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[Pressemeldungen] American dentist and specialists list volume: with emails
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[Pressemeldungen] PM BMJ: Modernisierung des Seehandelsrechts
PM_Seehandelsrecht.pdf Modernisierung des Seehandelsrechts Zu dem heute vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetzentwurf zur Reform des Seehandelsrechts erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger: Mit dem neuen Seehandelsrecht werden auch die Rechte von Passagieren deutlich verbessert. Das deutsche Seehandelsrecht wird insgesamt modernisiert und für den internationalen Wettbewerb fit gemacht. Unnötiger gesetzlicher Ballast wird von Bord geworfen und das noch aus dem 19. Jahrhundert stammende Seehandelsrecht wird insgesamt deutlich entbürokratisiert. Die Zahl der seehandelsrechtlichen Vorschriften wird auf etwa die Hälfte reduziert. Unglücksfälle wie der des Kreuzfahrtschiffs Costa Concordia haben gezeigt, wie wichtig unbürokratische Entschädigungszahlungen an Passagiere sind. Das Gesetz trifft Vorsorge dafür, dass Entschädigungen im Geltungsbereich dieses Gesetzes künftig verschuldensunabhängig gezahlt werden. Die neuen Rahmenbedingungen für Seebeförderungen werden auch für die Wirtschaft zu mehr Rechtssicherheit führen und den Handels- und Rechtsstandort Deutschland stärken. Weil für den Transport auf dem Seeweg vor allem internationale Regelungen große Bedeutung haben, orientieren sich die Neuregelungen im innerstaatlichen Seehandelsrecht weiterhin am Vorbild der geltenden internationalen Übereinkommen. Es ist beabsichtigt, die Reform noch in diesem Jahr abzuschließen. Zum Hintergrund: Der Entwurf führt erstmals eine verschuldensunabhängige Haftung des Beförderers für Personenschäden ein und hebt den Haftungshöchstbetrag für die darüber hinaus fortbestehende verschuldensabhängige Haftung des Beförderers deutlich an, nämlich von bisher rund 164 000 Euro auf 468 000 Euro. Passagiere werden also künftig deutlich besser geschützt. Für die Schifffahrt ergibt sich daraus kein Nachteil. Schiffsbeförderungen sind ausgesprochen sichere Beförderungen. die Zahl der Unfälle in der Schifffahrt ist sehr gering, was sich bei der Berechnung von Versicherungsprämien auswirkt. Das Seehandelsrecht ist im Handelsgesetzbuch geregelt und enthält bisher noch eine Reihe überkommener Rechtsinstitute, wie die aus dem Mittelalter stammende Partenreederei und das Verklarungsverfahren. Diese Institute sind heute weitgehend überflüssig geworden. Sie werden den Anforderungen der modernen maritimen Wirtschaft nicht mehr gerecht und werden daher gestrichen. Für die Reform wird das Fünfte Buch des Handelsgesetzbuchs insgesamt neu gegliedert und damit übersichtlicher gestaltet. Zentrale Regelungen über die Personen der Schifffahrt - also Reeder, Ausrüster und Schiffsbesatzung - werden an den Beginn des Fünften Buches gestellt. Unmittelbar im Anschluss folgen die Regelungen über Beförderungsverträge. Zu diesen zählt der Entwurf zum einen die Seefrachtverträge, zum anderen die Personenbeförderungsverträge. Die heute in einer Anlage zum Handelsgesetzbuch enthaltenen Bestimmungen über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See werden aufgehoben. Soweit Seefrachtverträge betroffen sind, differenziert der Entwurf klar zwischen dem Stückgutfrachtvertrag und dem Reisefrachtvertrag. Gleichrangig neben dem Zweiten Abschnitt über Beförderungsverträge steht der Dritte Abschnitt über Schiffsüberlassungsverträge. Durch diese Struktur wird deutlich gemacht, dass