Der Serverstandort spielt nach kontinentaleuropäischer Gesetzeslage (auch
Schweizerischer) keine Rolle. Es ist entscheidend, wo der "Firmensitz"
desjenigen ist, der die Dienste bereitstellt, in zweiter Linie dann wird
nach dem Zielpublikum gefragt (dies wäre also DACH).

In der Schweiz ist als einzigem mir bekannten Land nicht jedes Foto
automatisch gesetzlich geschützt, die Ansprüche an schöpferische Leistung
bei Fotos und Grafiken (Schöpfungshöhe) sind weit größer als anderswo. Wir
haben mind. 3 Wikipedianer, die sich mit der Gesetzeslage in der Schweiz
gut auskennen (Bobo, Leyo, Gerstumblindi), vielleicht sollten die mal
angehört werden, bevor Volljuristen dazu befragt werden.

Die Berner Übereinkunft regelt nur Grundlagen, die Auslegung der Gesetze
ist in den letzten 130 Jahren in den verschiedenen Staaten völlig
unterschiedliche Wege gegangen.

Meine Idee wäre es, wenn sich einige der Urheberrechtler aus der Wikipedia
mit Vereinsvertretern und Volljuristen mal zusammensetzen. Über
Mailinglisten usw. ist sowas schwer zu kommunizieren. Wir haben in unseren
Reihen auch einige Volljuristen, die auf Urheberrecht spezialisiert sind,
diese halten sich allerdings innerhalb der WP aus Diskussionen vollkommen
raus, sie müssen es. Sie kennen aber Interna, die für fremde Anwälte nicht
immer verständlich sind.

Am 5. April 2012 21:30 schrieb Manuel Schneider <
manuel.schnei...@wikimedia.ch>:

> Am 05.04.2012 21:21, schrieb Ralf Roletschek:
> > Wäre es nicht besser, die Bilder in der Schweiz mit ihren liberaleren
> > Urheberrechten zu hosten?
>
> man kann es dem schweizer Chapter mal vorschlagen, Rechtsbeistand wäre
> vorhanden, den man mal fragen könnte.
>
> Allerdings hosten die Schweizer derzeit - aus Kostengründen - in
> Deutschland.
> Übrigens bin ich mir nicht sicher ob die Urheberrechte in CH tatsächlich
> liberaler sind - die werden doch von der Berner Konvention festgelegt
> auf die sich die meisten Staaten berufen, oder?
> Was Vorratsdatenspeicherung angeht ist die Schweiz Deutschland übrigens
> weit voraus. Da wurde seit 2009 schrittweise der Zugriff der Behörden
> auf den Bitstrom in Echtzeit eingeführt (Artikel 24 VÜPF).
>
> Meine Kunden meinen auch immer, dass wir besser in die Schweiz ziehen
> müssten weil sie dann vor den willkürenden deutschen Behörden sicher
> seien. Mal davon abgesehen, dass das Hosting in der Schweiz locker das
> doppelte kostet sehe ich von der Gesetzeslage her keinen Vorteil.
>
> Grüsse,
>
>
> Manuel
> --
> Regards
> Manuel Schneider
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