Ich habe mir eben die Mühe gemacht, den gesamten Text 
der neuen ägyptischen Verfassung zu lesen. Sie tönt 
grundsätzlich sehr demokratisch und offen, hat aber 
einige interessante kleine und größere - sagen wir mal: 
Diskussionsthemen eingebaut.

Mir sind beim Lesen folgende Punkte aufgefallen:

I.Hauptteil, Art. 2: Basis Sprache, Religion
Islam is the religion of the state and Arabic its official 
language. Principles of Islamic Sharia are the principal 
source of legislation.



Also das ist SEHR deutlich. Denn nach der Scharia wird die
Bevölkerung nach Religion eingeteilt - die einzelnen Gruppen
haben unterschiedliche Rechte und Pflichten. Nach dem neuen
Grundgesetz ist die Scharia die oberste Quelle des Rechts in 
Ägypten. Der Artikel relativiert also alle Freiheiten, die
in den anderen Artikeln dargelegt werden, von Gleichheit
von Mann und Frau, Religionsfreiheit, Wahlrecht und so 
weiter. In Art. 4 steht, dass die sunnitische Universität 
Al-Azhar in Fragen der Auslegung kompetent ist - in der 
Ausrichtung des Rektors (wird Großscheich genannt, link 
siehe unten) ist möglicherweise die künftige Ausrichtung 
Ägyptens zu sehen. Art. 219 bremst die Sharia etwas aus,
weil dort die sunnitische Doktrin festgeschrieben wird. Aber
mit 2/3-Mehrheit lässt sich natürlich auch das ändern. Oder
einfach durch Prüfung der Verfassungskonformität durch die
Al-Azhar Universität.


I.Hauptteil, Art. 10: Familie und Moral
The family is the basis of the society and is founded on 
religion, morality and patriotism.
 The State is keen to 
preserve the genuine character of the Egyptian family, 
its cohesion and stability, and to protect its moral values, 
all as regulated by law.

Der Staat ist angehalten, die ägyptische Familie als Basis
für Moral, Religion und Patriotismus festzuschreiben. Auf 
_die_ Detailgesetzgebung bin ich wirklich gespannt!


II.Hauptteil, Art. 43: Religionsfreiheit
The State shall guarantee the freedom to practice religious 
rites and to establish places of worship for the divine 
religions, as regulated by law.

Wäre der Zusatz "as regulated by law" nicht, wäre es ja fein.
Art. 2 aber skizziert die ausführenden Gesetze recht deutlich.
Art. 44 (in Verbindung mit Art.2) verbietet, gegen Gott und
Propheten zu lästern. Welche Strafen da wohl angedroht werden?
Immerhin sollen Gefängnisse den Richtlinien der Humanität
entsprechen, aber gilt das dann auch für Ungläubige? Die
Scharia unterscheidet ja Gläubige und Ungläubige. (Art. 2)


III.Hauptteil, Art. 60: Religionsausbildung
Religious education and national history are core subjects 
of pre-university education in all its forms. Universities 
shall be committed to the teaching of ethics pertaining to 
the various disciplines.

Das ist unmißverständlich: Der Islam wird unaustauschbares 
Pflichtfach - Art. 2 gibt die Staatsreligion vor. Erst 
Universitäten dürfen anderes lehren, sofern sie die Regeln
der Ethik in allen Fächern befolgen. Wird es ethisch 
zulässig sein, anderes als die Regeln der Sharia zu lehren? 
"Freiheit" findet sich 41 Mal in der Verfassung. Aber es 
gibt kein Recht auf Freiheit der Lehre! Kann man auf so
etwas vergessen? Die Leiter der Institutionen werden 
übrigens nach Art. 202 direkt vom Präsidenten eingesetzt.


III.Hauptteil, Art. 88: Politikerzuwendungen
If, in relation to their membership in a Legislative House, 
Members should receive cash or in-kind gifts, such gifts 
shall go into the Public Treasury.

So eine Regel im Grundgesetz erfreut mein Herz. Wirklich.
Eine Offenlegungspflich wäre aber auch fein gewesen, sonst
ist es ein zahnloser Artikel. Sinnigerweise fehlt hier ein
Verweis auf Durchführungsbestimmungen.


III.Hauptteil, Abschnitt 2, Art. 114: passives Wahlrecht
The House of Representatives shall have at least 350 members, 
elected by direct, secret public balloting. [...]
Other requirements of candidacy, the provisions for election, 
the fairly representative division of constituencies, shall 
be defined by law.

