Ahoi,

ich habe in Vorbereitung auf die Mumble-Sitzung morgen mal im Pad die
gängigen Argumente für das Wahlrecht ab 14, ab 12 und ab Geburt
zusammengefasst:

http://jupis.piratenpad.de/Wahlrecht

Es kam die Frage auf, warum es keinen Antrag für das Wahlrecht ab 16
gibt. Weil keiner ihn gestellt hat. :) Ich habe diese drei Varianten
eingereicht, weil ich ihre Argumentationen prinzipiell überzeugend
finde. Die Argumente für ein Wahlrecht ab 16 überzeugen mich im
Vergleich dazu nicht - ich hielte das für eine genauso willkürliche und
nur unwesentlich sinnvollere Regelung als das Wahlrecht ab 18, auch wenn
es zumindest ein Schritt in die richtige Richtung wäre. Aber Kompromisse
schließen sollte man wenn überhaupt bei der Umsetzung, nicht schon bei
den eigenen Forderungen. Wenn irgendjemandem aber unbedingt etwas am
Wahlrecht ab 16 liegt, ist es auch noch möglich, einen solchen
Alternativantrag auf der BMV einzureichen. Der sollte dann aber auch gut
ausgearbeitet sein.

Bis morgen,
Julia
-- 
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