Also naja Ich muss da entwerfen das Ich die feste altergsgrenze als
schwachsinig empfinde. Ich persönlich fände es besser wenn man bei Kindern
z.B zwischen 12 und 15 guckt ob es beim einzelnen "Straftäter" nicht
möglich bzw. Sinnvoll ist das jugendstrafrecht anzuwenden da Ja jeder
anders weit in seiner Entwicklung ist und es bei einigen 12 jährigen
vielleicht schon einen Effekt haben könnte mit erzieherischen Maßnahmen
einzugreifen.
Ich finde also wie schon gesagt eine feste Altergsgrenze schwachsinig und
würde lieber wie zwischen 18 und 21 einen Gutachter haben der versucht
festzustellen ob erzieherische Maßnahmen im Einzelfall (besonders bei
Wiederholungstätern) Sinn machen.
mfg Max
Am 2011 11 30 23:30 schrieb "Yuri" <[email protected]>:
> Wayward-boy schrieb:
> > Um für solche erzieherischen Maßnahmen offen zu sein, bedarf es aber
> eines gewissen Alters, einer gewissen Entwicklung und daraus einer gewissen
> Offenheit für solche Maßnahmen.
> >
> > [...]
> >
> > Die im JGG vorgesehenen Mittel wirken da einfach noch nicht, da ist ein
> Erfolg noch nicht mal zu erwarten - denn sie sind und bleiben nunmal Kinder.
>
> Koenntest du das etwas naeher erlaeutern? Vielleicht mit Beispielen?
>
> Kann mir grad nicht so viel unter "erzieherischen Massnahmen, die bei
> Kindern nutzlos sind" vorstellen.
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