Tach!

> Hmm. Also das man ca. eine Woche Zeit hat hab ich auch mal in einem Artikel
> in der CT gelesen.

H�ngt stark vom jeweils zust�ndigen Gericht ab, denke ich mal. Laut dem
bereits mal gelinkten Paper (http://www.internetrecht-rostock.de/haftung-
foren-chats.pdf) ist die normale Frist 1 - 2 Wochen.
Dabei ist zu beachten da� das noch auf der alten Fassung vom
Teletubbies^H^H^H^H^H^H^Hdienstegesetz beruht. F�r die aktuelle Fassung
gibts noch keine Urteile.

> Und mal ne bl�de Frage. Wir haben auf unserer hp die M�glichkteit das
> Besucher eine Artikelinformation an einen Freund/Bekannten schicken k�nnen.
> K�nnen wir daf�r eigentlich auch irgendwie belangt werden?

Gute Frage, ich f�rchte ja. Irgendwer findet das sicher strafbar. LG D'dorf ist
da ein guter Kandidat :-)

> Ich dr�ck dir auf jedenfall die Daumen das da nicht noch mehr passiert!

Gleichfalls,

               Bernd

This email is confidential, and now that you have read it you are legally
obliged to
shoot yourself. Or shoot a lawyer, if you prefer. If you have received this email
in
error, place it in its original wrapping and return for a full refund. By opening
this
email, you accept that Elvis lives.

_______________________________________________
Coffeehouse mailing list
[EMAIL PROTECTED]
http://www.glengamoi.com/mailman/listinfo/coffeehouse

Antwort per Email an