Interessant: Eine Mindestanzahl an Parlamentssitzen, aber
kein Maximum. Eine Hintertür, um mehr Leute reinzusetzen,
wenn genehm? Oder einfach nur vergessen worden, weil die
Anzahl der Sessel im Parlament begrenzt ist?
Mit dem Artikel könnte man natürlich auch Kandidaten einfach 
von den Wählerlisten entfernen. Ähnliches findet man in 
Art. 129 für die zweite Kammer des Parlaments.


III.Hauptteil, Abschnitt 2, Art. 141: Der Präsident
The President of the Republic shall exercise presidential 
authority via the Prime Minister and the Prime Minister’s 
deputies and ministers, except those authorities related 
to defense, national security and foreign policy, and 
authorities outlined in Articles 139, 145, 146, 147, 148 
and 149 of the Constitution.

Wenn eine Ausnahme mit Referenzliste drin ist, ist Obacht
geboten. Der Präsident kontrolliert also direkt und ohne
parlamentarische Kontrolle die Bereiche Verteidigung (146), 
innere Sicherheit, ziviles und militärisches Personal (147), 
Außenpolitik (145), das Kabinett (139), Ausnahmezustand (148)
und Begnadigung (149).


III.Hauptteil, Abschnitt 3, Art. 168: Justiz
The Judicial Authority shall be independent, vested in the 
courts of justice, which shall issue their judgments in 
accordance with the law. It’s powers are defined by law. 
Interference in the affairs of the judiciary is a crime that 
is not forfeited by the passing of time.

Klingt gut, wäre da nicht Art.2, der die Scharia als Basis
allen Rechts festschreibt. Insofern klingt die Androhung
von Strafe bei Einmischung in Justizangelegenheiten eher
wie eine gefährliche Drohung. Noch dazu wenn so etwas nicht
verjähren soll.


III.Hauptteil, Art. 198: Militärpolizei
Civilians shall not stand trial before military courts except 
for crimes that harm the Armed Forces. The law shall define 
such crimes and determine the other competencies of the 
Military Judiciary.

Zivilisten können also unter noch zu definierenden Regeln vor
ein Militärgericht gestellt werden, wenn sie sich gegen das
Militär auflehnen. Ein Gummiparagraf?


III.Hauptteil, Art. 199: Polizei
The Police force is a statutory civil body with the President 
of the Republic as its Supreme Chief.

Eine Polizei, die dem Präsidenten direkt unterstellt ist.
Kann leicht zu einer Privatpolizei werden. Kann aber auch
notwendig sein.


IV.Hauptteil, Art. 202: "Unabhängige Stellen"
The President of the Republic shall appoint the heads of 
independent bodies and regulatory agencies[...]. They shall 
not be dismissed except with the consent of a majority of 
the members of the Council[...].

Fein, ein Freibrief. Sämtliche Leiter unabhängigen Stellen 
und Regulatoren werden direkt vom Präsidenten in ihre 
Funktionen berufen. Das nenne ich Unabhängigkeit!


IV.Hauptteil, Art. 232: Verbotsgesetz (befristet)
Leaders of the dissolved National Democratic Party shall be 
banned from political work and prohibited to run for 
presidential or legislative elections for a period of 10 
years from the date of the adoption of this Constitution. 

Zumindest auf 10 Jahre sind die ehemals regierenden 
Nationaldemokraten vom politischen Leben ausgeschlossen.


Fazit: Die Scharia als oberstes Prinzip der Gesetzgebung,
ausgelegt von einem liberal scheinenden Großscheich klingt
vorerst harmlos. Allerdings kann der Präsident leicht Leute 
austauschen. Wird er es tun? Welche Ziele verfolgt Mursi?
Die Verfassung per Dekret durchzudrücken ist kein feiner
Zug, könnte aber auch aus purer Sorge um den Staat erfolgen.
Dennoch bin ich skeptisch. Zu viele Fehler. Ein gelehrtes
Land wie Ägypten hätte es auch in Revolutionswirren besser
entwerfen können. 
Alle Macht liegt in Händen nur einer Person... So etwas 
gefällt mir nicht.

   fra

links:
Man beachte, dass es sich um nicht-autorisierte Übersetzungen
von Journalisten handelt, die juridisch nicht korrekt sein
könnten. Aber einen Eindruck vom Inhalt kann man wohl
gewinnen.

Verfassungstext, englisch (Art. 1-236, komplett):
http://www.egyptindependent.com/news/egypt-s-draft-constitution-translated

deutsche Seite des Großscheichs von Al-Azhar:
http://www.lichter-des-islam.eu/

Dekret zur Verfassungsbildung:
http://english.ahram.org.eg/News/58947.aspx
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