NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 55/20 | 3. JULI 2020
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Umwelt/Bauen
NABU: Keine Verlängerung für § 13b BauGB
Petition gegen Flächenfraß gestartet
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Berlin – Der NABU spricht sich in seiner Stellungnahme zur Novelle des
Baugesetzbuches gegen die geplante Verlängerung des Paragrafen 13b aus.
Dieser Paragraf beschleunigt die Ausweisung von Neubaugebieten und
sollte  ursprünglich Ende 2019 auslaufen. Nun liegt ein Gesetzentwurf
vor, der die umstrittene Regelung mit verlängerter Befristung im
Baugesetz festschreiben soll.
 
„Paragraf 13b fördert unkontrollierten, beschleunigten
Flächenverbrauch. Der Schutz unbebauter Landschaft wird so dauerhaft
geschwächt. Das kann es nicht sein“, so NABU-Präsident Jörg-Andreas
Krüger. „Schon jetzt werden in Deutschland pro Tag 56 Hektar Fläche
versiegelt. Mit der Novelle des Baugesetzbuches könnte der
Flächenverbrauch weiter hochgetrieben werden. Wir müssen den
Verbrauch von Wiesen, Feldern und Wäldern dringend eindämmen.“
 
Das sehen offenbar auch viele Bürgerinnen und Bürger so. Eine vom NABU
gestartete Online-Petition gegen die Verlängerung des Paragrafen 13b
haben innerhalb nur weniger Tage bereits mehr als 15.000 Menschen
unterzeichnet. Die Petition läuft noch bis Mitte Juli.
 
Das Ziel der Bundesregierung, mit der Gesetzesnovelle zügig bezahlbaren
Wohnraum zu schaffen, begrüßt der NABU. Auch sind einige der
vorgeschlagenen Instrumente im Grundsatz gut und richtig, etwa die
Stärkung des kommunalen Vorkaufsrechts. Allerdings werden Aspekte wie
Umwelt- und Klimafreundlichkeit nicht ausreichend berücksichtigt. 
 
Zwar spielt auch die sogenannte „doppelte Innenentwicklung“ im
Gesetzentwurf eine Rolle, also die Verdichtung auf bereits in Anspruch
genommenen Flächen bei gleichzeitigem Grünflächenerhalt, diese wird aber
nicht konsequent genug verfolgt. Nachverdichtung sollte durch
Aufstockung oder Umnutzung geschehen, die nicht zuletzt auch für
Menschen lebensnotwendigen innerstädtischen Grünflächen müssen erhalten
werden.
 
Petition: https://mitmachen.nabu.de/flaechenfrass


 
Komplette Stellungnahme des NABU zur Novelle BauGB: www.nabu.de/baugb
 
Für Rückfragen:
Stefan Petzold, NABU-Siedlungsexperte, Tel. +49 (0)30.284984-1646,
stefan.petz...@nabu.de 
 
 
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