NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 3/20 | 17. JANUAR 2020
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Umwelt/Verkehr
NABU-Rechtsgutachten: Maßnahmenbeschleunigungsgesetz nicht
rechtskonform
Miller: Vermeintliche Planungsbeschleunigung ist plumper Angriff auf
den Rechtsstaat
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Berlin – Das von der Bundesregierung geplante Gesetzesvorhaben zur
Planungsbeschleunigung großer Infrastrukturprojekte ist laut einem vom
NABU beauftragten Rechtsgutachten nicht EU-rechtskonform. Die
Beschleunigung soll dadurch erreicht werden, dass sie nach einem
vorbereitenden Verfahren vom Parlament beschlossen und dadurch die
Klagemöglichkeit betroffener Bürger und Verbände ausgehebelt wird. Das
Gutachten kommt zu dem Schluss, dass eine Beschleunigung so nicht
erreicht wird. Stattdessen könnten die Rechtsverstöße zu langwierigen
Klageverfahren führen. 
 
„Das geplante Vorgehen stellt außerdem einen plumpen Angriff auf den
Rechtsstaat dar, den wir auf das Schärfste verurteilen“, so
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller, „Es kann nicht sein, dass die
Bundesregierung unter der Überschrift Planungsbeschleunigung bewusst
Rechtsansprüche Dritter aushebelt und versucht, sich unliebsamer Kritik
zu entledigen. Nur eine frühzeitige Einbindung von Öffentlichkeit und
Verbänden kann zu beschleunigten Verfahren führen, weil so Konflikte
frühzeitig gelöst werden können. Wir fordern die
Bundestagsabgeordneten deshalb auf, das Gesetz abzulehnen.“
 
Die Gesetzesvorhaben zur Planungsbeschleunigung betreffen vorerst zwölf
Projekte, die mit erheblichen Eingriffen in Natur und Umwelt verbunden
sind. 
Rüdiger Nebelsieck, Rechtsanwalt und NABU-Gutachter: „Das geplante
Gesetz ist nicht zielführend. Die Zulassungsverfahren werden sogar
länger dauern. Gleiches gilt auch für Klagen, weil diese aus
europarechtlichen Gründen gar nicht eingeschränkt werden dürfen und
daher das Gesetz ungewollt auch den Rechtsschutz komplizierter und
länger macht.“
 
Ingo Ludwichowski, NABU-Landesgeschäftsführer Schleswig-Holstein: „Die
zwölf Projekte, für die das Gesetz gelten soll, gelten schon jetzt als
todgeweiht – sie werden durch die Rechtsunsicherheit, die dieses Gesetz
schafft, über lange Jahre blockiert. Der dabei vorgebrachte Verweis auf
Dänemark und die Niederlande greift nicht: Rückfragen zeigen, dass dort
nach wie vor Klagemöglichkeiten weiter bestehen, derer man sich in der
Bundesrepublik EU-rechtswidrig zu entledigen versucht.“ 

 
 
Das Gutachten zum Download: www.nabu.de/stellungnahme-mgvg/index.html 
 


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