Hans Zeger von der Arge Daten schreibt:

Kann "Street View" überhaupt rechtskonform betrieben werden?

Das ist nur unter theoretischen Umständen denkbar. Schon die Datenerfassung 
(das Filmen) würde einerseits die Zustimmung der Betroffenen erfordern (inkl. 
aller Eigentümer von Liegenschaften oder Geschäften die abgebildet werden), 
andererseits müsste diese Datenaufzeichnung bei der Datenschutzkommission 
genehmigt werden. Mangels erkennbaren und berechtigten Zwecks wäre aber eine 
derartige Genehmigung zu verweigern.

Ohne Zustimmung und Genehmigung dürften nur Bilder aufgezeichnet und 
veröffentlicht werden, die weder Personen, noch Gebäude, Geschäfte oder 
dergleichen erkennen lassen. Die Bilder müssten so unscharf sein, dass darauf 
buchstäblich nichts bzw. bloß bunte Flecken erkennbar sind. 
Ein wenig attraktiver Dienst.

[...]

Wie sollen Betroffene reagieren?

Solange die Politik säumig ist, müssen die Betroffenen selbst aktiv werden. 
Die wichtigste Maßnahme ist die Abmahnung der Datenaufzeichner.

Sieht jemand eines der berüchtigten Google-Cars, dann sollte er jedenfalls 
das KFZ-Kennzeichen festhalten und eine Zulassungsauskunft beim zuständigen 
Verkehrsamt einholen (die ARGE DATEN unterstützt zur Vermeidung von 
Doppelauskünften dabei gerne). Der Zulassungsbesitzer sollte aufgefordert 
werden, keine Bilder des Betroffenen anzufertigen und bestehende Bilder zu 
vernichten. Wird diese Aufforderung durch einen Anwalt gestellt, können 
auch Kosten (etwa 100-200 Euro) verrechnet werden.

Sollten Bilder tatsächlich im Internet auftauchen, dann ist Google 
aufzufordern diese zu Löschen. Auch das kann kostenpflichtig durch einen 
Anwalt verfolgen. Hier sollte vorrangig die örtliche Googlestelle 
angeschrieben werden, da nach den EU-Datenschutzbestimmungen bei Nicht-EU-
Datenverarbeitern immer eine nationale Ansprechstelle bekannt zu geben ist.

link:
http://www.e-rating.at/php/cms_monitor.php?q=PUB-TEXT-E-RATING&s=71294axr

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