Interessanter Straftatbestand: Veröffentlichung von Ermittlungsakten. Das ist 
nämlich strafbar - in Deutschland. Veröffentlich wurde aber von 
News-Aufdeckerjournalist Kurt Kuch im genannten österreichischen 
Nachrichtenmagazin. Nicht dass ich dieses schätzen täte, aber die Tatsache, 
dass die Münchner Staatsanwaltschaft einfach ein Rechtshilfeansuchen nach Wien 
schickt und Kuch daraufhin zur Einvernahme geladen wird - da wird einem schon 
mulmig.
Dankenswerterweise denkt die Staatsanwaltschaft Wien auch nach und hat sich 
einfach geweigert, Kuch einzuvernehmen (so sein letzter tweet). Denke, das 
schlägt noch Wellen.

    fra

links:
http://tinyurl.com/2vgj9zv (OTS Aussendung)
http://twitter.com/kurtkuch (aktuelles zum Thema)
http://www.youtube.com/watch?v=tbvAVujLlgI (zur österreichischen 
Printmedienlandschaft)

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