Interessanter Straftatbestand: Veröffentlichung von Ermittlungsakten. Das ist nämlich strafbar - in Deutschland. Veröffentlich wurde aber von News-Aufdeckerjournalist Kurt Kuch im genannten österreichischen Nachrichtenmagazin. Nicht dass ich dieses schätzen täte, aber die Tatsache, dass die Münchner Staatsanwaltschaft einfach ein Rechtshilfeansuchen nach Wien schickt und Kuch daraufhin zur Einvernahme geladen wird - da wird einem schon mulmig. Dankenswerterweise denkt die Staatsanwaltschaft Wien auch nach und hat sich einfach geweigert, Kuch einzuvernehmen (so sein letzter tweet). Denke, das schlägt noch Wellen.
fra links: http://tinyurl.com/2vgj9zv (OTS Aussendung) http://twitter.com/kurtkuch (aktuelles zum Thema) http://www.youtube.com/watch?v=tbvAVujLlgI (zur österreichischen Printmedienlandschaft)