Hallo, mir begegnen regelmäßig Diskussionen und Inkonsistenzen zur Fahrradfreigabe (bicycle=*) auf (Fuß-)Wegen, daher wollte ich mal in die Runde horchen, wie ihr das handhabt/wie ihr eure Mappingentscheidung begründet und mein eigenes Vorgehen schildern. Dieses Problem betrifft alle Wege, die keine besondere Ausschilderung tragen und keine straßenbegleitenden Gehwege sind (auf denen das Radfahren für Erwachsene nach StVO nicht gestattet und vom Konfliktpotential meist ohnehin nicht geboten ist). Meist sind das also Verbindungswege, Wege entlang von begrünten Flächen, am Rande von Kanälen oder etwas abgesetzt von Straßen (ohne im baurechtlichen Sinne ein Gehweg zu sein). Da es hier ein paar Berliner Spezifika gibt, schreibe ich es mal über diese Liste.
Soweit ich weiß, ist die juristische Situation nicht immer eindeutig – diese ist für die meisten Mapper vermutlich das entscheidende Kriterium. Unabhängig davon gibt es neben der "juristischen" aber auch eine "faktische" und eine "vernünftige" Ebene, deren Betrachung für die Diskussion hilfreich sein können. Auf der /juristischen Ebene/ sind mir diese Vorschriften bekannt, die man für einige dieser Wege in Betracht ziehen muss: 1) Auf Wegen in geschützten Grünanlagen (markiert mit dem Dreieck-Schild mit der Tulpe) besteht in Berlin formell ein Radfahrverbot, auch wenn es nicht ausgeschildert ist – es sei denn, Radfahren ist per Beschilderung freigegeben. 2) Soweit ich weiß, darf man auch über "Plätze" nicht mit dem Rad fahren (weiß aber gerade nicht, wie genau das geregelt ist). Das klingt soweit erstmal klar; wird im Einzelfall aber schon kritischer. So gibt es beispielsweise Wege durch geschützte Grünanlagen, die Teil des Berliner Radnebenroutennetzes sind, aber nicht explizit für den Radverkehr freigegeben sind (oder manchmal sogar für den Radverkehr verboten). Das Problem ist hier oft, dass die Beschilderungen viele Jahrzehnte alt sind, manchmal gar nicht mehr zu lesen, da zugeklebt oder beschädigt, und weder in der Bevölkerung noch in der Verwaltung beachtet werden. So weiß ich aus dem Neuköllner Grünflächenamt und dem Ordnungsamt, dass das Radfahren hier ausdrücklich toleriert wird – eine Erneuerung der Beschilderung wird aber nicht vorgenommen (weil [hier Ausrede einfügen ;)]). Ich habe irgendwo mal "bicycle=tolerated" dafür genutzt. Dann gibt es die /"faktische" Ebene/, die bedeutet, dass auf vielen Wegen "wild" Fahrrad gefahren wird – diese finde ich aber erstmal nicht weiter relevant für die Mappingpraxis. Schließlich die /"vernünftige" Ebene/, nagut, da hat vermutlich jeder ein anderes Verständnis von Vernunft. Als Humangeograph bin ich aber fest davon überzeugt, dass man dieses Problem nicht allein juristisch/bürokratisch, sondern auch aus der Perspektive der "Norm des Raumes" betrachten sollte (siehe auch die Verwaltungsduldung oben). So gibt es viele Wege, die sich auf Grund ihrer Breite, ihrem Fußgängeraufkommen, ihrer Beschaffenheit und Zugänglichkeit nicht nur gut zum Fahrradfahren eigenen, sondern auf denen dabei auch keine größeren Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern (insbesondere Fußgängern) zu erwarten sind und die Wahrscheinlichkeit, von einer Behörde angehalten zu werden, gegen Null tendiert. In Fällen, in denen eine uralte Grünflächen-Beschilderung besteht, entscheide ich mich z.B. eher für diesen Weg der Fahrrad-Einordnung. In einer Diskussion mit einem anderen Mapper ist mir schließlich noch ein relevantes bauliches Kriterium aufgefallen: Sind die Wege direkt vom Straßennetz (z.B. über einen abgesenkten Bordstein) zu erreichen, kann das im Vergleich zu Wegen, die nur "indirekt" über den Gehweg aus erreichbar sind, auch ein Argument sein. Alles in allem sehe ích also diese Kriterien, unter denen man abwägen muss: - juristische Situation / Beschilderung (wenn offensichtlich nicht mehr zeitgemäß, allein aber nicht ausreichend) - Verkehrssituation (auf Wegen mit hohem Fußgängeraufkommen/Flanier-Charakter sind Konflikte zu erwarten/ist Radfahren nicht geboten) - bauliche Situation (Bedingung: ausreichende Breite je nach Fußgängeraufkommen, direkte Erreichbarkeit aus dem Straßennetz) Was meint ihr? Wie geht ihr in solchen Situationen vor und wie begründet ihr euer Tagging? liebe Grüße Alex P.S.: Eine andere Frage wäre die nach der Differenzierung des Taggings – z.B. ob "bicycle=tolerated" sinnvoll sein kann oder wie man "Fahrrad frei, Fußgänger haben Vorrang" abbilden könnte – scheint mir aber erstmal nachrangig.
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