Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie das folgende Zitat von Frau Bundesjustizministerin Christine Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts im Deutschen Bundestag (TOP 37 um ca. 14.00 Uhr): "Das zivilrechtliche Stiftungsrecht ist derzeit durch ein Nebeneinander von bundes- und landesrechtlichen Regelungen geprägt. Die Stiftungspraxis der Länder ist dadurch uneinheitlich und unübersichtlich. Für Stiftungen und Stifter führt dieser Zustand zu Intransparenz und Rechtsunsicherheit. Damit künftig für alle Stiftungen dasselbe Stiftungszivilrecht gilt und dieses für Stiftungen und Stifter einfacher zugänglich ist, soll es künftig abschließend bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Zudem werden die Voraussetzungen für ein Bundesstiftungsregister geschaffen. Durch das Register erhöhen wir die Transparenz über Stiftungen und erleichtern den Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr." --- Hintergrund: Der Deutsche Bundestag berät heute in 1. Lesung über den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts. Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neufassung des Stiftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Stiftungszivilrecht soll künftig abschließend bundesrechtlich geregelt werden. Dies betrifft insbesondere die Voraussetzungen für Satzungsänderungen, Auflösungen und Aufhebungen von Stiftungen. Zweckänderungen und die Umgestaltung von Ewigkeitsstiftungen in Verbrauchsstiftungen sollen künftig nicht erst möglich sein, wenn die Erfüllung des Stiftungszwecks gänzlich unmöglich geworden ist, sondern schon wenn der Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann. Damit werden insbesondere für notleidende Stiftungen solche Änderungen und Umgestaltungen erleichtert. Zudem wird ein Verfahren geschaffen, durch das Stiftungen ohne Auflösung und Liquidation im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge anderen Stiftungen zugelegt oder mit anderen Stiftungen zusammengelegt werden können. Für die derzeit über 23.000 rechtsfähigen privatrechtlichen Stiftungen soll es künftig ein Bundesstiftungsregister mit Publizitätswirkung geben, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Durch das Register soll die Transparenz über Stiftungen erhöht und den Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr erleichtert werden. ___________________________ Mit freundlichen Grüßen Ihr Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37, 10117 Berlin Telefon: +49 (0)30 - 18 580 - 9090 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de> www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/> www.eu2020.de<http://www.eu2020.de/> twitter.com/bmjv_bund
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