Sehr geehrte Damen und Herren,

zum Jahrestag des rassistischen Anschlags in Hanau erklärt der Opferbeauftragte 
der Bundesregierung, Prof. Dr. Edgar Franke, MdB:

„Wir werden die Namen und Schicksale von Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz, Sedat 
Gürbüz, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun, Said 
Nesar Hashemi und Fatih Saraçoğlu nie vergessen.

Ich habe seit dem rassistischen Terroranschlag häufig ihre Familien getroffen. 
Der Attentäter hat ihnen ihre geliebten Kinder, Eltern und Geschwister 
genommen. Ihre Familien haben unfassbares Leid erfahren. Die Pandemie macht 
gemeinsames Trauern noch schwerer. Wir haben versucht, psychologisch, praktisch 
und finanziell zu helfen.

Die Familien der Opfer kämpfen sich mit großer Kraft zurück ins Leben. Wir 
werden weiter für sie da sein, auch noch Jahre nach der Tat. Den Opfern muss 
all unsere Aufmerksamkeit und Solidarität gelten.

Unsere Gesellschaft darf gerade jetzt nicht weiter auseinanderdriften. Wir 
müssen hart daran arbeiten, das tief erschütterte Vertrauen in den Schutz des 
Staates wieder zu gewinnen. Wir dürfen nicht vergessen, welch tiefe Ängste ein 
solcher Anschlag bei all den Menschen auslöst, die rassistische Angriffe im 
Netz und auf der Straße erleben. Wir müssen Rassismus, Gewalt und 
Diskriminierung konsequent bekämpfen und den Zusammenhalt unserer Gesellschaft 
stärken. Dafür müssen die Maßnahmen, die wir im Kabinettausschuss gegen 
Rechtsextremismus als Konsequenz aus Hanau beschlossen haben, schnell umgesetzt 
werden.

Aus Sicht vieler Opfer steht die Aufklärung noch am Anfang. Gegen einen toten 
Attentäter kann es keinen öffentlichen Strafprozess geben, in dem die Opfer 
Fragen stellen können. Umso wichtiger ist es, trotzdem alle Hintergründe 
lückenlos aufzuklären. Nur so ist eine Verarbeitung der schrecklichen Traumata 
überhaupt denkbar. Die Beantwortung der quälenden Fragen der Hinterbliebenen an 
die hessischen Behörden nach nicht funktionierenden Notrufen oder der 
Waffenerlaubnis des vor der Tat schon lange auffälligen Täters ist überfällig.“



Der Opferbeauftragte der Bundesregierung, Edgar Franke, war seit dem Anschlag 
an 30 Tagen für persönliche Gespräche mit den Hinterbliebenen der Opfer sowie 
mit Verletzten und Augenzeugen in Hanau. Gemeinsam mit den Opferbeauftragten 
der Stadt Hanau und des Landes Hessen koordinierte er die Unterstützung der 
Opfer. Dabei stand er im Kontakt mit vielen weiteren Beteiligten – u.a. der 
Bundesanwaltschaft, dem Bundeskriminalamt, Opferhilfeeinrichtungen, dem 
Ausländerbeirat der Stadt Hanau, zivilgesellschaftlichen Initiativen und 
Glaubensgemeinschaften. Die Stadt Hanau hat eine psychosoziale 
Koordinierungsstelle eingerichtet, bei der alle psychosozialen 
Unterstützungsangebote gebündelt und organisiert wurden. Der Opferbeauftragte 
hat am Tag nach dem Anschlag ein 24 Stunden erreichbares psychosoziales 
Beratungstelefon geschaltet.

Um ihnen in dieser schrecklichen Zeit Existenznöte zu nehmen, hat der Bund die 
Betroffenen mit finanziellen Soforthilfen in Höhe von bislang 1.199.000 Euro 
unterstützt, davon 1.090.000 Euro an 42 Hinterbliebene (Eltern, Ehe- oder 
Lebenspartner, Kinder, Geschwister) und 109.000 Euro an 19 verletzte und 
traumatisierte Opfer. Weitere, auch dauerhafte Unterstützung ist nach dem 
Opferentschädigungsgesetz möglich.

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Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

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