On Sun, Jan 15, 2017 at 07:19:54PM +0100, Matthias G. wrote: > Im Forum war das vor ein paar Tagen schon Thema: > https://forum.openstreetmap.org/viewtopic.php?id=56709. Joachim Kast > (DD1JG) will versuchen über das zuständige Innenministerium eine > Freigabe zu erreichen, die BezReg Köln hat da keine Handhabe mehr.
Naja - bisher war das deren Handhabe - Jetzt gibts nen Landesverordnung das eindeutig Regelt das es anders zu machen ist. Und gegen Verordnungen möchte da halt keiner verstoßen. "Verordnung zur Umsetzung der Open Data Prinzipien für Geobasisdaten Vom 8. August 2016" „§ 11 Nutzung der Geobasisdaten [ ... ] (2) Für alle sonstigen Geobasisdaten, Metadaten, Dienste und Dokumente gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland - Namensnennung“ in der jeweils aktuellen Version. Die Namensnennung der Rechteinhaber und Bereitsteller erfolgt einheitlich im Quellenvermerk mit „Land NRW“ sowie dem Jahr des Datenbezugs in Klammern; soweit Geobasisdaten durch ein Katasteramt bereitgestellt werden, kann das Katasteramt entscheiden, ob diese Namensnennung durch den Zusatz „/“ und die Bezeichnung des Katasteramtes zu ergänzen ist. Erfolgt die Bereitstellung gemäß § 3a Absatz 5, können abweichende Regelungen festgelegt werden. D.h. vermutlich wird es da ohne einen landespolitischen Beschluss keine abweichung von geben. Es wird sich niemand über eine Landesverordnung hinwegsetzen. Also müsste die Verordnung geändert werden. Doof - Hätte man im Entstehungsprozess schon eine Stellungnahme zu abgeben sollen als OpenStreetMap ... Flo -- Florian Lohoff f...@zz.de UTF-8 Test: The 🐈 ran after a 🐁, but the 🐁 ran away _______________________________________________ OSM mailing list OSM@gt.owl.de http://gt.owl.de/cgi-bin/mailman/listinfo/osm