Modernes Datenbankgrundbuch: Arbeit in den Grundbuchämtern wird effizienter

Zu dem vom Deutschen Bundestag beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur 
Einführung eines Datenbankgrundbuchs erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger: 

Das neue Gesetz steigert die Effizienz der Arbeit in den Grundbuchämtern. Die 
Neuregelungen sorgen dafür, dass Grundbuchinhalte künftig maschinenlesbar sind. 
Grundbuchinhalte werden strukturiert und logisch verknüpft, so dass sie in 
einer Datenbank gespeichert werden können. Das Datenbankgrundbuch wird den 
jeweiligen Bedürfnissen der Nutzer besser gerecht. Es ermöglicht eine 
übersichtlichere Darstellung von Grundbucheintragungen. Das Grundbuch bleibt in 
seiner Zuverlässigkeit und in seiner gewohnten Darstellungsform erhalten.

Durch den technischen Fortschritt im Bereich der Informations- und 
Kommunikationstechnologie sind auch die Anforderungen an das Grundbuchverfahren 
gestiegen. Wir machen das Grundbuchrecht zukunftssicher und sorgen gleichzeitig 
dafür, dass der hohe Qualitätsstandard des Grundbuchverfahrens und die 
Rechtssicherheit im Grundstücksverkehr uneingeschränkt erhalten bleiben.

Ich freue mich über die beschlossene Vereinfachung der Genehmigungsverfahren 
bei der Veräußerung eines Grundstücks, die nach der Grundstücksverkehrsordnung 
in den neuen Bundesländern noch immer erforderlich sind. Ab dem Jahr 2017 wird 
die Genehmigung nur noch erforderlich sein, wenn für das Grundstück ein Antrag 
auf Rückübertragung nach dem Vermögensgesetz vorliegt.

Hintergrund:

Nachdem im Jahr 2009 die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung des 
elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren 
geschaffen wurden, wird die Modernisierung des Grundbuchrechts jetzt 
fortgesetzt. Die Einführung eines bundeseinheitlichen Datenbankgrundbuches ist 
das Ziel eines IT-Projekts aller 16 Länder. Dazu müssen rund 36 Millionen 
Grundbücher mit einem Gesamtbestand von mehr als 400 Millionen Seiten in die 
Datenbankstruktur überführt werden. 

Zwar werden die meisten Grundbücher in Deutschland bereits heute in 
elektronischer Form geführt. Die Art der Darstellung hat sich jedoch gegenüber 
dem früheren papiergebundenen Grundbuch nicht verändert. Neben dieser gewohnten 
Darstellungsform, die erhalten bleibt, wird der Grundbuchinhalt künftig auch 
anders aufbereitet werden können. 

Im Rahmen der datenschutzrechtlichen Grenzen werden zudem neue Recherche- und 
Auskunftsmöglichkeiten entstehen. So wird es beispielsweise möglich sein, 
schnell Informationen über Dienstbarkeiten (z.B. Leitungsrechte) zu erlangen, 
die sich über viele Grundstücke erstrecken. Außerdem wird die strukturierte 
Datenhaltung eine wesentlich effizientere Einbindung des Grundbuchs in den 
elektronischen Rechtsverkehr ermöglichen.

Mit Rücksicht auf den enormen Aufwand, der insbesondere mit der Übertragung der 
vorhandenen Grundbücher in eine datenbankgeeignete Form verbunden ist, sollen 
die Länder den Zeitpunkt der tatsächlichen Einführung des Datenbankgrundbuchs 
jeweils selbst bestimmen können.

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