Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den heute veröffentlichten Empfehlungen der OECD an Deutschland zur 
Korruptionsbekämpfung erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:

"Die heutigen Empfehlungen der OECD zur Korruptionsbekämpfung sind glasklar: 
Wir brauchen ein Whistleblower-Schutzgesetz und müssen deutlicher gegen 
kriminelle Machenschaften einzelner Unternehmen vorgehen.
Schon vor Monaten haben wir als Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Stärkung 
der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt. Der Gesetzentwurf muss jetzt 
endlich im Bundestag beraten und beschlossen werden. Die OECD mahnt die 
Umsetzung erneut an. International ist es längst Standard, dass bei 
Schmiergeldzahlungen oder Betrugstaten nicht nur gegen die persönlich 
Verantwortlichen, sondern auch gegen Unternehmen selbst ermittelt wird - und 
empfindliche Sanktionen verhängt werden können, die vor solchen Taten 
abschrecken. Genau das sieht unser Gesetzentwurf vor. Mir fehlt jedes 
Verständnis für die Blockade durch die Union. Wir haben hierzu klare 
Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Wenn die Union es ernst meint mit ihrem 
Bekenntnis zum Kampf gegen windige Geschäfte, darf sie sich nicht gegen Gesetze 
für mehr Transparenz und Integrität sperren. Sonst sind die ehrlichen 
Unternehmen die Dummen.
Auch zum Schutz von Whistleblowern habe ich ein umfassendes Gesetz 
vorgeschlagen. Wir müssen die Whistleblower-Richtlinie der EU noch vor der 
Bundestagswahl umsetzen. Wer mutig auf Missstände hinweist, dem darf keine 
Kündigung drohen. Dabei geht es um einen entscheidenden Punkt: Wir müssen 
Whistleblower unabhängig davon schützen, ob sie Verstöße gegen europäisches 
oder gegen deutsches Recht offenlegen. Darauf darf es nicht ankommen. Denn 
sonst wäre geschützt, wer einen Verstoß gegen europäische 
Datenschutzvorschriften meldet, aber nicht geschützt, wer bei Korruption, 
Steuerhinterziehung oder sexuellen Übergriffen Alarm schlägt. Wir müssen meinen 
Gesetzentwurf nun zügig im Kabinett beschließen."
Den heute veröffentlichten Follow-Up-Bericht der OECD-Arbeitsgruppe für 
Bestechungsfragen finden Sie hier:
https://www.oecd.org/corruption/germany-oecdanti-briberyconvention.htm
https://www.oecd.org/daf/anti-bribery/germany-phase-4-follow-up-report.pdf

________________________________________________________

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressereferat
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

Telefon: 030 18 580 9090
Fax:    030 18 580 9046

E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de>
Internet: www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/>



_______________________________________________
Pressemeldungen mailing list
Pressemeldungen@lists.wikimedia.org
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen

Antwort per Email an