Guten Abend, ich frage mich gerade, in wie weit §3 Abs. 2 der Beitragsordnung schon für dieses Geschäftsjahr anwendbar ist, in Bezug auf §4 dieser:
> Die neue Beitragsordnung tritt zum Geschäftsjahr 2013 in Kraft.
Weiß jemand genaueres?
Grüße,
Fritz
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