Hans Zeger von der Arge Daten schreibt: Kann "Street View" überhaupt rechtskonform betrieben werden?
Das ist nur unter theoretischen Umständen denkbar. Schon die Datenerfassung (das Filmen) würde einerseits die Zustimmung der Betroffenen erfordern (inkl. aller Eigentümer von Liegenschaften oder Geschäften die abgebildet werden), andererseits müsste diese Datenaufzeichnung bei der Datenschutzkommission genehmigt werden. Mangels erkennbaren und berechtigten Zwecks wäre aber eine derartige Genehmigung zu verweigern. Ohne Zustimmung und Genehmigung dürften nur Bilder aufgezeichnet und veröffentlicht werden, die weder Personen, noch Gebäude, Geschäfte oder dergleichen erkennen lassen. Die Bilder müssten so unscharf sein, dass darauf buchstäblich nichts bzw. bloß bunte Flecken erkennbar sind. Ein wenig attraktiver Dienst. [...] Wie sollen Betroffene reagieren? Solange die Politik säumig ist, müssen die Betroffenen selbst aktiv werden. Die wichtigste Maßnahme ist die Abmahnung der Datenaufzeichner. Sieht jemand eines der berüchtigten Google-Cars, dann sollte er jedenfalls das KFZ-Kennzeichen festhalten und eine Zulassungsauskunft beim zuständigen Verkehrsamt einholen (die ARGE DATEN unterstützt zur Vermeidung von Doppelauskünften dabei gerne). Der Zulassungsbesitzer sollte aufgefordert werden, keine Bilder des Betroffenen anzufertigen und bestehende Bilder zu vernichten. Wird diese Aufforderung durch einen Anwalt gestellt, können auch Kosten (etwa 100-200 Euro) verrechnet werden. Sollten Bilder tatsächlich im Internet auftauchen, dann ist Google aufzufordern diese zu Löschen. Auch das kann kostenpflichtig durch einen Anwalt verfolgen. Hier sollte vorrangig die örtliche Googlestelle angeschrieben werden, da nach den EU-Datenschutzbestimmungen bei Nicht-EU- Datenverarbeitern immer eine nationale Ansprechstelle bekannt zu geben ist. link: http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&s=71294axr