On 20 Sep 2003, at 12:00, Lars Weitze wrote: > On Sat, 20 Sep 2003 10:12:46 +0200 > "Axel H Horns" <[EMAIL PROTECTED]> wrote: > > > Es gibt im > > Patenrecht keine "Landnahme", weil ohnehin nur _neue_ Erfindungen > > patentierbar sind. > > Die anderweitig nicht Patentiert worden waeren. Zumindest nicht in der > EU.
Nein. Falsch. Es kommt nicht darauf an, ob etwas zuvor schon patentiert ist, sondern es reicht, wenn die Erfindung der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist, um die Neuheit zu killen: http://www.epo.co.at/legal/epc/d/ar54.html#A54 --------------------------- CUT ------------------------------- [Art. 54 EPÜ] (1) Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. (2) Den Stand der Technik bildet alles, was vor dem Anmeldetag der europäischen Patentanmeldung der Öffentlichkeit durch schriftliche oder mündliche Beschreibung, durch Benutzung oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht worden ist. (3) Als Stand der Technik gilt auch der Inhalt der europäischen Patentanmeldungen in der ursprünglich eingereichten Fassung, deren Anmeldetag vor dem in Absatz 2 genannten Tag liegt und die erst an oder nach diesem Tag nach Artikel 93 veröffentlicht worden sind. (4) Absatz 3 ist nur insoweit anzuwenden, als ein für die spätere europäische Patentanmeldung benannter Vertragsstaat auch für die veröffentlichte frühere Anmeldung benannt worden ist. (5) Gehören Stoffe oder Stoffgemische zum Stand der Technik, so wird ihre Patentfähigkeit durch die Absätze 1 bis 4 nicht ausgeschlossen, sofern sie zur Anwendung in einem der in Artikel 52 Absatz 4 genannten Verfahren bestimmt sind und ihre Anwendung zu einem dieser Verfahren nicht zum Stand der Technik gehört. --------------------------- CUT ------------------------------- Es reicht sogar auch eine oeffentliche Vorbenutzung oder eine Veroeffentlichung im Internet, vorausgesetzt man kann das irgendwie beweisen (Zeugen etc.). > Aber ich denke mal, das am meisten daran Juristen und Patentanwaelte > verdienen. Was diese Leute verdienen, bemisst sich im Bezug auf das Patentwesen nicht zuletzt nach der Nachfrage seitens der Wirtschaftsunternehmen. > Und die machen ja zum Grossteil die Gesetze mit. Wohl ein > Grund warum "normale Menschen" Gesetztestexte nicht verstehen: Sie > sollen es gar nicht. Urban Legend. Und schon gar nicht spezifisch fuer das Patentwesen. --AHH