Re: [Pressemeldungen] Domainverkauf weichmacher.at

2016-10-19 Diskussionsfäden Peter Blassie
Sehr geehrte Damen und Herren

Die Domain weichmacher.at, denke ich, könnte für Sie gut zu Ihrem 
Verkaufskonzept passen.

Diese Domain ist sicher dank dem beschreibenden Namen, wenn mit passendem 
Inhalt gefüllt, gut bei Google zu finden. 

Bitte teilen Sie mir mit ob Sie daran interessiert sind.

Mit freundlichen Grüßen

Peter Blassie

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[Pressemeldungen] Pressemitteilung BMJV: Sicher shoppen, statt ständig ärgern: BMJV überprüft Einhaltung europaweit geltender Informationspflichten im Online-Handel

2016-10-19 Diskussionsfäden Presse
Sicher shoppen, statt ständig ärgern: BMJV überprüft Einhaltung europaweit 
geltender Informationspflichten im Online-Handel 

Einmal im Jahr wird ausgekehrt. Beim sogenannten "Sweep" analysieren die 
europa-weit zuständigen Behörden, ob verbraucherschützende Regelungen bei 
Online-Angeboten eingehalten werden. In Deutschland übernimmt das das 
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in Zusammenarbeit mit 
dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und die Zentrale zur 
Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. (Wettbewerbszentrale). Die Ergebnisse 
des Sweep 2015 mit dem Schwerpunkt Kleidung, Schuhe und Möbel wurden nun 
vorgelegt. 

Hierzu erklärt der Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für 
Verbraucherschutz, Gerd Billen:

"Der Sweep ist eine gemeinsame erfolgreiche Aktion aller EU-Mitgliedsstaaten. 
Hier nehmen wir als BMJV einzelne Angebote ganz genau unter die Lupe, um 
mögliche Verstöße gegen geltendes Recht zu identifizieren. Beim Sweep 2015 trat 
insbesondere zu Tage, dass Informationen über den Gesamtpreis und zum 
Widerrufsrecht oft nur unzureichend dargestellt wurden. Auch die bewährte 
Button-Lösung, bei der die VerbraucherInnen noch einmal explizit auf den Kauf 
eines Produkts hingewiesen werden, bevor ein Vertrag zustande kommt, wurde 
nicht immer angeboten. Mit diesen Aktionen wollen wir Verstöße aufdecken, aber 
auch die Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte und Möglichkeiten 
aufklären."

Innerhalb von Deutschland wird der Sweep vom BMJV koordiniert. Das BMJV nahm 
dabei im Oktober 2015 zusammen mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. 
(vzbv) und der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V. 
(Wettbewerbszentrale) 32 von europaweit 743 geprüften Internetseiten ins 
Visier. 

Ausgewählt wurden Internetseiten, die Kleidung und Schuhe oder (Design-)Möbel 
anbieten. Dabei wurden insbesondere mittelständische und große Unternehmen 
geprüft. Ziel war es, die Angebote insbesondere auf ihre Vereinbarkeit mit 
Regelungen zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zu prüfen. Die vom 
BMJV untersuchten Seiten betrafen Anbieter mit Sitz im EU-Ausland, während vzbv 
und Wettbewerbszentrale Internetseiten von deutschen Betreibern analysierten. 

Das BMJV hat die zuständigen Behörden im jeweiligen EU-Mitgliedsland 
aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um unverzüglich eine 
Einstellung der Verstöße zu bewirken. Einige Verfahren konnten bereits 
erfolgreich abgeschlossen werden. Die noch bestehenden Verstöße werden vom BMJV 
in Zusammenarbeit mit den Partnerbehörden mit Nachdruck weiter verfolgt.


Hintergrund:

Der sog. Sweep ist eine jährliche europaweite, von der Europäischen Kommission 
koordinierte Maßnahme des europäischen Behördennetzwerks zur Zusammenarbeit im 
Verbraucherschutz (Consumer Protection Cooperation, CPC-Netzwerk), zu dem auch 
das BMJV gehört. Das BMJV ist nach dem EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz 
Deutschlands zentrale Verbindungsstelle für die europäische Zusammenarbeit im 
wirtschaftlichen Verbraucherschutz. Zugleich ist es zuständige Behörde für die 
grenzüberschreitende Verfolgung einer Vielzahl von Regelungen, beispielsweise 
zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie.


Weitere Informationen zum "Sweep" finden sich auf der Homepage der Europäischen 
Kommission 
[http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweeps/guarantees/index_en.htm].

