Fremdenrechtsnovelle: Rotes Kreuz fordert Aufenthaltsrecht für Lehrlinge in 
Mangelberufen
Wien (Rotes Kreuz) - Heute endet die Begutachtungsfrist zum 
Fremdenrechtsänderungsgesetz. Das Rote Kreuz regt an, das Gesetz zu ergänzen 
und eine Niederlassungsbewilligung für Lehrlinge zu schaffen. "Derzeit haben 
rund 800 jugendliche Asylwerber eine Lehre in einem Mangelberuf aufgenommen", 
sagt Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes. "Ihnen das 
Absolvieren dieser Ausbildung zu ermöglichen, ist nicht nur aus menschlicher 
Sicht wichtig, es ist auch volkswirtschaftlich sinnvoll und erleichtertet den 
ausbildenden Betrieben die Planung."
Schöpfer erinnert daran, dass die Schaffung eines "Niederlassungstitels zur 
Absolvierung einer Lehrausbildung" im Regierungsprogramm vorgesehen ist und 
hält die Fremdenrechtsnovelle für eine passende Gelegenheit, dieses Vorhaben 
gesetzlich zu verankern.
Schöpfer fordert außerdem, dass es nicht zu weiteren Erschwernissen der 
Familienzusammenführung kommt. Nach jüngster Rechtsprechung des EUGH ist eine 
Person, die minderjährig eingereist ist und während des Asylverfahrens das 18. 
Lebensjahr vollendet hat, im Familienverfahren weiterhin als minderjährig zu 
betrachten. Das solle auch im österreichischen Recht so verankert werden. 
"Andernfalls nimmt man diesen jungen Menschen die Möglichkeit mit ihren Eltern 
und Geschwistern zusammenzuleben", sagt Schöpfer.
Im Gesetzesentwurf ist außerdem die Möglichkeit vorgesehen, Asylwerbern Bargeld 
in der Höhe von 840 Euro abzunehmen, um teilweise die Grundversorgung zu 
finanzieren. "Darin sehe ich keinen Mehrwert, da Flüchtlinge bereits jetzt dazu 
verpflichtet werden können, Grundversorgungsbeiträge zurückzubezahlen und da 
sich ähnliche Regelungen in anderen Ländern nicht bewährt haben. Außerdem würde 
eine derartige Maßnahme zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen", sagt 
Schöpfer.

Rückfragehinweis:
Mag. Thomas Marecek
Österreichisches Rotes Kreuz
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Mobil: +43/664 823 48 02
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