Schiffsüberlassungsverträge, also die Schiffsmiete (Bareboat-Charter) und der Zeitchartervertrag, nicht als Beförderungsverträge anzusehen sind. Der Entwurf berücksichtigt bei der Regelung der Rechtsstellung des Kapitäns, dass sich dessen ursprünglich unternehmerähnliche Stellung inzwischen in eine arbeitnehmerähnliche Stellung gewandelt hat und dementsprechend nicht mehr gerechtfertigt ist, den Kapitän gegenüber allen Reiseinteressenten für die Ausführung der vom Reeder abgeschlossenen Verträge haften zu lassen. Bei der Neuregelung des Seefrachtrechts werden die Vorschriften über den Stückgutfrachtvertrag stärker angelehnt an die bereits modernisierten Vorschriften im Vierten Buch des Handelsgesetzbuchs über das Frachtgeschäft sowie an die allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch. Sonderregelungen für die Seebeförderung berücksichtigen vor allem die veränderte Schifffahrtspraxis und die elektronische Abwicklung des Geschäftsverkehrs. Dementsprechend gestattet der Entwurf, dass der Verfrachter Container, die auf einem Containerschiff befördert werden, ohne Zustimmung des Befrachters auf Deck verladen und umladen darf. Außerdem regelt er erstmalig den Seefrachtbrief und schafft eine gesetzliche Grundlage für die Verwendung elektronischer Beförderungsdokumente. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Seehandelsrecht.pdf Description: Binary data
[Pressemeldungen] PM BMJ: Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung
PM_Patentverfahren_Zahlungsmoral_Rechtsbehelfsbelehrung.pdf Flexiblere Patentverfahren, bessere Zahlungsmoral und eine neue Rechtsbehelfsbelehrung Die Bundesregierung hat heute Gesetzentwürfe beschlossen, die das Patentverfahren, die Zahlung im Geschäftsverkehr und das Zivilprozessrecht betreffen. Der Entwurf zum Patentnovellierungsgesetz sorgt dafür, dass Patente und Gebrauchsmuster künftig leichter beantragt und geprüft werden können. Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr soll die Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern verbessern. Und schließlich wird durch die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug erleichtert. 1. Patentnovellierungsgesetz Vor dem Hintergrund, dass allein für Patente jährlich etwa 60.000 Anmeldungen eingehen, soll der von der Bundesregierung beschlossene Entwurf eines Patentnovellierungsgesetzes die Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) flexibler und kostengünstiger ausgestalten. Der Recherchebericht des DPMA enthält künftig nicht nur eine Auskunft dazu, ob die angemeldete Erfindung neu ist, sondern auch eine vorläufige Bewertung der übrigen Voraussetzungen einer Patentierung. Das Patentnovellierungsgesetz führt ferner die elektronische Akteneinsicht über das Internet ein. Nicht abrufbar sind personenbezogene Angaben, bei denen schutzwürdige Datenschutzinteressen der Einsicht im Netz entgegenstehen. Der Gesetzentwurf reagiert auf geänderte Erfordernisse der Praxis und entsprechende Vorschläge für Innovationen aus der Wirtschaft. 2. Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Ziel des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist die Verbesserung der Zahlungsmoral von Unternehmen und öffentlichen Auftraggebern. Insbesondere ist es für kleine und mittlere Unternehmen mit finanziellen Gefährdungen verbunden, wenn Schuldner die Begleichung offener Forderungen über Gebühr hinauszögern oder sich durch vertragliche Zahlungs- oder Überprüfungsfristen praktisch einen kostenlosen Gläubiger- oder Lieferantenkredit einräumen lassen. Für einige Unternehmen kann