Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor Am 5. Juli 2018 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Voraussichtlich sind beim Bundesgerichtshof fünf Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht zwei Stellen und beim Bundesfinanzhof drei Stellen zu besetzen. Für das Bundesarbeitsgericht sind vier Richter/innen und für das Bundessozialgericht acht Richter/innen zu wählen.
Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und dem oder der Vorsitzende/n des Bundesrichterwahlausschusses gemacht werden. Den Vorsitz im Bundesrichterwahlausschuss führt die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, soweit Richterinnen und Richter für den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof gewählt werden. Für die Wahl der Richterinnen und Richter für das Bundessozialgericht und für das Bundesarbeitsgericht führt der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, den Vorsitz. Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten Mitgliedern zusammen. _____________________________________________ Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de
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