Übergabe des Jahresberichts der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

Zur heutigen Übergabe des ersten gemeinsamen Jahresberichts der Nationalen 
Stelle zur Verhütung von Folter durch den Leiter der Bundesstelle zur Verhütung 
von Folter, Herrn Klaus Lange-Lehngut, und den Vorsitzenden der 
Länderkommission zur Verhütung von Folter, Herrn Staatssekretär a. D. Professor 
Dr. Hansjörg Geiger, erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

Auf die Menschenrechte von Personen, die in Gewahrsam genommen sind, muss 
besonders genau geachtet werden. Wer in Gewahrsam ist, kann sich weniger selbst 
schützen. Auch in einem Rechtsstaat wie in Deutschland ist es wichtig, sich 
immer wieder zu vergewissern, dass es nicht zu Missständen kommt. Die 
Beanstandungen der Nationalen Stelle müssen ernst genommen werden. Missständen 
muss schnellstmöglich abgeholfen werden.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiter der Bundesstelle und der Länderkommission 
engagieren sich in herausragender Weise dafür, dass dies möglich ist und 
stärken so die Menschenrechte. Der Jahresbericht belegt das in eindrucksvoller 
Weise. Seine Empfehlungen haben bereits zu einer ganzen Reihe von 
Verbesserungen geführt. Dafür ist den Mitarbeitern zu danken.


Zum Hintergrund:

In dem Bericht, der den Zeitraum von Mai 2010 bis Dezember 2011 abdeckt, 
dokumentieren die Bundesstelle und die Länderkommission zur Verhütung von 
Folter die von ihnen unternommenen Besuche in Gewahrsamseinrichtungen von Bund 
und Ländern. Während keinerlei Anzeichen von Folter oder Misshandlungen 
festgestellt wurden, haben die Besuche dennoch Anlass zu Beanstandungen 
gegeben. Die daraus folgenden Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge sind zu 
einem großen Teil bereits umgesetzt worden und haben zu einer Verbesserung der 
Gewahrsamsbedingungen geführt. So wurden etwa Vorrichtungen zur Fixierung im 
Gewahrsam, zur Überwachung von Toiletten durch Weitwinkelspione auf Empfehlung 
der Bundesstelle entfernt oder neue Möglichkeiten geschaffen, in 
Gewahrsamsräumen einen Alarm auszulösen. Auf Empfehlung der Länderkommission 
ist zum Beispiel Mobiliar angeschafft. In einem Fall beanstandete hygienische 
Mängel wurden beseitig. 

Die Nationale Stelle besteht aus der Bundesstelle und einer Länderkommission. 
Sie wird von ehrenamtlichen Mitgliedern geleitet. Der Leiter der Bundesstelle, 
Herr Ltd. Regierungsdirektor a.D. Klaus Lange-Lehngut, wurde vom 
Bundesministerium der Justiz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium des 
Innern und dem Bundesministerium der Verteidigung für eine Amtszeit von vier 
Jahren ernannt.
Die Nationale Stelle hat die Aufgabe, zur Verhütung von Folter und Misshandlung 
regelmäßig Orte der Freiheitsentziehung im Sinne des Zusatzprotokolls zur 
UN-Antifolterkonvention aufzusuchen. Sie soll auf vorgefundene Missstände 
aufmerksam machen und den betroffenen Behörden gegebenenfalls 
Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Sie berichtet jährlich über ihre 
Tätigkeit an die Bundesregierung, die Landesregierungen, den Bundestag und die 
Länderparlamente. Darüber hinaus kann die Nationale Stelle auch Empfehlungen zu 
bestehenden oder im Entwurf befindlichen Rechtsvorschriften aussprechen.

Weitere Informationen zur Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter finden Sie 
unter: www.antifolterstelle.de.

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