On Sun, Jan 15, 2017 at 07:19:54PM +0100, Matthias G. wrote:
> Im Forum war das vor ein paar Tagen schon Thema:
> https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=56709. Joachim Kast
> (DD1JG) will versuchen über das zuständige Innenministerium eine
> Freigabe zu erreichen, die BezReg Köln hat da keine Handhabe mehr.

Naja - bisher war das deren Handhabe - Jetzt gibts nen Landesverordnung 
das eindeutig Regelt das es anders zu machen ist. Und gegen Verordnungen
möchte da halt keiner verstoßen.

        "Verordnung zur Umsetzung der Open Data Prinzipien für Geobasisdaten
        Vom 8. August 2016"

        㤠11
        Nutzung der Geobasisdaten
        [ ... ]
        (2) Für alle sonstigen Geobasisdaten, Metadaten, Dienste und Dokumente
        gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland
        (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz
        Deutschland - Namensnennung“ in der jeweils aktuellen Version. Die
        Namensnennung der Rechteinhaber und Bereitsteller erfolgt einheitlich im
        Quellenvermerk mit „Land NRW“ sowie dem Jahr des Datenbezugs in
        Klammern; soweit Geobasisdaten durch ein Katasteramt bereitgestellt
        werden, kann das Katasteramt entscheiden, ob diese Namensnennung durch
        den Zusatz „/“ und die Bezeichnung des Katasteramtes zu ergänzen ist.
        Erfolgt die Bereitstellung gemäß § 3a Absatz 5, können abweichende
        Regelungen festgelegt werden.

D.h. vermutlich wird es da ohne einen landespolitischen Beschluss keine
abweichung von geben. Es wird sich niemand über eine Landesverordnung
hinwegsetzen. Also müsste die Verordnung geändert werden.

Doof - Hätte man im Entstehungsprozess schon eine Stellungnahme zu
abgeben sollen als OpenStreetMap ...

Flo
-- 
Florian Lohoff                                                 f...@zz.de
             UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away
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