� 185 Beleidigung Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer T�tlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Mit freundlichen Gr��en Oliver -----Urspr�ngliche Nachricht----- Von: [EMAIL PROTECTED] [mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Mayer, Stefan Gesendet: Dienstag, 7. Oktober 2003 08:30 An: [EMAIL PROTECTED] Betreff: [Coffeehouse] Beleidigungen in D Frage: Wenn ich in einem Forum in Deutschland von einem User zutiefst beleidigt werde - welche rechtliche Handhabe habe ich (aus �sterreich), um zu verlangen, da� der Beitrag gel�scht wird? Stefan. _______________________________________________ Coffeehouse mailing list [EMAIL PROTECTED] http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse _______________________________________________ Coffeehouse mailing list [EMAIL PROTECTED] http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse
