Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie folgendes Zitat von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht mit +++ Sperrfrist zum heutigen Beschluss des Bundestages (derzeit im Plenarablauf um 22.30 Uhr) +++:
"Ich freue mich, dass der Bundestag unserem Gesetz heute zugestimmt hat. Einer Frau unter den Rock oder in den Ausschnitt zu fotografieren ist eine schamlose Verletzung ihrer Intimsphäre, die künftig unter Strafe steht. Solche Grenzüberschreitungen sind nicht hinnehmbar. Die Handyfotos werden in Chatgruppen geteilt oder sogar kommerziell vertrieben. Die neue Strafvorschrift wird als Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch verankert. Das zeigt: Solche Fotos und Videos verletzen nicht nur die Persönlichkeitsrechte, sondern auch die sexuelle Selbstbestimmung. Wer schwer verletzte Unfallopfer oder gar Tote aus reiner Sensationsgier fotografiert, verletzt jeden menschlichen Anstand. Oft werden dabei auch noch Rettungskräfte behindert, die alles tun, um Leben zu retten. Das Fotografieren von Verstorbenen ist bislang nicht strafbar. Diese Lücke schließen wir jetzt. Den Angehörigen müssen wir das zusätzliche Leid ersparen, dass Bilder ihrer verstorbenen Eltern oder Kinder auch noch verbreitet werden." Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw19-de-persoenlichkeitsschutz-692672 https://www.bmjv.de/SharedDocs/Artikel/DE/2019/111319_Kabinett_Persoenlichkeitsschutz.html Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressestelle Mohrenstraße 37, D 10117 Berlin Telefon: +49 30 18 580-9090 Fax: +49 30 18 10 580-9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de Internet: www.bmjv.de _______________________________________________ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen