Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor

Am 5. Juli 2018 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue 
Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Voraussichtlich sind beim 
Bundesgerichtshof fünf Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht zwei Stellen und 
beim Bundesfinanzhof drei Stellen zu besetzen. Für das Bundesarbeitsgericht 
sind vier Richter/innen und für das Bundessozialgericht acht Richter/innen zu 
wählen.

Wahlvorschläge können von den Mitgliedern des Bundesrichterwahlausschusses und 
dem oder der Vorsitzende/n des Bundesrichterwahlausschusses gemacht werden. Den 
Vorsitz im Bundesrichterwahlausschuss führt die Bundesministerin der Justiz und 
für Verbraucherschutz, Dr. Katarina Barley, soweit Richterinnen und Richter für 
den Bundesgerichtshof, das Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof 
gewählt werden. Für die Wahl der Richterinnen und Richter für das 
Bundessozialgericht und für das Bundesarbeitsgericht führt der Bundesminister 
für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, den Vorsitz. 

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der 
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen 
Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten 
Mitgliedern zusammen.

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