Guten Abend,

ich frage mich gerade, in wie weit §3 Abs. 2 der Beitragsordnung schon
für dieses Geschäftsjahr anwendbar ist, in Bezug auf §4 dieser:

> Die neue Beitragsordnung tritt zum Geschäftsjahr 2013 in Kraft.

Weiß jemand genaueres?

Grüße,
Fritz
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