintergrund: Bis gestern, 24 Uhr, konnten im Plenum des Europäischen Parlaments Änderungen beantragt werden. Seit Ablauf dieser Frist ist die Position des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres, vom Europäischen Parlament beschlossen.) _____________________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen [cid:image001.jpg@01D65A99.2EA46470] Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 - 18 580 - 9090 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de> www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/> www.eu2020.de<http://www.eu2020.de/> twitter.com/bmjv_bund
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