Am 22.01.2012 16:37, schrieb Julia Reda:
> Stephan hat noch den Vorschlag für ein Wahlrecht ab Geburt mit der
> Einschränkung, dass Unter-12-Jährige sich in das Wählerregister
> eintragen müssen (im Wahlrecht-ab-Geburt-Positionspapier liegt die
> Grenze fürs Wählerregister bei 16). Wenn jemand das favorisiert, kann
> das auch als Alternativantrag noch eingereicht werden.
Ich will noch kurz erläutern, warum ich die Variante mit Wählerregister
bis 16 Jahre der bis 12 vorziehe: Stephan hat Recht, dass eine
Eintragung ins Wählerregister für alle Minderjährigen ein Rückschritt
wäre, weil das Wahlrecht ab 16 teilweise schon Realität ist. Der Antrag
zum Wahlrecht ab Geburt sieht aber tatsächlich nur eine Eintragung für
die Unter-16-Jährigen vor. Das hat den Vorteil, dass für die
Unter-16-Jährigen kein Wählerregister geführt werden muss und somit auch
nicht die Gefahr besteht, dass politische Parteien, wie derzeit Praxis,
über die Bürgerämter an die Adressen der unter-16-jährigen Erstwähler
kommen können. Deshalb finde ich es sinnvoll, die Hürde der Eintragung
ins Wählerregister vergleichsweise hoch anzusetzen. Dies schützt all
diejenigen, die sich noch nicht für Wahlen interessieren, vor allzu
aggressiver Wahlwerbung, gibt aber trotzdem ausnahmslos jedem die
Möglichkeit, das Wahlrecht wahrzunehmen.
Julia
--
/"\ Junge Piraten aktive Mailingliste
\ / Globale Themen der Jungen Piraten
X
/ \ http://lists.junge-piraten.de/listinfo/aktive