Ahoi,

ich habe den Eindruck, dass eine Senkung des Wahlalters bei uns
eigentlich Konsens ist, Uneinigkeit besteht vor allem darüber, wie weit.
Insofern fände ich es gut, wenn wir auf der BMV ein Positionspapier dazu
beschließen.

Ich bin selbst noch unentschlossen, ob ich eine deutliche Absenkung des
Wahlalters (auf 12 oder 14 Jahre) oder eine völlige Aufhebung bevorzuge.
Der Vorteil der Regelung ab 12 ist, dass es wahrscheinlich nur noch
wenige Ausnahmefälle von jüngeren Menschen geben wird, die gerne von
ihrem Wahlrecht Gebrauch machen wollen und nicht dürfen. Der Nachteil
ist, dass es natürlich wieder eine willkürliche Grenze ist.

Der Vorteil der Aufhebung liegt darin, dass man das Wahlrecht als
grundsätzlich erstmal unveräußerlich ernst nimmt und nur die Fähigkeit
eines Kindes, seine Stimme auch wahrzunehmen, als Kriterium begreift.
Ein Nachteil ist sicherlich die praktische Durchführung. Wenn man die
Fähigkeit des Kindes, selbständig seine Stimme abzugeben, als Kriterium
nimmt (damit nicht einfach die Eltern für das Kind abstimmen, was dem
Grundsatz der Gleichheit der Wahl widersprechen würde), was ist dann mit
körperlich behinderten Kindern? Körperlich behinderte Erwachsene dürfen
sich bei der Stimmabgabe unterstützen lassen, also müsste man das bei
Kindern auch erlauben. Prinzipiell finde ich ein möglichst
weitreichendes Wahlrecht aber wichtiger als eine Missbrauchsmöglichkeit
in recht seltenen Einzelfällen.

Ich würde gern mal eure Meinung dazu hören, tendiere abe dazu, zwei
konkurrierende Positionspapiere auszuarbeiten.

http://jupis.piratenpad.de/Wahlrecht

Gruß,
Julia
-- 
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