Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nachtraegliche Kandidatur zum Ersten Vorsitzenden moeglich ist

2010-04-23 Diskussionsfäden Sebastian Moleski
On 23.04.2010 16:45, Thomas Koenig wrote:
 ...wuerde ich auch gerne mit
 dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht
 gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten
 Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das
 rechtlich geht?

Die Satzung ist eindeutig:
Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene 
Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor 
der Mitgliederversammlung eingegangen sein.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
Erster Vorsitzender
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Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nachtraegliche Kandidatur zum Ersten Vorsitzenden moeglich ist

2010-04-23 Diskussionsfäden Achim Raschka
Hmm,

 Original-Nachricht 
 Datum: Fri, 23 Apr 2010 16:57:28 +0200
 Von: Sebastian Moleski sebastian.mole...@wikimedia.de
 An: vereinde-l@lists.wikimedia.org
 Betreff: Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nachtraegliche Kandidatur zum Ersten 
 Vorsitzenden moeglich ist

 On 23.04.2010 16:45, Thomas Koenig wrote:
  ...wuerde ich auch gerne mit
  dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht
  gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten
  Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das
  rechtlich geht?
 
 Die Satzung ist eindeutig:
 Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene 
 Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor 
 der Mitgliederversammlung eingegangen sein.
 

Der Punkt ist dann wiederum spannend - mir wurde im Vorstandschat von 
Vorstandsmitgliedern nahegelegt, zur MV Anträge als Tischvorlage einzureichen. 
Kann sein, dass das in diesem Juristendeutsch (sowie eigene Anträge der 
Mitglieder) nicht gemeint ist, deshalb nochmal die Nachfrage des Doof-Users: 
Geht oder geht nicht?

Achim

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Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nachtraegliche Kandidatur zum Ersten Vorsitzenden moeglich ist

2010-04-23 Diskussionsfäden Tim Landscheidt
Michail Jungierek michail.jungie...@googlemail.com wrote:

 Da es sonst niemand zu geben scheint, der aus meiner Sicht besser als
 Sebastian fuer das Amt des Ersten Vorsitzenden geeignet waere (ich habe
 im Vorfeld meherere Leute versucht zu ueberzeugen zum Ersten
 Vorsitzenden anzutreten) und antreten will, wuerde ich auch gerne mit
 dem handicap keine Briefwahlstimmen bekommen zu koennen (oder vielleicht
 gaebe es ja eine write-in-Moeglichkeit?) gegen Sebastian als Ersten
 Vorsitzenden antreten. Kannst Du bitte abklaeren lassen, ob das
 rechtlich geht?

 Nein, das ist nicht mehr möglich. Da ist die Satzung eindeutig: §8 Abs. 2
 Satz 2 bestimmt: Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie
 eigene Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen
 vor der Mitgliederversammlung eingegangen sein.

 Außerdem geht das mE auch ziemlich deutlich aus der Stellungnahme unserer
 Rechtsanwälte hervor, auch wenn es dabei um die Beistzer ging.

Wieviel Stimmen müssten denn dann auf einen allein kandidie-
renden Bewerber entfallen, damit er dennoch gewählt ist?
Null?

Tim


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Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nachtraegliche Kandidatur zum Ersten Vorsitzenden moeglich ist

2010-04-23 Diskussionsfäden Sebastian Moleski
On 23.04.2010 17:08, Achim Raschka wrote:
 Der Punkt ist dann wiederum spannend - mir wurde im Vorstandschat von 
 Vorstandsmitgliedern nahegelegt, zur MV Anträge als Tischvorlage 
 einzureichen. Kann sein, dass das in diesem Juristendeutsch (sowie eigene 
 Anträge der Mitglieder) nicht gemeint ist, deshalb nochmal die Nachfrage des 
 Doof-Users: Geht oder geht nicht?

Es gibt die Möglichkeit, Dringlichkeitsanträge zu stellen:
Spätere Anträge (jedoch keine Satzungsänderungen und auch keine 
Änderungen der Beitragsordung) - auch während der Mitgliederversammlung 
gestellte Anträge - müssen auf die Tagesordnung gesetzt werden, wenn in 
der Mitgliederversammlung die Mehrheit der erschienenen 
stimmberechtigten Mitglieder der Behandlung der Anträge zustimmt 
(Dringlichkeitsanträge).

