19. Juni 2017
Nr. 7/17

DAV gegen Einführung der Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ

Anwaltverein lehnt Erweiterung des Einsatzes von Staatstrojanern im Eiltempo ab

Berlin (DAV). Die geplante Gesetzesänderung zur Quellen-TKÜ und 
Onlinedurchsuchung schafft nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) eine 
Rechtsgrundlage für schwerwiegende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der 
Betroffenen und stößt auf verfassungsrechtliche Bedenken.

Die Koalitionsfraktionen wollen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur 
Änderung des Strafgesetzbuches, des Jugendgerichtsgesetzes, der 
Strafprozessordnung und weiterer Gesetze" (Bundestagsdrucksache 18/11272) vom 
22. Februar 2017 im laufenden Gesetzgebungsverfahren mit einem Änderungsantrag 
um ein brisantes Kapitel erweitern.

Ging es zuvor um die Frage des Fahrverbots als allgemeine Sanktion und den 
Richtervorbehalt bei der Blutentnahme, hat der Entwurf nunmehr einen neuen 
Schwerpunkt mit der Einführung der "Quellen-TKÜ" und der "Online-Durchsuchung. 
Damit sollen sogenannte Staatstrojaner zugelassen werden, also Programme, die 
unbemerkt Computer und Mobiltelefone von Verdächtigen ausspähen können.

Der Entwurf geht in seiner Bedeutung damit weit über die bisher im Entwurf 
enthaltenen Regelungen hinaus und dürfte an Eingriffstiefe und Konsequenzen den 
"großen Lauschangriff" deutlich überbieten. "Angesichts dieser Eingriffstiefe 
ist bereits das von der Bundesregierung und den Regierungsparteien gewählte 
Verfahren eines nachträglich eingebrachten Änderungsantrags 
verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Gesetzesvorschläge, die derartig 
gravierende Grundrechtseingriffe mit sich bringen, dürfen nicht den Eindruck 
erwecken, dass sie versteckt in einem Änderungsantrag eingebracht werden, um 
ohne Diskussion und mit großer Eile durchgesetzt zu werden.", so DAV-Präsident 
Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schellenberg. Die Datenerhebungen, die durch die 
Änderung ermöglicht würden, führten zu einem umfassenden staatlichen Einblick 
in die Gefühls- und Gedankenwelt des Betroffenen und seien deshalb äußerst 
bedenklich. Auch seien die geplanten Maßnahmen in keiner Weise eilbedürftig und 
sollten in der nächsten Wahlperiode erneut beraten werden.

Der Änderungsantrag war am Mittwoch, den 31. Mai 2017 Gegenstand einer 
öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Zugelassen werden soll zum einen die 
Quellen-TKÜ, die das Abhören von Telefonaten und die Überwachung anderer Formen 
elektronischer Kommunikation ermöglicht, indem man sich in den Übertragungsweg 
durch Abfangen der Daten einschaltet, noch bevor sie verschlüsselt werden.

Zum anderen soll die Online-Durchsuchung zugelassen werden, also das 
Durchsuchen eines kompletten elektronischen Gerätes nach verdächtigen Daten. In 
beiden Fällen werden Programme (Staatstrojaner) eingesetzt, die unbemerkt 
Computer und Mobiltelefone von Verdächtigen ausspähen können. Je nach 
Beschaffenheit kann es ein solcher Trojaner auch ermöglichen, eingebaute 
Mikrofone und Kameras zu aktivieren.

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Benefizkonzert der DAV-Stiftung "Contra Rechtsextremismus"
mit Gergana Gergova (Violine), Alban Gerhardt (Violoncello) und dem c/o chamber 
orchestra
9. Juli 2017 | 11 Uhr | St. Elisabeth Kirche Berlin | Informationen & 
Anmeldung<https://anwaltverein.de/de/ueber-uns/stiftung-contra-rechtsextremismus/benefizkonzerte/benefizkonzert-in-berlin-09-07-2017>

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