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Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Pressereferat 
Mohrenstraße 37 
10117 Berlin 
Telefon: 030 18 580 9090 
Fax:    030 18 580 9046 
E-Mail: pre...@bmjv.bund.de 
Internet: www.bmjv.de 




PM Sweep 2015.pdf
Description: PM Sweep 2015.pdf
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[Pressemeldungen] DAV: Verlässlichkeit für die Wirtschaft beim Datenschutz! Gesetzgeber muss auf EU-Datenschutzgrundverordnung rasch reagieren

2016-10-19 Diskussionsfäden Pressestelle des DAV
19. Oktober 2016
Nr. 29/16
Verlässlichkeit für die Wirtschaft beim Datenschutz!
Gesetzgeber muss auf EU-Datenschutzgrundverordnung rasch reagieren

Berlin/Brüssel (DAV). Der deutsche Gesetzgeber hat bis zum 25. Mai 2018 Zeit, 
wesentliche Bereiche des Datenschutzes, wie etwa den Beschäftigtendatenschutz, 
neu zu regeln. Nutzt er die Gestaltungsmöglichkeiten der sogenannten 
EU-Datenschutzgrundverordnung nicht, drohen gravierende Folgen, warnt der 
Deutsche Anwaltverein (DAV). Eine Verzögerung führt zur Rechtsunsicherheit und 
kann damit nach Ansicht des DAV erhebliche negative Folgen für die deutsche 
Wirtschaft haben.

"Die Thematik muss hohe Priorität haben. Der deutsche Gesetzgeber kann und muss 
schnell einen Gesetzentwurf für nationale Regelungen vorlegen", sagt 
Rechtsanwalt Dr. Robert Selk, Mitglied des DAV-Ausschusses für 
Informationsrecht. Im Interesse der Rechtssicherheit müsse der Gesetzgeber 
frühzeitig eigene Regelungen auf der Grundlage der Verordnung schaffen, die 
lückenlos ab dem 25. Mai 2018 greifen. Ansonsten gelten die EU-Vorgaben 
unmittelbar und erst später etwaige deutsche Regeln. "Die Wirtschaft braucht 
aber Verlässlichkeit hinsichtlich der anzuwendenden Vorgaben", so Selk weiter. 
Ein Gesetzentwurf dürfe nicht dem Ende der Legislaturperiode zum Opfer fallen.

Dies zeigt das Beispiel Beschäftigtendatenschutz: Dazu kann der nationale 
Gesetzgeber spezifische nationale Regelungen schaffen. Beschließt Deutschland 
bis zum 25. Mai 2018 jedoch keine eigenen Regeln, so gelten zunächst die sehr 
allgemeinen Vorgaben der EU-Verordnung. Die Folge: Arbeitgeber müssten bis zum 
Stichtag ihre Datenverarbeitungsprozesse an diese allgemeine Vorgaben der 
Verordnung anpassen. Regelt Deutschland nach dem 25. Mai 2018 den 
Beschäftigtendatenschutz dann doch noch selbst, so müssten alle Arbeitgeber 
ihre Datenverarbeitungsprozesse ein zweites Mal überprüfen und gegebenenfalls 
erneut umstellen. "Ein mehrfaches Anpassen der internen 
Datenverarbeitungsprozessen sei ein enormer Aufwand und den Unternehmen kaum zu 
vermitteln", sagt Selk.

Rechtsunsicherheit beim Thema betrieblicher Datenschutz

Auch beim Thema betrieblicher Datenschutzbeauftragter entstünde erhebliche 
Rechtsunsicherheit. Die EU-Verordnung gibt vor, unter welchen Umständen die 
EU-Länder nationale Sonderregelungen für die Bestellung eines betrieblichen 
Datenschutzbeauftragten schaffen können. Solche Sonderregelungen finden sich 
bereits jetzt in § 4 f und § 4 g des Bundesdatenschutzgesetzes. Würde der 
Gesetzgeber nicht tätig, müsste jedes Unternehmen ab Mai 2018 Wort für Wort 
prüfen, ob die derzeitigen Sonderregelungen im Datenschutzgesetz noch mit den 
Vorgaben der EU-Verordnung übereinstimmen.

"Die Beispiele zeigen, dass ein Abwarten des Gesetzgebers mit erheblichen 
Kosten und beträchtlichem Aufwand verbunden wäre", sagt Selk. Dies könne 
umgangen werden, wenn der Gesetzgeber rechtzeitig handelt.

Auch das Beispiel Meinungs- und Informationsfreiheit zeigt, dass eine schnelle 
Umsetzung in nationales Recht notwendig ist. So verpflichtet die EU-Verordnung 
den nationalen Gesetzgeber zu Regelungen, die die Meinungs- und 
Informationsfreiheit schützen. "Es wäre ein fatales Zeichen, wenn Deutschland 
diesem Schutzauftrag nicht nachkäme", so der DAV-Experte. Ohne ausdrückliche 
einschränkende nationale Regelungen könne etwa der journalistische 
Quellenschutz durch den allgemeinen Auskunftsanspruch der EU-Verordnung 
gefährdet sein.

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Für Rückfragen steht Ihnen gerne zur Verfügung: Pressesprecher Swen Walentowski,

Tel.: 030 726152-129, Sekretariat: Manja Jungnickel, Tel.: 030 726152-139,

Katrin Schläfke, Tel. 030 726152-149, Fax: 030 726152-193

Pressemitteilungen auch im Internet: 
www.anwaltverein.de

Mit freundlichen Grüßen

RA Swen Walentowski, Pressesprecher
stellv. Hauptgeschäftsführer
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