Hallo Michael,

Michael Meurer schrieb:

> Ich persönlich brauche es auch nicht, Martin.
> 
> Die Mündigkeit fängt für mich aber da an, dass ich als Benutzer nicht in 
> der Lage bin, zu entscheiden, ob FB (oder wer auch immer) wissen darf, 
> wo ich bin oder was ich mache.

Also _ich_ kann das entscheiden. Ich will das nämlich nicht. Und dann muß
ich das auch umsetzen können. Wenn andere bereit sind, sich von Facebook
tracen zu lassen und das kollidiert mit meinem Wunsch, das nicht tun zu
lassen, dann muß deren Wunsch hinter meinem zurücktreten, denn mein Recht
auf Wahrung meiner Privatsphäre ist vorrangiges Recht. Das ist eigentlich
recht einfach. Im übrigen ist es Facebook ja unbenommen, ein Plugin für die
gängigen Browser anzubieten, mit dem ihm jeder Klick des Benutzers
mitgeteilt wird. Falls es tatsächlich eine nennenswerte Anzahl von Menschen
gibt, die sowas wirklich wollen. Ok, die Tatsache, daß sie etwas in der Art
jetzt in Angriff nehmen scheint ja darauf hinzudeuten, daß es diese
Menschen gibt.

> Warum bekommt der User rechtliche Konsequenzen, weil der Anbieter mit 
> seiner Methode gegen geltendes Recht verstoßen könnte:

Welche rechtlichen Konsequenzen bekommt der User denn? Da stehe ich jetzt
völlig auf dem Schlauch.

> Zitat aus [1]
>> Zudem setzt eine wirksame Einwilligung voraus, dass Nutzende wissen, worin 
>> sie einwilligen. Da Facebook aber bisher nicht offenlegt,
>> was es mit den Nutzerdaten macht, fehlt es weiterhin an der nötigen 
>> Information.“,
> 
> Das heißt im Umkehrschluss, dass der ULD noch gar nicht weiß, ob und wie 
> gegen geltendes Recht verstoßen wird.

Das mit den Umkehrschlüssen müssen wir aber nochmal üben. Der Verstoß gegen
geltendes Recht ist doch eindeutig. Denn der liegt nicht in dem, was
Facebook vielleicht mit den Daten macht, sondern schon in der fehlenden
Information darüber.

> Und noch ein Zitat aus [3]
>> Hinter dem Verhalten der Staatskanzlei steckt System.
>> Anders als bei Privatfirmen, bei denen das ULD Löschungen anordnen und 
>> Geldbußen aussprechen kann,
>> sieht das BDSG dies im öffentlich-rechtlichen Behördenbereich nicht vor. 
>> Hier besteht nur die Möglichkeit
>> der förmlichen Beanstandung, die dann von der jeweils zuständigen 
>> Aufsichtsbehörde kontrolliert wird.
> 
> Soviel zu einem Rechsstaat bei einem Rechtsverstoß (wenn es den einer 
> ist)....

Auch bei solche Löschungsanordnungen und Geldbußen gibt es ja Rechtsmittel. 

> Soll der ULD doch mal den Trojaner da durchjagen, den der CCC gefunden 
> hat. *lach*
> 
> Nicht ganz soo passend der Vergleich, aber dann dürfte ich auch nicht in 
> mein Auto steigen, weil irgend wer gegen das Verkehrsrecht verstoßen 
> könnte und ich deswegen einen oberbösen Unfall bauen könnte.

Der Zusammenhang erschließt sich mir jetzt auch nicht. Vergleichbar wäre,
daß Du das Auto eines Freundes nicht nutzen darfst, wenn Du weißt, daß er
daran Änderungen vorgenommen hat, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
geführt haben.

Gruß Martin
-- 
Bitte nicht an der E-Mail-Adresse fummeln, die paßt so.
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