Fyi Mit sonnigen Grüßen Christian Bruckner +43 680 3255220
Ebendorferstraße 19 A 2130 Mistelbach Von meinem Mobilephone gesendet Anfang der weitergeleiteten E‑Mail: > Von: [email protected] > Datum: 08. April 2014 13:53:11 MESZ > An: "[email protected]" <[email protected]> > Kopie: "RA Ewald Scheucher \[SCHEUCHER Rechtsanwalt GmbH\]" > <[email protected]> > Betreff: [vfgh-verfahren] EuGH hebt Vorratsdatenspeicherung auf > Antwort an: [email protected] > > Der österreichische AK Vorrat hat einen Sieg für Bürgerrechte in Europa > errungen: > EuGH erklärt Vorratsdatenspeicherung für unzulässig > > Sehr geehrte Antragstellerinnen und Antragsteller! > > Wir dürfen Sie über einen entscheidenden Etappensieg in unserem Verfahren > gegen die Vorratsdatenspeicherung vor dem österreichischen > Verfassungsgerichtshof (VfGH) informieren. > > In einem historischen Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute > die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in der aktuellen Form für > ungültig erklärt. Sie verletzt wesentliche Grundrechte der Bürgerinnen und > Bürger der Europäischen Union und verstösst insbesondere gegen Artikel 7 > (Recht auf Privatsphäre) und 8 (Datenschutzgrundrecht) der EU > Grundrechtecharta. > > Vor knapp zwei Jahren haben Sie - organisiert durch den AKVorrat - dieses > Verfahren vor dem VfGH mitinitiiert, der dem EuGH die entscheidenden Fragen > vorlegte. Gemeinsam mit den drei anderen Parteien im Verfahren vor dem EuGH > haben Sie einen historischen Sieg für die bürgerlichen Freiheiten in Europa > errungen. > > Die heute veröffentlichte Entscheidung stellt eindeutig klar, dass technische > Maßnahmen zur Verbrechensbekämpfung, die grundsätzlich alle Nutzer von > Internet- und Telefoniediensten betreffen, nur unter sehr engen und exakt > definierten Rahmenbedingungen grundrechtskonform sind. Zwar betont der EuGH, > die Bekämpfung schwerer und insbesondere organisierter Kriminalität und des > Terrorismus sei ein legitimes Ziel im Sinne des Gemeinswohls, doch lasse sich > damit allein die Erforderlichkeit der Datenspeicherung für die > Kriminalitätsbekämpfung nicht rechtfertigen [Randziffer 51 des Urteils]. Der > Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens verlange jedenfalls, > dass sich dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränke. > > Nun ist der österreichische Verfassungsgerichtshof am Zug, die Vorgaben aus > dem Urteil umzusetzen und die Vorratsdatenspeicherung aufzuheben. Die > österreichische Zivilgesellschaft hat in vier Jahren intensiver Arbeit einen > Sieg für die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union > errungen. Erstmals wurde in Europa eine Richtlinie komplett aufgehoben und > nicht nur einzelne Bestimmungen. > > Es bleibt zu hoffen, dass die EU in Zukunft geeignetere Mittel für die > Bekämpfung von Verbrechen wählt als die verdachtslose Massenspeicherung von > Verkehrsdaten aller Nutzer. Die Wahlen zum Europaparlament Ende Mai sind hier > eine wichtige Messlatte, wie in Zukunft mit Datenschutz, > Überwachungsmaßnahmen und dem Internet als Ressource für unsere Gesellschaft > umgegangen wird. Die Arbeit des AKVorrat ist daher auch auf der politischen > Ebene noch nicht beendet. > > Auswirkungen für Österreich > > Für Österreich bedeutet dieses Urteil einen Sieg auf ganzer Linie. Das > Urteil aus Luxemburg bedeutet nun eine Fortsetzung des laufenden Verfahrens. > des AKVorrat und seiner 11.139 Unterstützer/innen vor dem > Verfassungsgerichtshof wieder in Gang setzen. Im Interesse der Transparenz > wünscht sich der AKVorrat eine öffentliche und mündlich Verhandlung. Unser > gemeinsamer Vertreter im Verfahren, Rechtsanwalt Ewald Scheucher, rechnet auf > Basis des heutigen Urteils mit einer baldigen Aufhebung der heimischen > Vorratsdatenspeicherung. > > Auch die österreichische Umsetzung der nun aufgehobenen Richtlinie > definiert die Verwendungszwecke der Daten viel zu weit. Dass etwa die Daten > zu einem Internetzugang vom Staatsanwalt ohne Gerichtsbeschluss für jede > Art von Straftaten zulässig ist, kann nicht im Sinne des EuGH Urteil sein. > > Wir halten Sie über diesen Verteiler selbstverständlich weiter auf dem > Laufenden über die nächsten Schritte im Verfahren vor dem EuGH. > > Herzlichen Dank Ihnen allen für Ihre wertvolle und motivierende Unterstützung! > > Für den AKVorrat > Christof Tschohl und Ewald Scheucher > > [email protected] > [email protected] > > > _______________________________________________ > vfgh-verfahren mailing list > [email protected] > http://six.pairlist.net/mailman/listinfo/vfgh-verfahren
-- Wien mailing list [email protected] https://lists.funkfeuer.at/mailman/listinfo/wien
