Medienrechtlich interessante Intervention, die in Deutschland
nach einem mutigen Filmprojekt des SWR (das gestern auch in 
ORF2 im Hauptabendprogramm zu sehen war) stattgefunden hat. 
Wenngleich auch nahezu unbemerkt.

Wie die ARD-Zuschauerredaktion auf Anfrage erklärt, sei der
Film für unter 12-jährige nicht geeignet und dürfe daher
während des Tages nicht gezeigt werden. Oho!
Wenn ich es richtig sehe, hat eine im Film dargestellte
Organisation nachträglich FSK12 reklamiert - und prompt recht
bekommen. In den TV-Zeitschriften ist wie mir zugetragen 
wurde von einer Wiederholung heute vormittag 10:30 in der ARD 
zu lesen. Zu sehen war stattdessen der Spielfilm
"Wenn man baden geht auf Teneriffa" (Deutschland, 1964 - mit
Heinz Erhard). Die ARD Programmdirektion hat Humor, das
muss ich sagen. Tolle Reaktion auf eine einstweilige Verfügung.

Ich habe den Film in voller Länge gesehen und konnte bis auf 
eine sehr sanft angedeutete F*ckszene nichts erkennen, was ein
FSK12 rechtfertigen würde... 

Der Streit geht jetzt aber weiter: Den Film gibt es nämlich
als Download und es waren vier Wiederholungen auf eins Festival
geplant. Zwei davon wackeln, weil zwischen 6 und 20 Uhr geplant.

Jedenfalls kannte ich das bis dato so nicht: Einen Film, den man 
nur zwischen 20 Uhr und 6 Uhr MESZ früh runterladen darf.

    fra

link:
http://tinyurl.com/yes78tg (alles)
http://tinyurl.com/ya7ptal (Film download 20-6 MESZ)
http://twitter.com/Einsfestival_ (ein tweet zum Thema)

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