Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie das folgende Zitat von Bundesjustizministerin Christine 
Lambrecht anlässlich des Internationalen Tages gegen Rassismus am 21. März 2021:

"Rassismus und Rechtsextremismus sind die größten Bedrohungen für unsere offene 
und vielfältige Gesellschaft. Wir dürfen in der Bekämpfung des Rassismus nicht 
lockerlassen. 

Die Bundesregierung hat nach dem Anschlag von Hanau einen Kabinettausschuss 
unter Leitung der Bundeskanzlerin eingesetzt, um Rechtsextremismus und 
Rassismus zu bekämpfen. Das Ergebnis sind 89 wichtige Maßnahmen, die wir 
schnellstens umsetzen müssen. Alle von Rassismus, Hass und Gewalt betroffenen 
Menschen müssen wir besser schützen und unterstützen.

Im Grundgesetz steht, dass niemand wegen seiner Rasse benachteiligt werden 
darf. Auch wenn die Väter und Mütter des Grundgesetzes den Begriff aufgenommen 
haben, um sich vom Rassenwahn der Nationalsozialisten zu distanzieren, wird die 
Formulierung heute von vielen Betroffenen als problematisch empfunden. 

Im Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus haben 
wir uns deshalb darauf geeinigt, den Begriff des "Rasse" in Artikel 3 des 
Grundgesetzes nicht mehr zu verwenden. Mein Vorschlag sieht vor, den Begriff 
durch ein Diskriminierungsverbot "aus rassistischen Gründen" zu ersetzen. 

Im Ressortkreis haben wir uns bereits auf diesen Entwurf geeinigt. Wir müssen 
den Entwurf jetzt zügig im Kabinett beschließen, damit wir dieses wichtige 
Vorhaben noch in dieser Legislaturperiode verwirklichen können." 

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle

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