Ja, nachfragen ist sinnvoll. Ich verweise mal auf alex.ge und das UrhG, ihr könnt das bestimmt alles selber nachlesen…

Am 09.05.2012 23:18, schrieb Yuri:
Ich bin ja auch kein Jurist, aber uns wurde das [iirc] mal so erklaert, dass, 
sofern sowas nicht als [Wort-/Bild-]Marke eingetragen ist, es prinzipiell 
eigentlich nicht geschuetzt ist. Wie sich das dann wiederum mit dem 
Urheberrecht verhaelt, weiss ich aber nicht [mehr].

Vielleicht kann/will MisterX da etwas Licht ins Dunkel bringen? Auch wenn's nur 
ne hypothetische Ueberlegung ist.

Es ist aber zumindest guter Stil, trotzdem zu fragen~
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