dies zu einer wirtschaftlich ernsten oder gar existentiellen Gefahr werden. Der Gesetzentwurf soll diesem Problem entgegenwirken. Es bleibt beim Grundsatz, dass Forderungen sofort fällig sind. Wenn es zu Vereinbarungen kommt, werden zu lange Fristen zum Nachteil der Handwerker aus dem Baugewerbe gedeckelt. Vorgesehen sind demnach vor allem folgende gesetzgeberische Maßnahmen: 1. Einschränkung der Möglichkeit, durch eine Vereinbarung von Zahlungs-, Abnahme- und Überprüfungsfristen die an sich bestehende Pflicht zur sofortigen Begleichung einer Forderung hinauszuschieben; 2. Erhöhung der gesetzlichen Verzugszinsen; 3. Anspruch auf eine zusätzliche Pauschale bei Zahlungsverzug. 3. Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Während in den übrigen Verfahrensordnungen Belehrungen über die Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen der Gerichte bereits vorgeschrieben sind, ist dies in der Zivilprozessordnung bisher nicht der Fall. Die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung auch im Zivilprozess schließt diese Lücke. Die Rechtsbehelfsbelehrung erleichtert den Bürgerinnen und Bürgern die Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug und soll unzulässige Rechtsmittel vermeiden. Die Bürgerinnen und Bürger werden über Form, Frist und zuständiges Gericht für das Rechtsmittel unterrichtet. Auf diese Weise wird der Rechtsschutz des Einzelnen im gesamten Zivilprozess verbessert. Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist allerdings nur in Verfahren notwendig, in denen die Bürgerinnen und Bürger ihre Sachen selbst vertreten können. Ist anwaltliche Vertretung vorgeschrieben, gilt das nicht, weil der Anwalt seinen Mandant über die Anfechtungsmöglichkeiten unterrichten wird. ___ Bundesministerium der Justiz Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Mohrenstraße 37 10117 Berlin Telefon: (030) 18 580 - 9090 Fax: (030) 18 580 - 9046 E-Mail: pre...@bmj.bund.de Internet: www.bmj.de PM_Patentverfahren_Zahlungsmoral_Rechtsbehelfsbelehrung.pdf Description: Binary data ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] FW: [fair-fish] Studie: Labels für nachhaltige Fischerei erfüllen eigene Ansprüche nur teilweise
http://www.fair-fish.ch/wissen/fang/ueberfischt2.html fair-fish - 08.05.2012 Friend of the Sea schneidet besser ab als MSC, aber: Auch Fisch-Labels haben Lücken Selbst seriöse Labels für nachhaltige Fischerei erfüllen ihre eigenen Ansprüche nur teilweise. Zu diesem Schluss kommt eine soeben in «Marine Policy» veröffentlichte Studie des international angesehenen Fischereibiologen Rainer Froese vom Kieler Zentrum für Ozeanforschung Geomar und des u. a. an der Uni Kiel lehrenden Seerechtsexperten Alexander Proelss. Erstmals werden in dieser Studie Labels nicht aufgrund ihrer Richtlinien, sondern anhand ihrer tatsächlichen Leistung verglichen. Beurteilt wird nicht nur der Zustand eines zertifizierten Fischbestands (z.B. «überfischt»), sondern zugleich die Folgen der aktuellen Befischung dieses Bestands (z.B. «in Überfischung»). Das vom WWF geförderte Label MSC schneidet dabei erstaunlich bescheiden ab, während das gelegentlich als «Billig-Konkurrenz» belächelte Label «Friend of the Sea» (FOS) eine deutlich bessere Leistung vorweisen kann. fair-fish begrüsst die Studie, weil sie eine Lücke aufzeigt, die geschlossen werden muss, wenn das Vertrauen der Verbraucher in Labels erhalten bleiben soll. Allerdings ortet fair-fish weitere Lücken: Kein Fischerei-Label steht bis heute für tierschonenden Fang oder für fairen Handel, obschon beide Themen bei Verbrauchern