Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht anlässlich der Zweiten und Dritten Beratung des Entwurfs eines 
Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts im Deutschen 
Bundestag (TOP ZP 9 um ca. 15:45 Uhr):

"Eine starke Personensorge und ein hohes Maß an Selbstbestimmung bilden die 
Grundlagen für ein modernes Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Ich freue 
mich daher sehr, dass der Deutsche Bundestag heute eine umfassende Reform des 
Vormundschafts- und Betreuungsrecht beschlossen hat.

Durch das Gesetzespaket heben wir die Erziehungsverantwortung des Vormunds und 
die Pflichten in der Personensorge noch stärker hervor. Die Rechte der Kinder 
werden im BGB gesetzlich festgeschrieben - wir stellen sie ins Zentrum des 
Vormundschaftsrechts. Auch die Rechte der Pflegeeltern, bei denen die Mündel 
aufwachsen, bauen wir aus.

Im Betreuungsrecht gewährleisten wir ein hohes Maß an Selbstbestimmung und 
sichern die bestmögliche Qualität der rechtlichen Betreuung. Als Grundregel 
gilt: Die rechtliche Betreuung dient in erster Linie der Unterstützung des 
Betreuten bei der Besorgung seiner Angelegenheiten durch eigenes und 
selbstbestimmtes Handeln. Der Betreute soll nur vertreten werden, wenn dies 
unbedingt erforderlich ist. Wir stellen die Wünsche der Betreuten dadurch noch 
stärker in das Zentrum des Betreuungsrechts. Die Sicherung der bestmöglichen 
Betreuungsqualität war mir ein besonderes Anliegen: berufliche Betreuerinnen 
und Betreuer müssen sich daher künftig registrieren lassen und ihre persönliche 
und fachliche Eignung nachweisen.

Darüber hinaus wird ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht für Ehegatten 
in Angelegenheiten der Gesundheitssorge eingeführt, wenn ein Ehegatte aufgrund 
von Bewusstlosigkeit oder Krankheit diese Angelegenheiten nicht wahrnehmen 
kann. Das hilft vielen Betroffenen schnell und unbürokratisch."

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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

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