Am 22.08.2012 06:17, schrieb Jonas Voelcker:
Die Aussage mit dem schlechten Charakterzug kannst du streichen, ihr habt
mich vom Gegenteil überzeugt ;)
Mein guter Freund [email protected] sagt: Personen unter der
gesetzlich festgelegten Grenze Rauschmittel anzubieten, ist verboten.
Sich aktiv über Verbote hinwegzusetzen, ohne gerechtfertigt (im Sinne
der Rechtsordnung…) zu sein, ist sehr wohl ein schlechter Charakterzug.
jm2c
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