an Bedeutung gewinnen. Darüber hinaus müssen Label in ihrer Kommunikation dafür sorgen, dass sie nicht zum Feigenblatt für einen viel zu hohen Fischkonsum werden. Billo Heinzpeter Studer --- Die Studie Der Fischereibiologe Rainer Froese verfügt als einer der «Väter» der weltweit führenden Fischdatenbank fishbase [1] über eine exzellente Grundlage für seine wissenschaftliche Arbeit am Geomar Zentrum für Ozeanforschung in Kiel. So konnte er den Zustand und die aktuelle Nutzung der Fischbestände durch zertifizierte Fischlabels beurteilen, ohne von den Daten dieser Labels abhängig zu sein. Die hier vorgestellte Studie «Evaluation and Legal Assessment of Certified Seafood» von Froese und Proelss kann hier [3] eingesehen werden. Nötige Diskussion Die Studie hat einigen Staub aufgewirbelt [4]. Ein Factsheet [5] von fair-fish geht auf die Studie und auf die Reaktion von MSC [6] und FOS [7] näher ein und stellt die Diskussion in den grösseren Zusammenhang. --- [1] http://www.fishbase.org/ [2] http://www.geomar.de/ [3] http://oceanrep.geomar.de/14215 [4] http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1637388/ [5] http://www.fair-fish.ch/files/pdf/wissen/fair-fish_froese_msc_fos-20120508.pdf [6] http://www.msc.org/presseraum/msc-reaktion-auf-publikation-2018evaluation-and-legal-assessment-of-certified-seafood2019 [7] http://www.friendofthesea.org/DE/news-doc.asp?CAT=1ID=514 ___ ++ Weitergeleitet durch DNR Redaktionsbüro Fachverteiler ++ Bitte entschuldigen Sie doppelte und unverlangte Sendungen ++ Bitte ggf. in eigener Organisation weiterleiten ++ Fachverteiler abbestellen: mailto:info-ber...@dnr.de?subject=keine-mails ++ Veröffentlichungsrechte bei den AutorInnen ++ Weitere Umwelt-Infodienste: www.dnr.de/umweltinfo ++ Umweltpolitische Monatszeitschrift: www.dnr.de/umwelt-aktuell ++ Bitte prüfen Sie, ob diese E-Mail wirklich ausgedruckt werden muss. Danke! ++ ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] WG: [IPS, dpa] Keine Einigung im UN-Vorbereitungskomitee über Entwurf für Rio+20-Aktionsplan
http://www.ipsnews.net/news.asp?idnews=107695 IPS - 08.05.2012 Der 'Nullentwurf' Kein Konsens zu Rio+20-Aktionsplan Von Thalif Deen New York, 8. Mai (IPS) - Zwei Wochen hatte das UN-Vorbereitungskomitee (PrepCom) hinter verschlossenen Türen über den globalen Aktionsplan verhandelt, der rechtzeitig zum Rio+20-Gipfel im nächsten Monat in Brasilien vorliegen soll. Doch die Unterhändler der 193 UN-Mitgliedstaaten konnten keine Einigkeit erzielen. Das Dokument mit dem viel versprechenden Titel 'Die Zukunft, die wir wollen' wurde zudem von ursprünglich 200 auf 100 Seiten gestutzt. Die UN-Mitgliedstaaten, internationale Organisationen und zivilgesellschaftliche Gruppen hatten ihre Forderungen und Vorschläge auf 6.000 Seiten formuliert, aus denen der erste Entwurf der Gipfelabschlusserklärung, der sogenannte 'zero draft', kondensiert werden sollte. Nachdem die Verhandlungen am 4. Mai ohne nennenswerte Ergebnisse zu Ende gegangen waren, brachte der südkoreanische Botschafter Kim Sook stellvertretend für viele Delegationen seine Enttäuschung zum Ausdruck. Das PrepCom hat nun ab dem 29. Mai eine weitere Sitzungswoche eingeläutet, in der Hoffnung, dass man sich doch noch auf ein gemeinsames Dokument einigen kann. Das Treffen ist der letzte Versuch, einen Aktionsplan zustande zu bringen, den die Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel vom 20. bis 22. Juni in Rio de Janeiro zustimmen sollen. Verhandlungsergebnisse unbedeutend Der Gipfel ist der Höhepunkt der UN-Konferenz über nachhaltige Entwicklung (UNCSD oder Rio+20) 20 Jahre nach dem historischen Erdgipfel von 1992 in Rio de Janeiro, der die Agenda 21 und die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung hervorgebracht hat. Machen wir uns nichts vor, meinte der UNCSD-Generalsekretär Sha Zukang am 4. Mai. In seinem jetzigen Stadium ist der Verhandlungstext weit davon entfernt, ein konzentriertes politisches Dokument zu sein, wie es der UN-Vollversammlung vorschwebt. Ziel müsse sein, einen zu 90 Prozent fertig gestellten Textentwurf mit nach Rio zu bringen. Der schwierige Rest könnte dann auf höchster politischer Ebene nachverhandelt werden. Eine Koalition internationaler Nichtregierungsorganisationen hat in einer Stellungnahme am 4. Mai ihre Sorge zum Ausdruck gebracht, dass Rio+20 am Ende nichts zu den globalen Bemühungen um nachhaltige Entwicklung beitragen wird. Sie warf den Regierungen vor, die viermonatigen Verhandlungen um einen Aktionsplan zur Aushebelung allgemein gültiger Menschenrechte und Prinzipien wie Gleichheit und 'der Verschmutzer zahlt' missbraucht zu haben beziehungsweise nichts gegen derartige Maßnahmen unternommen zu haben. Nach den langwierigen Verhandlungen über das sogenannte Nullentwurfsergebnis stecken die Rio+20-Gespräche bei null fest, meinte Antonio Hill von der Hilfsorganisation 'Oxfam'. Bisher gebe es keine handfesten Ergebnisse, die dazu beitragen könnten, die von den Regierungen vor 20 Jahren auf dem Erdgipfel in Rio eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen. Neben Oxfam gehören der Allianz die Organisationen 'Development Alternatives', 'Greenpeace', das Forum brasilianischer NGOs und sozialer Bewegungen für Umwelt und Entwicklung (FBOMS), der Internationale Gewerkschafsverband ITUC und 'Vitae Civilis' an. Wie Zeenat Niazi von den Development Alternatives mit Sitz in Indien erklärte, hat vor allem die Uneinigkeit über das Konzept der 'grünen' Wirtschaft und deren Bedeutung und Relevanz für die Forderung des globalen Südens nach nachhaltigen Lebensweisen die Gespräche ins Stocken gebracht. Ebenso wenig konnte Einigkeit in Fragen der Gleichheit, des nachhaltigen Konsum- und Produktionsverhaltens des globalen Nordens, der sozialen Gerechtigkeit vor allem im Zusammenhang mit der Ausbeutung von Rohstoffen in den Entwicklungs- und ärmsten Ländern und des Technologietransfers und des Handels erzielt werden. Die Vereinten Nationen haben in einer Mitteilung einige der strittigsten Themen zusammengefasst. Während die Industriestaaten die 'grüne' Wirtschaft als richtigen Weg für eine nachhaltige Entwicklung begrüßten, seien die Entwicklungsländer in dieser Frage zurückhaltender. Ihrer Meinung nach sollte jedes Land seinen eigenen Weg finden und sichergestellt werden, dass der Ansatz der 'grünen' Wirtschaft nicht zu grünem Protektionismus führe oder Wachstum und Armutsbekämpfung gefährde. Versprechen nicht gehalten Andere Staaten und Akteure hätten darauf hingewiesen, dass zu anderen Gelegenheiten eingegangene Verpflichtungen wie die Erhöhung der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) auf sieben Prozent des Bruttosozialprodukts bis heute nicht eingehalten wurden. Der Mitteilung zufolge sind dennoch so gut wie alle Länder bereit, sich auf eine Vielzahl von Punkten zu verständigen. So besteht weitgehende Einigkeit daran, dass etwas getan werden muss, um die Bedürfnisse der wachsenden Weltbevölkerung zu befriedigen, deren Konsum- und Produktionsweisen nicht nachhaltig sind und
[Pressemeldungen] WEB SİTENİZİ ÜRÜNLERİNİZİ TÜRKİYEYE TANITALIM. MÜŞTERİNİZ HIZLA ARTSIN. YAZ KAMPANYASI.
