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2012-05-09 Diskussionsfäden jim stevenson
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Jim Stevenson
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[Pressemeldungen] American dentist and specialists list volume: with emails

2012-05-09 Diskussionsfäden jim stevenson
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Jim Stevenson
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[Pressemeldungen] PM BMJ: Modernisierung des Seehandelsrechts

2012-05-09 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Seehandelsrecht.pdf Modernisierung des Seehandelsrechts

Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des 
Seehandelsrechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine 
Leutheusser-Schnarrenberger:

Mit dem neuen Seehandelsrecht werden auch die Rechte von Passagieren deutlich 
verbessert. Das deutsche Seehandelsrecht wird insgesamt modernisiert und für 
den internationalen Wettbewerb fit gemacht. Unnötiger gesetzlicher Ballast wird 
von Bord geworfen und das noch aus dem 19. Jahrhundert stammende 
Seehandelsrecht wird insgesamt deutlich entbürokratisiert. Die Zahl der 
seehandelsrechtlichen Vorschriften wird auf etwa die Hälfte reduziert.
 
Unglücksfälle wie der des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia haben gezeigt, wie 
wichtig unbürokratische Entschädigungszahlungen an Passagiere sind. Das Gesetz 
trifft Vorsorge dafür, dass Entschädigungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes 
künftig verschuldensunabhängig gezahlt werden. Die neuen Rahmenbedingungen für 
Seebeförderungen werden auch für die Wirtschaft zu mehr Rechtssicherheit führen 
und den Handels- und Rechtsstandort Deutschland stärken. Weil für den Transport 
auf dem Seeweg vor allem internationale Regelungen große Bedeutung haben, 
orientieren sich die Neuregelungen im innerstaatlichen Seehandelsrecht 
weiterhin am Vorbild der geltenden internationalen Übereinkommen. Es ist 
beabsichtigt, die Reform noch in diesem Jahr abzuschließen.

Zum Hintergrund:
Der Entwurf führt erstmals eine verschuldensunabhängige Haftung des Beförderers 
für Personenschäden ein und hebt den Haftungshöchstbetrag für die darüber 
hinaus fortbestehende verschuldensabhängige Haftung des Beförderers deutlich 
an, nämlich von bisher rund 164 000 Euro auf 468 000 Euro. Passagiere werden 
also künftig deutlich besser geschützt. Für die Schifffahrt ergibt sich daraus 
kein Nachteil. Schiffsbeförderungen sind ausgesprochen sichere Beförderungen. 
die Zahl der Unfälle in der Schifffahrt ist sehr gering, was sich bei der 
Berechnung von Versicherungsprämien auswirkt. 

Das Seehandelsrecht ist im Handelsgesetzbuch geregelt und enthält bisher noch 
eine Reihe überkommener Rechtsinstitute, wie die aus dem Mittelalter stammende 
Partenreederei und das Verklarungsverfahren. Diese Institute sind heute 
weitgehend überflüssig geworden. Sie werden den Anforderungen der modernen 
maritimen Wirtschaft nicht mehr gerecht und werden daher gestrichen.

Für die Reform wird das Fünfte Buch des Handelsgesetzbuchs insgesamt neu 
gegliedert und damit übersichtlicher gestaltet. Zentrale Regelungen über die 
Personen der Schifffahrt - also Reeder, Ausrüster und Schiffsbesatzung - werden 
an den Beginn des Fünften Buches gestellt. Unmittelbar im Anschluss folgen die 
Regelungen über Beförderungsverträge. Zu diesen zählt der Entwurf zum einen die 
Seefrachtverträge, zum anderen die Personenbeförderungsverträge. Die heute in 
einer Anlage zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen über die 
Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See werden aufgehoben. Soweit 
Seefrachtverträge betroffen sind, differenziert der Entwurf klar zwischen dem 
Stückgutfrachtvertrag und dem Reisefrachtvertrag. Gleichrangig neben dem 
Zweiten Abschnitt über Beförderungsverträge steht der Dritte Abschnitt über 
Schiffsüberlassungsverträge. Durch diese Struktur wird deutlich gemacht, dass 
Schiffsüberlassungsverträge, also die Schiffsmiete (Bareboat-Charter) und der 
Zeitchartervertrag, nicht als Beförderungsverträge anzusehen sind.

