Sehr geehrte Damen und Herren,


bitte beachten Sie das folgende Zitat von Frau Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht anlässlich der 1. Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur 
Vereinheitlichung des Stiftungsrechts im Deutschen Bundestag (TOP 37 um ca. 
14.00 Uhr):



"Das zivilrechtliche Stiftungsrecht ist derzeit durch ein Nebeneinander von 
bundes- und landesrechtlichen Regelungen geprägt. Die Stiftungspraxis der 
Länder ist dadurch uneinheitlich und unübersichtlich. Für Stiftungen und 
Stifter führt dieser Zustand zu Intransparenz und Rechtsunsicherheit. Damit 
künftig für alle Stiftungen dasselbe Stiftungszivilrecht gilt und dieses für 
Stiftungen und Stifter einfacher zugänglich ist, soll es künftig abschließend 
bundeseinheitlich im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt werden. Zudem werden die 
Voraussetzungen für ein Bundesstiftungsregister geschaffen. Durch das Register 
erhöhen wir die Transparenz über Stiftungen und erleichtern den Stiftungen die 
Teilnahme am Rechtsverkehr."



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Hintergrund:



Der Deutsche Bundestag berät heute in 1. Lesung über den vom Bundesministerium 
der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur 
Vereinheitlichung des Stiftungsrechts.



Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neufassung des Stiftungsrechts im 
Bürgerlichen Gesetzbuch. Das Stiftungszivilrecht soll künftig abschließend 
bundesrechtlich geregelt werden. Dies betrifft insbesondere die Voraussetzungen 
für Satzungsänderungen, Auflösungen und Aufhebungen von Stiftungen. 
Zweckänderungen und die Umgestaltung von Ewigkeitsstiftungen in 
Verbrauchsstiftungen sollen künftig nicht erst möglich sein, wenn die Erfüllung 
des Stiftungszwecks gänzlich unmöglich geworden ist, sondern schon wenn der 
Stiftungszweck nicht mehr dauernd und nachhaltig erfüllt werden kann. Damit 
werden insbesondere für notleidende Stiftungen solche Änderungen und 
Umgestaltungen erleichtert. Zudem wird ein Verfahren geschaffen, durch das 
Stiftungen ohne Auflösung und Liquidation im Rahmen der Gesamtrechtsnachfolge 
anderen Stiftungen zugelegt oder mit anderen Stiftungen zusammengelegt werden 
können.



Für die derzeit über 23.000 rechtsfähigen privatrechtlichen Stiftungen soll es 
künftig ein Bundesstiftungsregister mit Publizitätswirkung geben, das vom 
Bundesamt für Justiz geführt wird. Durch das Register soll die Transparenz über 
Stiftungen erhöht und den Stiftungen die Teilnahme am Rechtsverkehr erleichtert 
werden.



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Mit freundlichen Grüßen
Ihr

Bundesministerium der Justiz und
für Verbraucherschutz
Pressereferat

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