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[Pressemeldungen] FW: [attac] Blockupy-Aktionstage: Frankfurt verbietet auch Friedensgebete und Tanzen
-Original Message- From: Frauke Distelrath pre...@attac.de Sent: Wednesday, May 09, 2012 12:38 PM To: attac-d-pre...@listen.attac.de Subject: [attac-d-presse] Blockupy: Frankfurt verbietet alles Pressemitteilung Blockupy Frankfurt 9. Mai 2012 * Frankfurt verbietet alles! Auch Tanzen der Jugendlichen verboten * Ordensleute für den Frieden dürfen keine Kundgebung abhalten Die Stadt Frankfurt hat weitere Aktionen im Rahmen der Blockupy-Proteste verboten. Inzwischen sind bei den Anmeldern auch Verfügungen gegen den Rave am Mittwoch, 16. Mai, sowie gegen eine Kundgebung der Ordensleute für den Frieden am Freitag, 18. Mai, eingegangen. Damit sind gegen alle angemeldeten Veranstaltungen während der Blockupy-Aktionstage Verbotsverfügungen eingegangen. Anscheinend ist der Stadt Frankfurt die Sicherheit der Reichen wichtiger als die der Armen, die Freiheit eines Bankers wichtiger als die einer Arbeitslosen, sagte Gregor Böckermann von den Ordensleuten für den Frieden. Seit 1990 halten die Ordensleute für den Frieden regelmäßig jeden ersten Donnerstag im Monat eine Mahnwache vor der Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt ab. Sie protestieren gegen die immer größer werdende Kluft zwischen Arm und Reich und fordern ein Wirtschaftssystem, in dem der Mensch und nicht der Profit im Mittelpunkt steht. Unter dem Motto Rave against the Troika wollen Jugendliche am 16. Mai mit einer politisch motivierten Tanz-Demo ihrem Unmut über die unsoziale und undemokratische Krisenpolitik von EZB, IWF und EU-Kommission Luft verschaffen. Immer wieder ist die Rede von der angeblichen Politikverdrossenheit junger Menschen. Mit dem Rave wollen sich junge Menschen kreativ und bunt in die Politik einmischen - und müssen erleben, dass ihr Engagement von der Stadt Frankfurt unerwünscht ist, sagte Timeela Manandhar von Blockupy. Die Reaktionen der Stadt werden immer kopfloser, die Verbote immer willkürlicher. Diese Verbote werden vor Gericht keinen Bestand haben. Ansonsten wäre der Schritt zur Abschaffung des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung und Demonstrationsfreiheit nicht mehr sehr weit, sagte Thomas Occupy von Blockupy. http://blockupy-frankfurt.org Für Rückfragen: * Gregor Böckermann, Ordensleute für den Frieden, Tel. 06102 34 531 * Timeela Manandhar, Blockupy (Grüne Jungend), Tel. 0176 3261 6036 * Thomas Occupy, Blockupy (Occupy Frankfurt), Tel. 0157 7972 4487 -- Blockupy-Pressekontakt: * Roland Süß (Attac), Tel. 0175 272 5893 * Martin Behrsing (Erwerbslosen Forum), Tel. 0160 9927 8357 * Christoph Kleine (Interventionistische Linke), Tel. 0172 900 6161 * Thomas Occupy (Occupy Frankfurt): Tel. 0157 7972 4487 -- Frauke Distelrath Pressesprecherin Attac Deutschland Post: Münchener Str. 48, 60329 Frankfurt/M Tel.: 069/900 281-42; 0151/6141 0268 Mail: pre...@attac.de, Fax: 069/900 281-99 -- Um diese Mailingliste zu bestellen oder die E-Mail-Adresse zu ändern, besuchen Sie bitte: https://listen.attac.de/mailman/listinfo/attac-d-presse Alle Pressemitteilungen von Attac Deutschland (mit Suchfunktion) finden Sie unter http://www.attac.de/presse Neu: Als RSS-Feed gibt es die Presseinfos unter http://www.attac.de/presse/rss/ ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° Ende der weitergeleiteten Nachricht ° Alle Rechte bei den AutorInnen Unverlangte und doppelte Zusendungen bitten wir zu entschuldigen Abbestellen: mailto:greenho...@jpberlin.de?subject=unsubscribe ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° Greenhouse Infopool Berlin greenho...@jpberlin.de www.twitter.com/greenhouse_info www.freie-radios.net www.coforum.de ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° Klimaschutz muss als Bewegung von unten kommen. http://energiewende.wordpress.com http://klima-der-gerechtigkeit.de ___ Pressemeldungen mailing list Pressemeldungen@lists.wikimedia.org https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/pressemeldungen
[Pressemeldungen] Kurumsal Tanıtım Filmi Hizmetleri
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