NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 141/19 | 20. DEZEMBER 2019
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Umwelt/Wolf
NABU: Angriff auf den Artenschutz abgewendet
Überarbeiteter Gesetzentwurf zum Bundesnaturschutzgesetz beschlossen /
NABU-Petition mit 45.000 Unterschrift machte Druck
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Berlin – Der NABU begrüßt die am Donnerstag vom Bundestag
verabschiedete überarbeitete Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Die
von der Koalition im Frühsommer eingebracht ursprüngliche Version hatte
der NABU aufs Schärfste kritisiert, und Bürgerinnen und Bürger
mobilisiert, um diesen Angriff auf den Artenschutz abzuwenden. Fast
45.000 Menschen unterstützten die NABU-Petition „Hände weg vom Wolf“.
Nach monatelangem Ringen wurde der ursprüngliche Gesetzesentwurf nochmal
deutlich überarbeitet und berücksichtigte dabei viele der
NABU-Kritikpunkte. So zum Beispiel, dass der Einsatz und die Prüfung von
zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen explizit im Gesetzestext gefordert
werden, bevor aufgrund ernster wirtschaftlicher Schäden der Abschuss
eines Wolfes beantragt werden kann. Im Begründungstext werden als
mögliche Maßnahmen wolfsabweisende Zäune und Herdenschutzhunde
genannt. Diese Betonung des Herdenschutzes geht Hand in Hand mit der
Absage an einen Antrag der FDP zur Aufnahme von Wölfen ins Jagdrecht. 
 
„Langsam aber sicher reift die Einsicht, dass Herdenschutz der Dreh-
und Angelpunkt für die Koexistenz von Wölfen, Menschen und Weidetieren
ist. Jagd oder präventiver Abschuss gehören nicht dazu“, so
NABU-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Was genau als zumutbare
Herdenschutzmaßnahmen in welcher Situation gilt, sei aber immer noch
nicht geklärt. Der NABU hat hierzu mit zehn weiteren Verbänden einen
Kriterienkatalog erarbeitet.
 
Mit der überarbeiteten Gesetzesänderung ist die  Gefahr für andere
Arten wie Kegelrobbe, Biber und Kormoran erst einmal gebannt. An ihrem
Schutzstatus ändert sich mit der neuen Gesetzesversion nichts.
Insbesondere das befürchtete rechtliche und behördliche Chaos durch eine
Ausweitung auf jegliche Schäden, die die Bagatellgrenze überschreiten
und damit auch für jeden Gartenteichbesitzer zuträfen, abgewendet.
 
Nach Ansicht des NABU ist die Gesetzesänderung aber grundsätzlich
unnötig und setzt an der falschen Stellschraube an. Die Entnahme von
Wölfen, die etwa Herdenschutzmaßnahmen überwinden und Weidetiere reißen,
war  schon vor der Gesetzesänderung per Ausnahmegenehmigung möglich. 
Laut der Änderung dürfte nun Wolf für Wolf eines Rudels geschossen
werden, bis die Schäden in einer Region aufhören, ohne dass überhaupt
klar ist, welches Tier die Schäden verursacht hat. Diese Änderung
verstößt gegen EU-rechtliche Bestimmungen und bleibt ein klarer
Kritikpunkt, der sogar Vertragsverletzungsverfahren nach sich ziehen
könnte. 
 
„Die Entnahme eines geschützten Tieres wie dem Wolf muss immer eine
Einzelfallbetrachtung bleiben, anstatt das ganze Rudel in Sippenhaft zu
nehmen“, so Birte Brechlin, NABU-Wolfsexpertin. Der Europäische
Gerichtshof hatte im Herbst in seinem Urteil zu Finnland erneut die enge
Auslegung der FFH-Richtlinie betont. Zudem wäre die Politik besser
beraten gewesen, die Zeit und Energie, die in die Gesetzesänderung
geflossen ist in die Förderung der Weidetierhaltung zu investieren,
anstatt mit Scheindebatten die Lösung der eigentlichen Probleme zu
verschleppen. 
 
„Ein Betrieb, der nicht ständig ums Überleben kämpfen muss, hat mehr
Kapazitäten um Herausforderungen wie den Herdenschutz zu meistern“, so
Krüger. Hier würde auch das vom NABU schon lange geforderte
Herdenschutzkompetenzzentrum zu Beratung und Forschung einen
entscheidenden Fortschritt bringen. „Beim Thema Wölfe, Beweidung und
Herdenschutz müssen alle Beteiligten an einen Tisch. Wir bieten auch der
Politik an, den eingeschlagenen Weg der Verständigung über
Ressortgrenzen hinweg gemeinsam fort zu setzen“, betont Krüger.
 
Mehr Infos: www.NABU.de/wolf
( http://www.nabu.de/wolf) 
 
Für Rückfragen:
Birte Brechin, NABU-Wolfs-Expertin, Tel. +49 (0)30.284984-1633, 
Mobil +49 (0)162-437 24 57, E-Mail: birte.brech...@nabu.de
 
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