Der Entwurf berücksichtigt bei der Regelung der Rechtsstellung des Kapitäns, 
dass sich dessen ursprünglich unternehmerähnliche Stellung inzwischen in eine 
arbeitnehmerähnliche Stellung gewandelt hat und dementsprechend nicht mehr 
gerechtfertigt ist, den Kapitän gegenüber allen Reiseinteressenten für die 
Ausführung der vom Reeder abgeschlossenen Verträge haften zu lassen.
 
Bei der Neuregelung des Seefrachtrechts werden die Vorschriften über den 
Stückgutfrachtvertrag stärker angelehnt an die bereits modernisierten 
Vorschriften im Vierten Buch des Handelsgesetzbuchs über das Frachtgeschäft 
sowie an die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen 
Gesetzbuch. Sonderregelungen für die Seebeförderung berücksichtigen vor allem 
die veränderte Schifffahrtspraxis und die elektronische Abwicklung des 
Geschäftsverkehrs. Dementsprechend gestattet der Entwurf, dass der Verfrachter 
Container, die auf einem Containerschiff befördert werden, ohne Zustimmung des 
Befrachters auf Deck verladen und umladen darf. Außerdem regelt er erstmalig 
den Seefrachtbrief und schafft eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung 
elektronischer Beförderungsdokumente.

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Bundesministerium der Justiz
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37
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PM_Seehandelsrecht.pdf
Description: Binary data

[Pressemeldungen] PM BMJ: Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung

2012-05-09 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
 PM_Patentverfahren_Zahlungsmoral_Rechtsbehelfsbelehrung.pdf Flexiblere 
Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung

Die Bundesregierung hat heute Gesetzentwürfe beschlossen, die das 
Patentverfahren, die Zahlung im Geschäftsverkehr und das Zivilprozessrecht 
betreffen. Der Entwurf zum Patentnovellierungsgesetz sorgt dafür, dass Patente 
und Gebrauchsmuster künftig leichter beantragt und geprüft werden können. Der 
Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die 
Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern verbessern. Und 
schließlich wird durch die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im 
Zivilprozess den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im gerichtlichen 
Instanzenzug erleichtert.

1. Patentnovellierungsgesetz
Vor dem Hintergrund, dass allein für Patente jährlich etwa 60.000 Anmeldungen 
eingehen, soll der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines 
Patentnovellierungsgesetzes die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und 
Markenamt (DPMA) flexibler und kostengünstiger ausgestalten. Der 
Recherchebericht des DPMA enthält künftig nicht nur eine Auskunft dazu, ob 
die angemeldete Erfindung neu ist, sondern auch eine vorläufige Bewertung der 
übrigen Voraussetzungen einer Patentierung.
 
Das Patentnovellierungsgesetz führt ferner die elektronische Akteneinsicht über 
das Internet ein. Nicht abrufbar sind personenbezogene Angaben, bei denen 
schutzwürdige Datenschutzinteressen der Einsicht im Netz entgegenstehen.

Der Gesetzentwurf reagiert auf geänderte Erfordernisse der Praxis und 
entsprechende Vorschläge für Innovationen aus der Wirtschaft.
 
2. Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Ziel des Gesetzentwurfs 
zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist die Verbesserung der 
Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Insbesondere ist 
es für kleine und mittlere Unternehmen mit finanziellen Gefährdungen verbunden, 
wenn Schuldner die Begleichung offener Forderungen über Gebühr hinauszögern 
oder sich durch vertragliche Zahlungs- oder Überprüfungsfristen praktisch einen 
kostenlosen Gläubiger- oder Lieferantenkredit einräumen lassen. Für einige 
Unternehmen kann dies zu einer wirtschaftlich ernsten oder gar existentiellen 
Gefahr werden. Der Gesetzentwurf soll diesem Problem entgegenwirken. Es bleibt 
beim Grundsatz, dass Forderungen sofort fällig sind. Wenn es zu Vereinbarungen 
kommt, werden zu lange Fristen zum Nachteil der Handwerker aus dem Baugewerbe 
gedeckelt.

