[Pressemeldungen] NABU: Gutachten offenbart Verstöße bei Genehmigung von Offshore-Windparks

2014-02-03 Diskussionsfäden Presse

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N A B U - P R E S S E D I E N S T    NR. 15/14  3.2.2014 
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Umwelt/Energie/Meeresschutz
NABU:Gutachten offenbart Verstöße bei Genehmigung von
Offshore-Windparks
Miller: Sündenfall Butendiek belastet die ganze Branche
 
Berlin – Nach einem vom NABU veröffentlichten Rechtsgutachten gab es
grobe Verstöße bei der Genehmigung mehrerer Offshore-Windparks in der
deutschen Nordsee. Vorgaben europäischer Umweltgesetze blieben
unberücksichtigt, kritische Stellungnahmen der Naturschutzbehörden
wurden ignoriert und bestehende Wissenslücken stets pro Windparkbau
interpretiert. Der Park „Butendiek“ westlich von Sylt fällt dabei
besonders negativ auf: Das Baugebiet liegt inmitten zweier Schutzgebiete
für Schweinswale und Seevögel. „Der Streit um Butendiek belastet die
gesamte Entwicklung der Offshore-Windkraft. Es ist der Sündenfall in
einer unzureichenden Gesamtstrategie für Windenergie vom Meer“, sagte
NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. 
Rechtsexperten des Instituts für Naturschutz und Naturschutzrecht
Tübingen hatten sich im Auftrag des NABU am Beispiel der vier
genehmigten Parks „Butendiek, „Dan Tysk“, „Amrumbank West“ und „Borkum
Riffgrund II“ mit der Verwaltungspraxis des Bundesamtes für
Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) auseinandergesetzt. Alle
Genehmigungsbescheide weisen danach eklatante Versäumnisse in Bezug auf
geltendes Naturschutzrecht auf und hätten in der vorliegenden Form nicht
erteilt werden dürfen. Fehlende wissenschaftliche Untersuchungen führten
stets dazu, dass Beeinträchtigungen der Schutzgebietsziele und die
Gefährdung und Störung streng geschützter Arten ausgeschlossen
wurden. Nach Meinung der Juristen steht das im Widerspruch zur
EU-Vogelschutzrichtlinie und Fauna-FloraHabitat (FFH)Richtlinie.
„Butendiek“ gehörte zu den ersten Projekten, die in der deutschen
Nordsee entwickelt wurden. Schon 2002 wollte der NABU den Bau des Parks
verhindern, scheiterte aber, da das damalige Bundesnaturschutzgesetz die
Klagemöglichkeiten von Umweltverbänden in der Ausschließlichen
Wirtschaftzone (AWZ) nicht zuließ. Das hat sich heute geändert. „Der
Park liegt im wichtigsten Lebensraum für Schweinswale in der südlichen
Nordsee, dem FFH-Gebiet „Sylter Außenriff“. Hier werden im späten
Frühjahr die Kälber geboren und verbringen ihre ersten Lebensmonate.
Jetzt sollen dort Fundamente errichtet werden, deren Rammung so laut
ist, dass Schweinswale ihr Gehör verlieren können und von dort
vertrieben werden, “ so NABU-Meeresexperte Kim Detloff. Aber nicht nur
Schweinswale sind bedroht. Auch für die seltenen Stern- und
Prachttaucher ist das Gebiet ein wichtiges Rast- und
Überwinterungsgebiet. Sie sind sehr störanfällig, meiden Windparks
großräumig und verlieren dauerhaft ihren Lebensraum, mitten im
EU-Vogelschutzgebiet „Östliche Deutsche Bucht“. Das ist für den NABU
nicht nur unzumutbar, sondern ein klarer Bruch des EU-Umweltrechts. „Das
Rechtsgutachten verpflichtet uns zum Handeln. Wenn solche gravierende
Schäden an unserer Natur billigend in Kauf genommen werden, bleibt uns
nur der Klageweg“, so NABU-Bundesgeschäftsführer Miller.  
Der NABU setzt sich für eine erfolgreiche Umsetzung der Energiewende im
Stromsektor ein und hält in diesem Rahmen auch einen naturverträglichen
Ausbau der Offshore-Windkraft für erforderlich. „Wir begrüßen, dass die
Bundesregierung die geplanten Kapazitäten für Windräder auf dem Meer auf
6,5 Gigawatt Leistung bis 2020 reduziert hat. Doch schon jetzt sind
allein in der Nordsee 28 Parks mit fast zehn Gigawatt genehmigt. Daher
sollte jetzt die Chance genutzt werden, kritische Projekte auf den
Prüfstand zu stellen und ein räumliches Gesamtkonzept für den
weiteren Ausbau zu entwickeln“, forderte Miller.
 
F�
�r Rückfragen:
Dr. Kim Cornelius Detloff, Leiter Meeresschutz, Telefon 030-284984
1626, Mobil 0152-0920 2205
Carsten Wachholz, Leiter Energie und Klima, Telefon 030-284984-1617,
Mobil 0172-4179727
Im Internet zu finden unter www.nabu.de/offshore-rechtsgutachten
 
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NABU-Pressestelle, Telefon: 0 30.28 49 84-1510, -1722, -1952
Telefax: 0 30.28 49 84-2500, E-Mail: pre...@nabu.de
Redaktion: Kathrin Klinkusch, Annika Natus, Iris Barthel, Nicole Flöper
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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJV: Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission gibt wichtige Impulse

2014-02-03 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission gibt wichtige Impulse