Du kannst also weitere Anträge mitbringen, die dann zu Beginn mit 
Zustimmung der MV auf die Tagesordnung gesetzt werden.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
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Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nachtraegliche Kandidatur zum Ersten Vorsitzenden moeglich ist

2010-04-23 Diskussionsfäden Thomas Koenig
Sebastian,
Sebastian Moleski wrote:
 Die Satzung ist eindeutig:
 Einsprüche gegen die Tagesordnung und Wahlvorschläge sowie eigene 
 Anträge der Mitglieder müssen beim Vorstand spätestens vier Wochen vor 
 der Mitgliederversammlung eingegangen sein.

Hast Du das in so kurzer Zeit mit dem Vereinsanwalt abgesprochen? Ich 
frage, weil ich etwas Jura studiert habe (nur den 
oeffentlich-rechtlichen Teil des Jurastudiums) und weiss, dass es 
manchmal schwierig ist rechtliche Sachverhalte korrekt zu 
interpretieren. Unabhaengidg davon: Findest Du es nicht auch schade, 
dass sich lediglich eine Person um den Ersten Vorsitz bewirbt?

Fossa

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Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nachtraegliche Kandidatur zum Ersten Vorsitzenden moeglich ist

2010-04-23 Diskussionsfäden Sebastian Moleski
On 23.04.2010 17:21, Thomas Koenig wrote:
 Hast Du das in so kurzer Zeit mit dem Vereinsanwalt abgesprochen?

Nein, diese Frage wurde dem Anwalt damals im Zusammenhang mit Änderungen 
an  Satzungsänderungsanträgen gestellt. Fazit ist, dass 
Satzungsänderungsanträge auf der MV nicht geändert werden dürfen und 
auch Spontankandidaturen nicht möglich sind.

 Unabhaengidg davon: Findest Du es nicht auch schade,
 dass sich lediglich eine Person um den Ersten Vorsitz bewirbt?

Ich finde es bei jeder Position schade, wenn sich nur ein Kandidat dafür 
bewirbt.

Beste Grüße
Sebastian Moleski
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Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nachtraegliche Kandidatur zum Ersten Vorsitzenden moeglich ist

2010-04-23 Diskussionsfäden Michail Jungierek
Hallo,

Am 23.04.2010 18:43, schrieb Thomas Koenig:
 Was wuerde dann passieren, wenn Sebastian mehr Nein- als Ja-Stimmen
 bekommen wuerde? Dann waere die Stelle des Ersten Vorsizenden ja vakant,
 oder? Wuerde dann der Zweite Vorsitzende automatisch die Rolle des
 Ersten Vorsitzden uebernehmen?

Dann hätten wir keinen vollständigen BGB-Vostand und der Vorstand 
insgesamt wäre beschluß- und handlungsunfähig. In diesem Falle müsste 
schleunigst eine außerordentliche MV einberufen werden, auf der dann ein 
neuer 1. Vorsitzender (oder welche Amt nicht besetzt werden konnte) 
gewählt werden müsste.

Gruß

Michail

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Re: [VereinDE-l] Frage, ob eine nachtraegliche Kandidatur zum Ersten Vorsitzenden moeglich ist

2010-04-23 Diskussionsfäden Michail Jungierek
Am 23.04.2010 19:36, schrieb DaB.:
 Hallo,
 Am Freitag 23 April 2010 19:28:36 schrieb Michail Jungierek:

 Dann hätten wir keinen vollständigen BGB-Vostand und der Vorstand
 insgesamt wäre beschluß- und handlungsunfähig. In diesem Falle müsste
 schleunigst eine außerordentliche MV einberufen werden, auf der dann ein
 neuer 1. Vorsitzender (oder welche Amt nicht besetzt werden konnte)
 gewählt werden müsste.
  
 nein, ein Besitzer würde als 1. Vorsitzender nachrücken.

Eben nicht. Der entsprechende Passus heisst: Scheidet ein 
Vorstandsmitglied nach §26 BGB vor Ablauf seiner Wahlzeit aus, rückt ein 
Beisitzer nach.  Aber der 1. Vorsitzende (oder wer auch immer nicht 
gewählt wird aus dem BGB-Vorstand) kann nicht aus etwas ausscheiden, in 
was er nicht mal gewählt wurde. Verstärkt wird das durch  vor Ablauf 
seiner Wahlzeit. Aber der nicht gewählte hat keine Wahlzeit, er wurde 
ja nicht gewählt. Diese Regel, die für Rücktritte, Todesfälle u.ä. 
gedacht ist, würde m.E. also nicht greifen.

Gruß

Michail
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