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Mit sonnigen Grüßen
Christian Bruckner
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Ebendorferstraße 19
A 2130 Mistelbach

Von meinem Mobilephone gesendet

Anfang der weitergeleiteten E‑Mail:

> Von: [email protected]
> Datum: 08. April 2014 13:53:11 MESZ
> An: "[email protected]" <[email protected]>
> Kopie: "RA Ewald Scheucher \[SCHEUCHER Rechtsanwalt GmbH\]" 
> <[email protected]>
> Betreff: [vfgh-verfahren] EuGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf
> Antwort an: [email protected]
> 
> Der österreichische AK Vorrat hat einen Sieg für Bürgerrechte in Europa 
> errungen:
> EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für unzulässig
>  
> Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller!
>  
> Wir dürfen Sie über einen entscheidenden Etappensieg in unserem Verfahren 
> gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem österreichischen 
> Verfassungsgerichtshof (VfGH) informieren. 
>  
> In  einem historischen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute 
> die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für  
> ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen  und 
> Bürger der Europäischen Union und verstösst insbesondere gegen  Artikel 7 
> (Recht auf Privatsphäre) und 8 (Datenschutzgrundrecht) der EU 
> Grundrechtecharta.
>  
> Vor knapp zwei Jahren haben Sie - organisiert durch den AKVorrat - dieses 
> Verfahren vor dem VfGH mitinitiiert, der dem EuGH die entscheidenden Fragen 
> vorlegte. Gemeinsam  mit den drei anderen Parteien im Verfahren vor dem EuGH 
> haben Sie einen historischen Sieg für die bürgerlichen Freiheiten in Europa 
> errungen. 
>  
> Die heute veröffentlichte Entscheidung stellt eindeutig klar, dass technische 
> Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle Nutzer von 
> Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr  engen und exakt 
> definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind. Zwar betont der EuGH, 
> die Bekämpfung schwerer und insbesondere organisierter Kriminalität und des 
> Terrorismus sei ein legitimes Ziel im Sinne des Gemeinswohls, doch lasse sich 
> damit allein  die Erforderlichkeit der Datenspeicherung für die  
> Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen [Randziffer 51 des Urteils]. Der 
> Schutz des  Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verlange jedenfalls, 
> dass sich dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränke. 
>  
> Nun  ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben aus  
> dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben. Die  
> österreichische Zivilgesellschaft hat in vier Jahren intensiver Arbeit  einen 
> Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der  Europäischen Union 
> errungen. Erstmals wurde in Europa eine Richtlinie komplett aufgehoben und 
> nicht nur einzelne Bestimmungen. 
>  
> Es bleibt zu hoffen, dass die EU in Zukunft  geeignetere Mittel für die 
> Bekämpfung von Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von 
> Verkehrsdaten aller Nutzer. Die Wahlen zum Europaparlament Ende Mai sind hier 
> eine  wichtige Messlatte, wie in Zukunft mit Datenschutz, 
> Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als Ressource für unsere  Gesellschaft 
> umgegangen wird. Die Arbeit des AKVorrat ist daher auch auf der politischen 
> Ebene noch nicht beendet.
>  
> Auswirkungen für Österreich
>  
> Für   Österreich bedeutet dieses Urteil einen Sieg auf ganzer Linie. Das  
> Urteil aus Luxemburg bedeutet nun eine Fortsetzung des laufenden Verfahrens.  
> des AKVorrat und seiner 11.139 Unterstützer/innen vor dem  
> Verfassungsgerichtshof wieder in Gang setzen. Im Interesse der  Transparenz 
> wünscht sich der AKVorrat eine öffentliche und mündlich  Verhandlung. Unser 
> gemeinsamer Vertreter im Verfahren, Rechtsanwalt Ewald Scheucher, rechnet auf 
> Basis des heutigen Urteils mit einer  baldigen Aufhebung der heimischen 
> Vorratsdatenspeicherung.
>  
> Auch die  österreichische Umsetzung der nun aufgehobenen  Richtlinie 
> definiert die  Verwendungszwecke der Daten viel zu weit.  Dass etwa die Daten 
> zu einem  Internetzugang vom  Staatsanwalt ohne  Gerichtsbeschluss für jede 
> Art von Straftaten zulässig  ist, kann nicht  im Sinne des EuGH Urteil sein. 
>  
> Wir halten Sie über diesen Verteiler selbstverständlich weiter auf dem 
> Laufenden über die nächsten Schritte im Verfahren vor dem EuGH. 
>  
> Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihre wertvolle und motivierende Unterstützung!
>  
> Für den AKVorrat
> Christof Tschohl und Ewald Scheucher
>  
> [email protected]
> [email protected] 
>  
>  
> _______________________________________________
> vfgh-verfahren mailing list
> [email protected]
> http://six.pairlist.net/mailman/listinfo/vfgh-verfahren
--
Wien mailing list
[email protected]
https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien

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