[Pressemeldungen] PM:Arbeitsgruppe im Bundesministerium der Justiz schließt mit Vorschlägen zu konkreten Hilfen für Betroffene ab

2011-10-04 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM Arbeitsgruppe Runder Tisch.pdf 
Zu der heutigen letzten BMJ-Arbeitsgruppensitzung „Sexueller Kindesmissbrauch 
in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen 
Einrichtungen und im familiären Bereich“ erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

 

Eineinhalb Jahre nach Einsetzung des Runden Tisches hat heute die Arbeitsgruppe 
ihre Arbeiten abgeschlossen. Ein erster wichtiger Schritt ist damit zur Hilfe 
für Missbrauchopfer getan. Nach der Stärkung der Opfer, die mit dem bereits vom 
Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf im Bundestag beraten wird, 
und nach der Verabschiedung der Leitlinien zur zügigen Einschaltung der 
Staatsanwaltschaft standen in dieser Sitzung die Hilfen für Betroffene im 
Zentrum. Die Vorschläge, die heute beschlossen wurden, entsprechen in weiten 
Bereichen den Empfehlungen der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des 
sexuellen Kindesmissbrauchs, Dr. Christine Bergmann. Sie sehen in Bezug auf die 
Missbrauchsfälle der Vergangenheit primär die Täter bzw. die Institutionen in 
der Verantwortung, besonders wenn es Schmerzensgeldleistungen geht.

 

Die Vorschläge gliedern sich in drei Teile:

1)  Erstens geht es um eine Verbesserung der bestehenden sozialrechtlichen 
Systeme. Diese Systeme ermöglichen bereits jetzt weitreichende Hilfsleistungen. 
Die Diskussion am Runden Tisch hat allerdings deutlich gemacht, dass die 
Betroffenen einen „Lotsen“ benötigen, der sie durch das Dickicht des 
Regelungswerks mit unterschiedlichen Voraussetzungen und Leistungen führt. 
Außerdem berichteten die Betroffenen über Defizite in der Anwendung der Systeme 
der Gesetzlichen Krankenversicherung und der Opferentschädigung nach dem 
Opferentschädigungsgesetz. Zur Behebung oder zumindest Milderung dieser 
Defizite hat die Arbeitsgruppe mit Unterstützung der fachlich zuständigen 
Bundesministerien für Gesundheit (BMG) und für Arbeit und Soziales (BMAS) 
zahlreiche Vorschläge erarbeitet.

2)  Zweitens hat die Arbeitsgruppe Vorschläge für ein ergänzendes 
Hilfesystem zur Abmilderung von Folgeschäden unterbreitet. Dieses Hilfesystem 
bezieht sich auf Missbrauchsfälle aus der Vergangenheit, da dort 
zivilrechtliche Entschädigungsansprüche verjährt sind, und soll zeitlich 
begrenzt sein. 

Sozialrechtliche Ansprüche sind grundsätzlich vorrangig geltend zu machen, 
allerdings kann das Hilfesystem im Einzelfall Überbrückungshilfe leisten. 
Voraussetzung für Hilfsmaßnahmen ist immer, dass die beantragten Hilfen zur 
Rehabilitation der Betroffenen geeignet sind. Betroffene sollen aus einem 
Katalog von Leistungen die für sie geeignete(n) auswählen können. 

Die Arbeitsgruppe hat sich mit deutlicher Mehrheit dafür ausgesprochen, den 
Kreis der berechtigten Antragsteller möglichst weit zu fassen (also auch Opfer 
von sexuellem Missbrauch aus dem familiären Bereich einzubeziehen) und die 
Sachleistungen pro Antragsteller auf einen Betrag von maximal 10.000 € zu 
begrenzen. Diese Gelder dienen der Finanzierung der Träger, die Leistungen 
erbringen. Unmittelbare Barauszahlungen an die Betroffenen werden von dem 
Hilfesystem nicht vorgenommen. Derartige Zahlungen, die der Genugtuung der 
Betroffenen dienen, also Schmerzensgeld, obliegen den Tätern und ggf. den 
Institutionen, in deren Verantwortungsbereich das Unrecht geschehen ist.

Ausnahmen von der finanziellen Begrenzung sollen möglich sein. 

Generell soll auch der Mehrbedarf behinderter Menschen abgedeckt werden. Bei 
der Umsetzung der Vorschläge der Arbeitsgruppe soll das Hilfesystem des „Runden 
Tisches Heimerziehung in den 50er und 60er Jahren“, dessen Details derzeit 
erarbeitet werden, vergleichend berücksichtigt werden.

3)  Drittens schlägt die Arbeitsgruppe Standards für die 
Schmerzensgeld-Verfahren von Institutionen vor. Die Teilnehmer der 
Arbeitsgruppe waren ganz überwiegend der Ansicht, dass Zahlungen aus einem 
gemeinsamen Fonds insoweit nicht angemessen sind, da dies die 
Verantwortlichkeit der jeweils betroffenen Organisation verschleiern würde. Die 
Arbeitsgruppe hat Maßstäbe für diese Verfahren entwickelt, die die 
Gleichbehandlung der Betroffenen und eine bessere Akzeptanz der getroffenen 
Entscheidungen bezwecken sollen.



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