Sehr geehrte Damen und Herren, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt zu dem heute von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Kompromiss zu Bestandsdatenregelungen und zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität:
"Ich freue mich, dass Bundestag und Bundesrat heute den Kompromiss bestätigt haben, den wir im Vermittlungsausschuss zu den Bestandsdatenregelungen gefunden haben. Es ist eine gute und tragfähige Lösung. Damit haben wir effektive Strafverfolgung und einen noch deutlicheren Grundrechtsschutz miteinander verbunden. Die Voraussetzungen für Datenabfragen durch die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden haben wir ganz konkret ausdifferenziert. Das Wichtigste ist: Jetzt ist endlich der Weg frei für das dringend erforderliche Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Dieses Gesetzespaket haben wir schon vor einem Dreivierteljahr beschlossen. Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung, Rassismus, Antisemitismus - all das ist im Netz allgegenwärtig. Und in der Pandemie oft noch aggressiver als zuvor. Wer sich politisch äußert oder wissenschaftlich forscht, wird immer häufiger Ziel von Attacken und Einschüchterungsversuchen. Es ist eine ernste Bedrohung unserer Demokratie, wenn Menschen attackiert und mundtot gemacht werden. Das müssen wir stoppen. Aus Hass im Netz wird viel zu oft reale Gewalt. Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen sind keine Meinungsäußerungen, sondern Straftaten, die konsequent verfolgt werden müssen. Entscheidend dafür ist die Meldepflicht der sozialen Netzwerke bei schweren Hassdelikten an das Bundeskriminalamt. Morddrohungen müssen dann nicht mehr nur gelöscht, sondern auch dem Bundeskriminalamt gemeldet werden. Damit werden endlich schnelle und konsequente Ermittlungen gegen Hetzer möglich - bevor aus ihren Worten Taten werden. Wir verdoppeln den Strafrahmen für Beleidigungen im Netz auf bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe. Wir verdreifachen den Strafrahmen für Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen im Netz auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe. Damit erhöhen wir die Abschreckung und den Ermittlungsdruck. Dieses konsequente Vorgehen gegen Hass und Hetze wird durch unser Gesetz möglich. Daher freue ich mich, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität nun in Kürze in Kraft treten kann." Nähere Informationen zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität finden Sie hier: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/061820_GesetzHassundHetze.html ________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen Ihre Pressestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de> Internet: www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/>
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