Am 04.10.2011 20:33, schrieb Rainer Knaepper:
> http://artlibre.org/licence/lal/de
>
> Unfassbar, daß sich diese Lügen immer wieder einen Weg suchen können.
>
Dann solltest du diese Version 1.1 (nur diese liegt in deutscher 
Übersetzung vor und wird in der Vorlage verlinkt) mal genau durchlesen. 
Die 1.1 enthält folgende Passage:

3. Eingliederung des Werkes
Alle Elemente dieses Werkes müssen frei bleiben ; aus diesem Grunde ist 
es Ihnen untersagt, die Originale in andere Werke einzufügen, welche der 
Lizenz nicht obliegen.

Damit ist dieses Bild in der de-WP nicht nutzbar. Alle anderen 
verwendeten Lizenzen erlauben auch keine Nutzung in der de-WP. Was ist 
also der Sinn und Zweck dieses Lizenzmixes, als der Nachnutzung 
möglichst trickreich zu verhindern?

Problematisch bleibt bei der jetzigen Lizensierung mit der Art Libre 
ausserdem, dass festgelegt ist, dass ohne explizite Angabe der 
Lizenzversion die aktuelle Version (das ist die 1.3) gültig ist. 
Verlinkt ist aber die 1.1 in deutscher Übersetzung. Welche Lizenz ist 
denn jetzt die wirklich verwendete? Hinzu kommt außerdem, dass die obige 
Passage zwar entschärft wurde, so dass die Einbettung eines Werkes in 
ein Werk mit kompatibler Lizenz erlaubt ist. Problem hierbei ist aber 
wiederum, es gibt keine kompatible Lizenz, da die Anerkennung der 
Kompatibilät zweiseitig sein muss. CC hat aber die AL nicht als 
kompatibel anerkannt. Also auch in der aktuellen Version ist eine 
Einbettung in WP-Texte nicht möglich.

Wer lügt hier also?

Michail
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