Sehr geehrte Damen und Herren, zu den heute veröffentlichten Empfehlungen der OECD an Deutschland zur Korruptionsbekämpfung erklärt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht:
"Die heutigen Empfehlungen der OECD zur Korruptionsbekämpfung sind glasklar: Wir brauchen ein Whistleblower-Schutzgesetz und müssen deutlicher gegen kriminelle Machenschaften einzelner Unternehmen vorgehen. Schon vor Monaten haben wir als Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft vorgelegt. Der Gesetzentwurf muss jetzt endlich im Bundestag beraten und beschlossen werden. Die OECD mahnt die Umsetzung erneut an. International ist es längst Standard, dass bei Schmiergeldzahlungen oder Betrugstaten nicht nur gegen die persönlich Verantwortlichen, sondern auch gegen Unternehmen selbst ermittelt wird - und empfindliche Sanktionen verhängt werden können, die vor solchen Taten abschrecken. Genau das sieht unser Gesetzentwurf vor. Mir fehlt jedes Verständnis für die Blockade durch die Union. Wir haben hierzu klare Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. Wenn die Union es ernst meint mit ihrem Bekenntnis zum Kampf gegen windige Geschäfte, darf sie sich nicht gegen Gesetze für mehr Transparenz und Integrität sperren. Sonst sind die ehrlichen Unternehmen die Dummen. Auch zum Schutz von Whistleblowern habe ich ein umfassendes Gesetz vorgeschlagen. Wir müssen die Whistleblower-Richtlinie der EU noch vor der Bundestagswahl umsetzen. Wer mutig auf Missstände hinweist, dem darf keine Kündigung drohen. Dabei geht es um einen entscheidenden Punkt: Wir müssen Whistleblower unabhängig davon schützen, ob sie Verstöße gegen europäisches oder gegen deutsches Recht offenlegen. Darauf darf es nicht ankommen. Denn sonst wäre geschützt, wer einen Verstoß gegen europäische Datenschutzvorschriften meldet, aber nicht geschützt, wer bei Korruption, Steuerhinterziehung oder sexuellen Übergriffen Alarm schlägt. Wir müssen meinen Gesetzentwurf nun zügig im Kabinett beschließen." Den heute veröffentlichten Follow-Up-Bericht der OECD-Arbeitsgruppe für Bestechungsfragen finden Sie hier: https://www.oecd.org/corruption/germany-oecdanti-briberyconvention.htm https://www.oecd.org/daf/anti-bribery/germany-phase-4-follow-up-report.pdf ________________________________________________________ Mit freundlichen Grüßen Ihre Pressestelle Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Pressereferat Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: 030 18 580 9090 Fax: 030 18 580 9046 E-Mail: pre...@bmjv.bund.de<mailto:pre...@bmjv.bund.de> Internet: www.bmjv.de<http://www.bmjv.de/>
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