Vorgesehen sind demnach vor allem folgende gesetzgeberische Maßnahmen: 

1.  Einschränkung der Möglichkeit, durch eine Vereinbarung von Zahlungs-, 
Abnahme- und Überprüfungsfristen die an sich bestehende Pflicht zur sofortigen 
Begleichung einer Forderung hinauszuschieben;
2.  Erhöhung der gesetzlichen Verzugszinsen;
3.  Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale bei Zahlungsverzug.
3. Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer 
Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Während in den übrigen 
Verfahrensordnungen Belehrungen über die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen 
der Gerichte bereits vorgeschrieben sind, ist dies in der Zivilprozessordnung 
bisher nicht der Fall. Die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung auch im 
Zivilprozess schließt diese Lücke.
 
Die Rechtsbehelfsbelehrung erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern die 
Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug und soll unzulässige Rechtsmittel 
vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger werden über Form, Frist und zuständiges 
Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise wird der 
Rechtsschutz des Einzelnen im gesamten Zivilprozess verbessert.
 
Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist allerdings nur in Verfahren notwendig, in denen 
die Bürgerinnen und Bürger ihre Sachen selbst vertreten können. Ist anwaltliche 
Vertretung vorgeschrieben, gilt das nicht, weil der Anwalt seinen Mandant über 
die Anfechtungsmöglichkeiten unterrichten wird.

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[Pressemeldungen] FW: [fair-fish] Studie: Labels für nachhaltige Fischerei erfüllen eigene Ansprüche nur teilweise

2012-05-09 Diskussionsfäden DNR Redaktionsbüro Fachverteiler

http://www.fair-fish.ch/wissen/fang/ueberfischt2.html

fair-fish - 08.05.2012

Friend of the Sea schneidet besser ab als MSC, aber:

Auch Fisch-Labels haben Lücken

Selbst seriöse Labels für nachhaltige Fischerei erfüllen ihre eigenen Ansprüche 
nur teilweise. Zu diesem Schluss kommt eine soeben in «Marine Policy» 
veröffentlichte Studie des international angesehenen Fischereibiologen Rainer 
Froese vom Kieler Zentrum für Ozeanforschung Geomar und des u. a. an der Uni 
Kiel lehrenden Seerechtsexperten Alexander Proelss.

Erstmals werden in dieser Studie Labels nicht aufgrund ihrer Richtlinien, 
sondern anhand ihrer tatsächlichen Leistung verglichen. Beurteilt wird nicht 
nur der Zustand eines zertifizierten Fischbestands (z.B. «überfischt»), sondern 
zugleich die Folgen der aktuellen Befischung dieses Bestands (z.B. «in 
Überfischung»). Das vom WWF geförderte Label MSC schneidet dabei erstaunlich 
bescheiden ab, während das gelegentlich als «Billig-Konkurrenz» belächelte 
Label «Friend of the Sea» (FOS) eine deutlich bessere Leistung vorweisen kann.

fair-fish begrüsst die Studie, weil sie eine Lücke aufzeigt, die geschlossen 
werden muss, wenn das Vertrauen der Verbraucher in Labels erhalten bleiben 
soll. Allerdings ortet fair-fish weitere Lücken: Kein Fischerei-Label steht bis 
heute für tierschonenden Fang oder für fairen Handel, obschon beide Themen bei 
Verbrauchern an Bedeutung gewinnen. Darüber hinaus müssen Label in ihrer 
Kommunikation dafür sorgen, dass sie nicht zum Feigenblatt für einen viel zu 
hohen Fischkonsum werden.

Billo Heinzpeter Studer 

---

Die Studie

Der Fischereibiologe Rainer Froese verfügt als einer der «Väter» der weltweit 
führenden Fischdatenbank fishbase [1] über eine exzellente Grundlage für seine 
wissenschaftliche Arbeit am Geomar Zentrum für Ozeanforschung in Kiel. So 
konnte er den Zustand und die aktuelle Nutzung der Fischbestände durch 
zertifizierte Fischlabels beurteilen, ohne von den Daten dieser Labels abhängig 
zu sein.

