Nächste Wahl von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern steht bevor

Am 14. März 2019 wird der Bundesrichterwahlausschuss über neue 
Bundesrichterinnen und Bundesrichter entscheiden. Beim Bundesgerichtshof sind 
18 Stellen, beim Bundesverwaltungsgericht drei Stellen und beim Bundesfinanzhof 
eine Stelle zu besetzen. Für das Bundesarbeitsgericht und das 
Bundessozialgericht sind bei der anstehenden Wahl keine Richterinnen und 
Richter zu wählen.

Der Bundesrichterwahlausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung mit der 
Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Er setzt sich aus den 16 jeweils zuständigen 
Landesministerinnen und Landesministern sowie 16 vom Bundestag gewählten 
Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz im Bunderichterwahlausschuss für die Wahl von 
Richterinnen und Richtern für den Bundesgerichtshof, das 
Bundesverwaltungsgericht und den Bundesfinanzhof führt die Bundesministerin der 
Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley.

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