Sehr geehrte Damen und Herren,

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt zu dem heute von Bundestag 
und Bundesrat beschlossenen Kompromiss zu Bestandsdatenregelungen und zum 
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität:

"Ich freue mich, dass Bundestag und Bundesrat heute den Kompromiss bestätigt 
haben, den wir im Vermittlungsausschuss zu den Bestandsdatenregelungen gefunden 
haben. Es ist eine gute und tragfähige Lösung. Damit haben wir effektive 
Strafverfolgung und einen noch deutlicheren Grundrechtsschutz miteinander 
verbunden. Die Voraussetzungen für Datenabfragen durch die Ermittlungs- und 
Sicherheitsbehörden haben wir ganz konkret ausdifferenziert.

Das Wichtigste ist: Jetzt ist endlich der Weg frei für das dringend 
erforderliche Gesetzespaket gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. 
Dieses Gesetzespaket haben wir schon vor einem Dreivierteljahr beschlossen.

Wir müssen die immer neuen Wellen des Hasses stoppen. Menschenverachtung, 
Rassismus, Antisemitismus - all das ist im Netz allgegenwärtig. Und in der 
Pandemie oft noch aggressiver als zuvor. Wer sich politisch äußert oder 
wissenschaftlich forscht, wird immer häufiger Ziel von Attacken und 
Einschüchterungsversuchen.

Es ist eine ernste Bedrohung unserer Demokratie, wenn Menschen attackiert und 
mundtot gemacht werden. Das müssen wir stoppen. Aus Hass im Netz wird viel zu 
oft reale Gewalt.

Mord- oder Vergewaltigungsdrohungen sind keine Meinungsäußerungen, sondern 
Straftaten, die konsequent verfolgt werden müssen. Entscheidend dafür ist die 
Meldepflicht der sozialen Netzwerke bei schweren Hassdelikten an das 
Bundeskriminalamt. Morddrohungen müssen dann nicht mehr nur gelöscht, sondern 
auch dem Bundeskriminalamt gemeldet werden. Damit werden endlich schnelle und 
konsequente Ermittlungen gegen Hetzer möglich - bevor aus ihren Worten Taten 
werden.

Wir verdoppeln den Strafrahmen für Beleidigungen im Netz auf bis zu zwei Jahre 
Freiheitsstrafe. Wir verdreifachen den Strafrahmen für Mord- oder 
Vergewaltigungsdrohungen im Netz auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Damit erhöhen wir die Abschreckung und den Ermittlungsdruck. Dieses konsequente 
Vorgehen gegen Hass und Hetze wird durch unser Gesetz möglich. Daher freue ich 
mich, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität 
nun in Kürze in Kraft treten kann."

Nähere Informationen zum Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der 
Hasskriminalität finden Sie hier:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2020/061820_GesetzHassundHetze.html

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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

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