Die hier vorgestellte Studie «Evaluation and Legal Assessment of Certified 
Seafood» von Froese und Proelss kann hier [3] eingesehen werden.

Nötige Diskussion

Die Studie hat einigen Staub aufgewirbelt [4]. Ein Factsheet [5] von fair-fish 
geht auf die Studie und auf die Reaktion von MSC [6] und FOS [7] näher ein und 
stellt die Diskussion in den grösseren Zusammenhang.

---

[1] http://www.fishbase.org/
[2] http://www.geomar.de/
[3] http://oceanrep.geomar.de/14215
[4] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1637388/
[5] 
http://www.fair-fish.ch/files/pdf/wissen/fair-fish_froese_msc_fos-20120508.pdf 
[6] 
http://www.msc.org/presseraum/msc-reaktion-auf-publikation-2018evaluation-and-legal-assessment-of-certified-seafood2019
 
[7] http://www.friendofthesea.org/DE/news-doc.asp?CAT=1ID=514  

___

++ Weitergeleitet durch DNR Redaktionsbüro Fachverteiler ++ Bitte entschuldigen 
Sie doppelte und unverlangte Sendungen ++ Bitte ggf. in eigener Organisation 
weiterleiten ++ Fachverteiler abbestellen: 
mailto:info-ber...@dnr.de?subject=keine-mails ++ Veröffentlichungsrechte bei 
den AutorInnen ++ Weitere Umwelt-Infodienste: www.dnr.de/umweltinfo ++ 
Umweltpolitische Monatszeitschrift: www.dnr.de/umwelt-aktuell ++ Bitte prüfen 
Sie, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss. Danke! ++

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[Pressemeldungen] WG: [IPS, dpa] Keine Einigung im UN-Vorbereitungskomitee über Entwurf für Rio+20-Aktionsplan

2012-05-09 Diskussionsfäden DNR Redaktionsbüro Fachverteiler

http://www.ipsnews.net/news.asp?idnews=107695

IPS - 08.05.2012

Der 'Nullentwurf'

Kein Konsens zu Rio+20-Aktionsplan

Von Thalif Deen

New York, 8. Mai (IPS) - Zwei Wochen hatte das UN-Vorbereitungskomitee 
(PrepCom) hinter verschlossenen Türen über den globalen Aktionsplan verhandelt, 
der rechtzeitig zum Rio+20-Gipfel im nächsten Monat in Brasilien vorliegen 
soll. Doch die Unterhändler der 193 UN-Mitgliedstaaten konnten keine Einigkeit 
erzielen. Das Dokument mit dem viel versprechenden Titel 'Die Zukunft, die wir 
wollen' wurde zudem von ursprünglich 200 auf 100 Seiten gestutzt.

Die UN-Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und 
zivilgesellschaftliche Gruppen hatten ihre Forderungen und Vorschläge auf 6.000 
Seiten formuliert, aus denen der erste Entwurf der Gipfelabschlusserklärung, 
der sogenannte 'zero draft', kondensiert werden sollte. Nachdem die 
Verhandlungen am 4. Mai ohne nennenswerte Ergebnisse zu Ende gegangen waren, 
brachte der südkoreanische Botschafter Kim Sook stellvertretend für viele 
Delegationen seine Enttäuschung zum Ausdruck.

Das PrepCom hat nun ab dem 29. Mai eine weitere Sitzungswoche eingeläutet, in 
der Hoffnung, dass man sich doch noch auf ein gemeinsames Dokument einigen 
kann. Das Treffen ist der letzte Versuch, einen Aktionsplan zustande zu 
bringen, den die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel vom 20. bis 22. 
Juni in Rio de Janeiro zustimmen sollen.