Zum heute veröffentlichten Korruptionsbekämpfungsbericht der EU-Kommission 
erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz, 
Christian Lange:

Der Berichtsmechanismus, den die EU-Kommission mit der heutigen Vorlage des 
ersten Korruptionsbekämpfungsberichts in die Wege geleitet hat, wird künftig 
ein wichtiger und wirksamer Beitrag in dem  EU-weiten Bestreben für mehr 
Integrität sein. Der Bericht ist ein Beleg dafür, dass beim Kampf gegen 
Korruption in Deutschland schon viel erreicht wurde. Der Bericht weist zu Recht 
aber auch auf Defizite hin, die wir angehen müssen. Dazu gehört vor allem die 
Ratifizierung des VN-Übereinkommens gegen Korruption (UNCAC).  Wir setzten uns 
dafür ein, dass Deutschland dieses Übereinkommen möglichst bald ratifizieren 
kann. Dem Übereinkommen aus dem Jahr 2003 gehören mittlerweile 170 
Vertragsstaaten an und es hat damit nahezu universelle Geltung. Für die 
Ratifizierung ist eine Erweiterung des Straftatbestandes der 
Abgeordnetenbestechung erforderlich. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu jetzt: 
Wir werden die Strafbarkeit der Abgeordnetenbestechung neu regeln. Ich hoffe, 
dass das Parlament, dieses Vorhaben möglichst bald angeht.

Der Koalitionsvertrag sieht außerdem vor, Bestechung und Bestechlichkeit im 
Gesundheits-wesen unter Strafe zu stellen. Dem werden wir nachkommen.  Wir 
werden im Zusammenhang damit auch die weiteren von der Kommission benannten 
Defizite beim Straftatbestand der Bestechung im geschäftlichen Verkehr angehen. 
  

Zum Hintergrund:

Die EU-Kommission hat heute ihren ersten Korruptionsbekämpfungsbericht 
veröffentlicht. Der Bericht, der zukünftig alle zwei Jahre erscheinen soll, 
beschreibt und bewertet die Korruptionsbekämpfung in den EU-Mitgliedstaaten 
sowie in den EU-Institutionen. Die Kommission stellt Deutschland ein insgesamt 
gutes Zeugnis aus. Defizite sieht sie unter anderem beim Straftatbestand der 
Abgeordnetenbestechung sowie beim Straftatbestand der Bestechung im 
geschäftlichen Verkehr.

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 
Mohrenstraße 37 
10117 Berlin 
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[Pressemeldungen] PRESSEEINLADUNG

2014-02-03 Diskussionsfäden PressestelleBMJ
Presseeinladung

Besuch von Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas sowie 
Staatssekretär Gerd Billen bei der Stiftung Warentest
Am 4. Februar 2014 werden Bundesjustiz- und Verbraucherschutzminister Heiko 
Maas sowie Staatssekretär Gerd Billen u.a. mit Hubertus Primus, Vorstand der 
Stiftung Warentest, zu einem Gespräch zusammenkommen. Neben der Vorstellung der 
Arbeit der Stiftung Warentest wird es dabei auch um aktuelle Themen gehen. 
Anlässlich dieses Besuchs bei der Stiftung Warenrest wird Bundesminister Maas 
im Anschluss ein Pressestatement abgeben.

Stiftung Warentest
Lützowplatz 11-13, 10785 Berlin
4. Februar 2014 um 11.30 Uhr  


Um Voranmeldung wird gebeten unter 030 18580-9090 oder per E-Mail unter  
pre...@bmjv.bund.de.

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[Pressemeldungen] ŞansOku için, Soruyu doğru cevapla, arabayı kap.

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Title: Şans Oku
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[Pressemeldungen] Beautiful sexy girl

2014-02-03 Diskussionsfäden Sex IN City
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[Pressemeldungen] FW: [dpa] BUND-Studie: Mais in Biogasanlagen nicht klimaschonend

2014-02-03 Diskussionsfäden Greenhouse Infopool

-Original Message-
Feed: greenpeace-magazin.de: Tagesthemen
Posted on: Monday, February 03, 2014 7:28 PM
Author: greenpeace-magazin.de: Tagesthemen
Subject: Umweltorganisation für Verzicht auf Mais in Biogasanlagen

Schwerin (dpa) - Die Umweltorganisation BUND in Mecklenburg-Vorpommern fordert, 
mehr Biomasse, aber keinen Mais in Biogasanlagen zu stecken. Einer BUND-Studie 
zufolge ist die herkömmliche Nutzung von Mais für Biogasanlagen wirtschaftlich 
und ökologisch nicht sinnvoll und wegen des hohen Düngebedarfs nicht 
klimaschonend und nachhaltig [1]. Autor Burkhard Roloff sagte: Als 
Alternativen zum Mais könnten organische Reststoffe aus der Landwirtschaft und 
der Verarbeitung genutzt werden, zum Beispiel Festmist oder Reste der Raps- und 
Kartoffelverarbeitung. Biomasse ist nach der Windkraft der zweithäufigste 
regenerative Energieträger im Land.

--

[1] http://www.ndr.de/regional/mecklenburg-vorpommern/mais151.html




° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° 
Ende der weitergeleiteten Nachricht ° Alle Rechte bei den AutorInnen 
Unverlangte und doppelte Zusendungen bitten wir zu entschuldigen 
Abbestellen: mailto:greenho...@jpberlin.de?subject=unsubscribe 


° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° 
Greenhouse Infopool baut um! 
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[Pressemeldungen] INFO: Gagnez 500€ pour le nouvel an 2014 ...

2014-02-03 Diskussionsfäden algobit

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