NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 67/17 | 19. JUNI 2017
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Umwelt/30-Hektar-Tag
NABU zum „30-Hektar-Tag“: Kein Grund zum Feiern 
Jeden Tag wird  für Wohnen und Verkehr eine Fläche von 94
Fußballfeldern verbraucht
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Berlin – Jeden Tag werden für Wohnen und Verkehr immer noch
durchschnittlich 66 Hektar pro Tag verbraucht – das entspricht etwa
einer Größe von 94 Fußballfeldern.  (
https://www.umweltbundesamt.de/daten/flaechennutzung/siedlungs-verkehrsflaeche#textpart-1
)Auch das neue Ziel der Bundesregierung, bis 2030 den täglichen
Flächenverbrauch auf  30 Hektar pro Tag zu reduzieren, liegt in
weiter Ferne. Laut 30-Hektar-Ziel wäre die verfügbare Fläche für das
gesamte Jahr nun aufgebraucht.  Ab sofort müssten also in Deutschland
die Bagger still stehen. 
Anfang des Jahres wurde mit der Neuauflage der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/_Anlagen/Nachhaltigkeit-wiederhergestellt/2017-01-11-nachhaltigkeitsstrategie.pdf;jsessionid=F7EE68BC10E1DC06F647A3FF6C18EDE4.s6t2?__blob=publicationFile&v=20
) das 30-Hektar-Ziel für das Jahr 2020 auf das Jahr 2030 verschoben.
Zwar soll die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen auf „unter 30 Hektar
pro Tag“ begrenzt werden. „Die nebulöse und wenig konkrete Formulierung 
‚30-Hektar minus X‘ enttäuscht vor allem, wenn nicht klar ist, wie groß
das X ist. Statt ambitionierte Ziele zu setzen und diese zu
qualifizieren, verschiebt die Bundesregierung lediglich das alte, nicht
erreichte Ziel um weitere zehn Jahre“, sagt NABU-Präsident Olaf
Tschimpke. Dass sich das Bundesumweltministerium in seinem Integrierten
Umweltprogramm als Zielmarke gesetzt hat, den Flächenverbrauch bis 2030
auf 20 Hektar pro Tag zu senken, sei da nur ein schwacher Trost. Es
zeige, dass die Bundesregierung hier nicht in der Lage ist, mit einer
Stimme zu sprechen und die Ministerien für Wirtschaft und Verkehr den
Umweltschutz weiter hinten an stellen.
Mit steigendem Flächenverbrauch und zunehmender Versiegelung verliert
der Boden an Fruchtbarkeit und Wasserdurchlässigkeit. Zu den Folgen
zählen der Verlust der Bodenfauna, örtliche Überschwemmungen bei
starken Regenfällen, niedrige Grundwasservorräte sowie städtische
Wärmeinseln durch fehlende Verdunstungskälte. Mit unbebauten Flächen
und unversiegelten Böden als endliche Ressource ist also sparsam
umzugehen. Der benötigte Wohnraum muss primär im Bestand durch
Nachverdichtung wie den Ausbau von Dachgeschossen und das Schließen von
Baulücken, Umnutzung von Gewerbegebäuden sowie intelligente
Nutzungskonzepte erfolgen.
Das 30-Hektar-Ziel und eine flächensparende Siedlungsentwicklung wurden
nicht zuletzt durch die Neufassung des Baugesetzbuchs konterkariert,
indem für Wohnungsbau auf landwirtschaftlichen und unbebauten Flächen am
Ortsrand erhebliche Ausnahmeregelungen und Erleichterungen geschaffen
wurden. Durch die Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das
beschleunigte Bebauungsplanverfahren kann nunmehr generell auf eine
Prüfung der Umweltauswirkungen der geplanten Bebauung sowie auf
Ausgleichsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und Landschaft verzichtet
werden.
„Diese Ausnahmeregelungen gelten zwar nur bis Ende des Jahres 2019,
entfalten aber eine verheerende Signalwirkung und sind ein Schlag ins
Gesicht aller, die sich für eine flächensparende und nachhaltige
Siedlungsentwicklung einsetzen“, so Tschimpke weiter. Obwohl der
Flächenverbrauch von etwa 120 Hektar pro Tag um die Jahrtausendwende
mittlerweile nahezu halbiert wurde, seien zusätzliche Anstrengungen
unverzichtbar, um den Flächenverbrauch möglichst gering zu halten.
Langfristig müsse eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt werden,
deren Netto-Flächenverbrauch Null betrage. Das Bundesumweltministerium
nennt hierfür das Jahr 2050. 
„Notwendig sind aber kurzfristigere und vor allem auch kleinräumliche
Flächensparziele der Länder und Kommunen“, meint
Siedlungsentwicklungsexperte Henry Wilke. Dabei dürfe das Bauen am
Ortsrand nach wie vor nur die absolute Ausnahme sein. Die doppelte
Innenentwicklung, also das Bauen im Bestand, sowie die Sicherung und
Aufwertung von innerstädtischen Grünflächen, müsse sich zum Regelfall
entwickeln. 
Mehr Informationen:
www.nabu.de/news/2017/06/22630.html
 
 
Für Rückfragen:
Henry Wilke, NABU-Referent für Siedlungsentwicklung, Tel. +49 (0)30.
284 984 1628 ( tel:+490302849841628 ), E-Mail: henry.wi...@nabu.de
 
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