Verhandlungsergebnisse unbedeutend

Der Gipfel ist der Höhepunkt der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung 
(UNCSD oder Rio+20) 20 Jahre nach dem historischen Erdgipfel von 1992 in Rio de 
Janeiro, der die Agenda 21 und die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung 
hervorgebracht hat.

Machen wir uns nichts vor, meinte der UNCSD-Generalsekretär Sha Zukang am 4. 
Mai. In seinem jetzigen Stadium ist der Verhandlungstext weit davon entfernt, 
ein konzentriertes politisches Dokument zu sein, wie es der UN-Vollversammlung 
vorschwebt. Ziel müsse sein, einen zu 90 Prozent fertig gestellten Textentwurf 
mit nach Rio zu bringen. Der schwierige Rest könnte dann auf höchster 
politischer Ebene nachverhandelt werden.

Eine Koalition internationaler Nichtregierungsorganisationen hat in einer 
Stellungnahme am 4. Mai ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass Rio+20 am Ende 
nichts zu den globalen Bemühungen um nachhaltige Entwicklung beitragen wird. 
Sie warf den Regierungen vor, die viermonatigen Verhandlungen um einen 
Aktionsplan zur Aushebelung allgemein gültiger Menschenrechte und Prinzipien 
wie Gleichheit und 'der Verschmutzer zahlt' missbraucht zu haben 
beziehungsweise nichts gegen derartige Maßnahmen unternommen zu haben.

Nach den langwierigen Verhandlungen über das sogenannte Nullentwurfsergebnis 
stecken die Rio+20-Gespräche bei null fest, meinte Antonio Hill von der 
Hilfsorganisation 'Oxfam'. Bisher gebe es keine handfesten Ergebnisse, die dazu 
beitragen könnten, die von den Regierungen vor 20 Jahren auf dem Erdgipfel in 
Rio eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen.

Neben Oxfam gehören der Allianz die Organisationen 'Development Alternatives', 
'Greenpeace', das Forum brasilianischer NGOs und sozialer Bewegungen für Umwelt 
und Entwicklung (FBOMS), der Internationale Gewerkschafsverband ITUC und 'Vitae 
Civilis' an.

Wie Zeenat Niazi von den Development Alternatives mit Sitz in Indien erklärte, 
hat vor allem die Uneinigkeit über das Konzept der 'grünen' Wirtschaft und 
deren Bedeutung und Relevanz für die Forderung des globalen Südens nach 
nachhaltigen Lebensweisen die Gespräche ins Stocken gebracht. Ebenso wenig 
konnte Einigkeit in Fragen der Gleichheit, des nachhaltigen Konsum- und 
Produktionsverhaltens des globalen Nordens, der sozialen Gerechtigkeit vor 
allem im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Rohstoffen in den Entwicklungs- 
und ärmsten Ländern und des Technologietransfers und des Handels erzielt werden.

Die Vereinten Nationen haben in einer Mitteilung einige der strittigsten Themen 
zusammengefasst. Während die Industriestaaten die 'grüne' Wirtschaft als 
richtigen Weg für eine nachhaltige Entwicklung begrüßten, seien die 
Entwicklungsländer in dieser Frage zurückhaltender. Ihrer Meinung nach sollte 
jedes Land seinen eigenen Weg finden und sichergestellt werden, dass der Ansatz 
der 'grünen' Wirtschaft nicht zu grünem Protektionismus führe oder Wachstum und 
Armutsbekämpfung gefährde.

Versprechen nicht gehalten

Andere Staaten und Akteure hätten darauf hingewiesen, dass zu anderen 
Gelegenheiten eingegangene Verpflichtungen wie die Erhöhung der öffentlichen 
Entwicklungshilfe (ODA) auf sieben Prozent des Bruttosozialprodukts bis heute 
nicht eingehalten wurden.

Der Mitteilung zufolge sind dennoch so gut wie alle Länder bereit, sich auf 
eine Vielzahl von Punkten zu verständigen. So besteht weitgehende Einigkeit 
daran, dass etwas getan werden muss, um die Bedürfnisse der wachsenden 
Weltbevölkerung zu befriedigen, deren Konsum- und Produktionsweisen nicht 
nachhaltig sind und 

[Pressemeldungen] WEB SİTENİZİ ÜRÜNLERİNİZİ TÜRKİYEYE TANITALIM. MÜŞTERİNİZ HIZLA ARTSIN. YAZ KAMPANYASI.

2012-05-09 Diskussionsfäden MALİYETSİZ REKLAM = MÜŞTERİ.




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[Pressemeldungen] FW: [attac] Blockupy-Aktionstage: Frankfurt verbietet auch Friedensgebete und Tanzen

2012-05-09 Diskussionsfäden Greenhouse Infopool

-Original Message-
From: Frauke Distelrath pre...@attac.de
Sent: Wednesday, May 09, 2012 12:38 PM
To: attac-d-pre...@listen.attac.de
Subject: [attac-d-presse] Blockupy: Frankfurt verbietet alles

Pressemitteilung
Blockupy Frankfurt
9. Mai 2012

* Frankfurt verbietet alles! Auch Tanzen der Jugendlichen verboten
* Ordensleute für den Frieden dürfen keine Kundgebung abhalten

Die Stadt Frankfurt hat weitere Aktionen im Rahmen der Blockupy-Proteste
verboten. Inzwischen sind bei den Anmeldern auch Verfügungen gegen den
Rave am Mittwoch, 16. Mai, sowie gegen eine Kundgebung der Ordensleute
für den Frieden am Freitag, 18. Mai, eingegangen. Damit sind gegen alle
angemeldeten Veranstaltungen während der Blockupy-Aktionstage
Verbotsverfügungen eingegangen.

Anscheinend ist der Stadt Frankfurt die Sicherheit der Reichen
wichtiger als die der Armen, die Freiheit eines Bankers wichtiger als
die einer Arbeitslosen, sagte Gregor Böckermann von den Ordensleuten
für den Frieden. Seit 1990 halten die Ordensleute für den Frieden
regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat eine Mahnwache vor der
Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt ab. Sie protestieren gegen die
immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich und fordern ein
Wirtschaftssystem, in dem der Mensch und nicht der Profit im Mittelpunkt
steht.

Unter dem Motto Rave against the Troika wollen Jugendliche am 16. Mai
mit einer politisch motivierten Tanz-Demo ihrem Unmut über die unsoziale
und undemokratische Krisenpolitik von EZB, IWF und EU-Kommission Luft
verschaffen. Immer wieder ist die Rede von der angeblichen
Politikverdrossenheit junger Menschen. Mit dem Rave wollen sich junge
Menschen kreativ und bunt in die Politik einmischen - und müssen
erleben, dass ihr Engagement von der Stadt Frankfurt unerwünscht ist,
sagte Timeela Manandhar von Blockupy.

Die Reaktionen der Stadt werden immer kopfloser, die Verbote immer
willkürlicher. Diese Verbote werden vor Gericht keinen Bestand haben.
Ansonsten wäre der Schritt zur Abschaffung des Grundrechts auf freie
Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit nicht mehr sehr weit“, sagte
Thomas Occupy von Blockupy.

http://blockupy-frankfurt.org

Für Rückfragen:
* Gregor Böckermann, Ordensleute für den Frieden, Tel. 06102 – 34 531
* Timeela Manandhar, Blockupy (Grüne Jungend), Tel. 0176 – 3261 6036
* Thomas Occupy, Blockupy (Occupy Frankfurt), Tel. 0157 – 7972 4487

--

Blockupy-Pressekontakt:

* Roland Süß (Attac), Tel. 0175 – 272 5893
* Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum), Tel. 0160 – 9927 8357
* Christoph Kleine (Interventionistische Linke), Tel. 0172 – 900 6161
* Thomas Occupy (Occupy Frankfurt): Tel. 0157 – 7972 4487

--
Frauke Distelrath
Pressesprecherin Attac Deutschland

Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M
Tel.: 069/900 281-42; 0151/6141 0268
Mail: pre...@attac.de, Fax: 069/900 281-99

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[Pressemeldungen] Kurumsal Tanıtım Filmi Hizmetleri

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